Marktgemeinde Velden am Wörther See 9220 Velden, Seecorso 2
Tel.: +43/4274/2102 | Fax: +43/4274/2101 | velden@ktn.gde.at
Zurück zu Velden online   Inverse Darstellung
Leben in Velden
Notruf + Ärzte
Bauen + Wohnen
Energie und Klimaschutz
Kinder + Jugend + Familie
Vereine + Freizeit
Gesunde Gemeinde
Veranstaltungen
Partnergemeinden
Geschichte
Gemeindeamt + Service
Amtliche Informationen
Öffnungszeiten
Politik
Gemeindeverwaltung
Betriebe + Einrichtungen
Online-Formulare
Gebühren + Tarife
Bürgerservice
Beratungen + Informationen
Adressen + Pläne
Land-/ Forstw. Leihgeräte
Kriminalprävention
Junges Velden
Kriminalprävention
Nachtbus Velden-Villach
Internettreff
Impressum


Leben in Velden       [Home]  [Zurück]

Es gibt viele schöne Orte auf dieser Welt …

… einer davon ist Velden am schönen Wörthersee.

Velden mit seiner reizvollen Umgebung ist ein besonderer Anziehungspunkt für die Gäste und die Bewohnerinnen und Bewohner.
Velden stellt den Menschen in den Mittelpunkt.

Leben in Velden bedeutet Leben mit hoher Qualität.

Notruf + ÄrzteWichtige Telefon-Nummern auf einen klick: Ärzte, Feuerwehr, von der Allgemeinmedizin bis zum Kinderarzt; Bereitschaftsdienste und Zahnarzt.


Notruf
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Postgebiet Velden  0900 88088 9220 
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Postgebiet Köstenberg  0900 88088 9231 
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Postgebiet St. Egyden  0900 88088 9536 
Feuerwehr  122 
Polizei  133 
Rettung  144 
Europäische Notrufnummer: Hilfe holen mit dem Handy - auch ohne SIM-Karte - europaweit gratis  112 
Allgemeinmedizin

  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Bürger Michael 
  • 04274-2645 
  •  
  • Markus-Pernhart-Str. 15, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • prakt. Arzt
  • Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
  • Montag + Donnerstag von 16.30 - 18.00 Uhr
  • Dienstag + Freitag Nachmittag nach Vereinbarung
Allgemeinmedizin
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Siding Michael 
  • 04274-2075 
  •  
  • Bäckerteichstr.1, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • prakt. Arzt
  • Montag - Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
  • Montag + Mittwoch von 16.00 - 17.00 Uhr
Allgemeinmedizin
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Stanitznig Robert 
  • 04274-3716-0 
  •  
  • Mösslacherstraße 3, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • prakt. Arzt
  • Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
  • Dienstag + Mittwoch von 17.00 - 18.00 Uhr
Allgemeinmedizin
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Tschauko Werner 
  • 04274-51129 
  •  
  • Martin-Luther-Str. 2 A, 9220 Velden 
  • weitere Informationen:
  • prakt. Arzt
  • Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
  • Dienstag + Donnerstag von 17.00 - 18.00 Uhr
Allgemeinmedizin
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Hamböck Karin 
  • 04274-4499 
  •  
  • Gewerbepark 1, 9220 Velden 
  • weitere Informationen:
  • Ärztin für Allgemeinmedizin, F.X.-Mayr, Bachblüten, Gesundenuntersuchung, Wahlärztin aller Kassen
Allgemeinmedizin
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Käfinger Verena 
  • 0664-5610824 
  •  
  • Villacher Straße 9, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • Ärztin für Allgemeinmedizin
  • Wahlärztin, Schwerpunkt Akupunktur, Naturheilverfahren
  • Ordination nach Vereinbarung
Allgemeinmedizin
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Seidl Theresia 
  • 04274-51187 
  •  
  • Villacher Straße 14, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • Ärztin für Allgemeinmedizin
  • Ordination nach Vereinbarung
Allgemeinmedizin
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Wolbank Sigrid 
  • 04274-2883 
  •  
  • Göriacher Straße 8, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • prakt. Ärztin und Kurärztin
  • Ordination nach Vereinbarung
Allgemeinmedizin
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Fuchs Karin 
  • 0664 133 43 21 
  •  
  • Hangstraße 6, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • Ärztin für Allgemeinmedizin
  • Homöopathie
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Michaela Orasch-Hüll 
  • 04274-51094 
  • 0664-22 63 5 77 
  • Seecorso 4 (Gemonaplatz), 9220 Velden am Wörther See 
  • weitere Informationen:
  • Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Wahlärztin und Privat
  • Di + Fr 08.00 - 13.00 Uhr
  • Mi + Do 14.00 - 19.00 Uhr
  • www.orasch-huell.at
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Quantschnigg-Gradwohl Karin 
  • 0463-502502 
  •  
  • Eppensteinerstraße 4, 9020 Klagenfurt 
  • weitere Informationen:
  • FA für Frauenheilkunde u Geburtshilfe, privat und Wahlärztin aller Kassen
  • tel. Voranmeldung erbeten
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Forsthuber Ernst Pius 
  • 0463-240122 
  •  
  • Jantschgasse 32, 9020 Klagenfurt 
  • weitere Informationen:
  • FA für Frauenheilkunde u Geburtshilfe
  • Wahlarzt aller Kassen
  • Ordinantion nach Vereinbarung
Innere Medizin
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Theis Jean 
  • 04274-51502 
  • 0650-5308253 oder 0664-5308253 
  • Hangstraße 6, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • FA für Innere Medizin, Gesundenuntersuchung, Wahlarzt aller Kassen
  • Ordination nach Vereinbarung
Kinder- und Jugendheilkunde
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Mache Alexander 
  • 04242-33555 oder 04274-3466 
  • 0664-1046784 
  • Burgenlandstraße 46B, 9500 Villach 
  • weitere Informationen:
  • Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
  • Montag - Donnerstag von 14.00 - 16.00 Uhr
Orthopädie und orthopädische Chirurgie
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Alexander Gmeiner 
  •  
  • 0699-11781233 
  • Bäckerteichstraße 1, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie
  • Arzt für Allgemeinmedizin / Manualmedizin
  • Termine nach telefonischer Vereinbarung
Orthopädie und orthopädische Chirurgie
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Seidl Peter 
  • 04274-51847 
  • 0650-9142744 
  • Villacher Straße 14, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
Unfallchirurgie
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Harald Orasch 
  • 04274-51094 
  • 0664-22 63 5 77 
  • Seecorso 4 (Gemonaplatz), 9220 Velden am Wörther See 
  • weitere Informationen:
  • Facharzt für Unfallchirurgie
  • Wahlarzt und Privat
  • Fr 14.00 – 19.00
  • www.orasch-huell.at
Kurarzt
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Bulfon Anton 
  •  
  • 0664 21 82 400 
  • 10. Oktober Straße 16 e, 9220 Velden 
  • weitere Informationen:
  • Kurarzt
  • Gewichtsmanagement: Beratung, Coaching
  • Ordination nach Vereinbarung
  • email: dr.bulfon@aon.at
  • www.drbulfon.at
Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Susanna Haller-Gmeiner 
  •  
  • 0699- 11 78 12 34 
  • Bäckerteichstraße 1, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • Fachärzting für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
  • Ärztin für Allgemeinmedizin
  • Termine nach telefonischer Vereinbarung
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Inthal Ingrid 
  • 04274-3263 
  •  
  • Dr.-Fridolin-Unterwelz-Weg 2, 9220 Velden am Wörthersee 
  • weitere Informationen:
  • FA für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
  • Montag - Freitag von 9.00 - 11.00 Uhr und nach Vereinbarung
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Inthal Theodor 
  • 04274-3263 
  •  
  • Dr.-Fridolin-Unterwelz-Weg 2, 9220 Velden am Wörthersee 
  • weitere Informationen:
  • FA für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
  • Montag - Freitag von 9.00 - 11.00 Uhr und nach Vereinbarung
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Quantschnigg Bernhard 
  • 04227-31100 
  •  
  • Sparkassenplatz 6, 9170 Ferlach 
  • weitere Informationen:
  • Privat und alle Kassen
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
  • Name:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Tölly-Fleischmann Helga 
  • 04274-4314 
  •  
  • Klagenfurter Straße 9, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • Montag - Donnerstag von 8.00 - 14.00 Uhr und nach Vereinbarung

