
Das Kollegialorgan Gemeindevorstand setzt sich aus dem Bürgermeister, seinen beiden Vizebürgermeistern und 4 weiteren Mitgliedern zusammen.
Der Gemeindevorstand entscheidet in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde über Berufungen gegen Bescheide des Bürgermeisters in zweiter und letzter Instanz.
Der Gemeindevorstand wird – mit Ausnahme des direkt gewählten Bürgermeisters – nach dem Proportionalitätsprinzip gewählt. Die im Gemeinderat vertretenen Parteien haben daher nach Maßgabe ihrer Stärke auch Anspruch auf Vertretung im Gemeindevorstand.