Bauen + WohnenViele Leute verbringen den Urlaub in Velden. Sie sind in der glücklichen Lage hier zu wohnen.

BauabteilungDie Bauabteilung des Gemeindeamtes informiert Sie gerne über alle Themen rund um das Bauen.

  • Bauamtsleiterin:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Mag. Daniela Riepan, Bakk. 
  • 04274 2102 49 / 0699 13 2102 49 
  • 04274 2102 78 
  • daniela.riepan@ktn.gde.at 
  • 3. Stock Zimmer Nr. 17 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Bauamtsleiterin
  • Raumplanung
  • Flächenwidmungsplan
  • Bebauungspläne
  • stellv. Amtsleiterin
  • EDV-Koordinatorin
  • Bautechnik:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • DI (FH) Johann Mikula 
  • 04274 2102 54 
  • 04274 2102 78 
  • johann.mikula@ktn.gde.at 
  • 3. Stock Zimmer Nr. 16 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Bautechnik
  • Ortsbildpflege
  • Betriebsstättenbezeichnungen
  • Werbeanlagen
  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Bernadette Kazianka 
  • 04274 2102 53 
  • 04274 2102 78 
  • bernadette.kazianka@ktn.gde.at 
  • 3. Stock Zimmer Nr. 18 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Bauangelegenheiten
  • Bauberatung
  • Bebauungspläne
  • Grundsteuerbefreiung
  • Grundstücksteilungen
  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Eva Bacher 
  • 04274 2102 52 
  • 04274 2102 78 
  • eva.bacher@ktn.gde.at 
  • 3. Stock Zimmer Nr. 18 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Sekretariat Bauamt-Hochbau

Gelber Sack + AltpapierJe besser und sortenreiner das Sammelmaterial ist, desto besser kann es verwertet werden. Daher achten Sie bitte darauf, was bzw. was nicht in den Gelben Sack gehört. Dann gibt´s ein Sammelergebnis, das sich sehen lassen kann.

Bitte beachten Sie, dass ab 1. Jänner 2009 das ALTPAPIER und der GELBE SACK zu UNTERSCHIEDLICHEN TERMINEN abgeholt werden !!!

Abholtermine - GELBER SACK
planliche Darstellung der Zonen - Abholung Gelber Sack

Abholtermine - ALTPAPIER
planliche Darstellung der Zonen - Abholung Altpapier

Trennanleitung für Velden am Wörthersee

Das darf - darf nicht in den Gelben Sack (pdf-Download)

Bauland-Modell Selpritsch - KriterienkatalogDer Gemeinderat der Marktgemeinde Velden am WS. hat in seiner Sitzung v. 9. 10. 2012 einstimmig den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung eines Baulandmodells in Selpritsch gefaßt, sowie den einstimmigen Beschluss für den Kriterienkatalog, der die Vergabe- bzw. Zuweisungskriterien beinhaltet.

Nähere Informationen zum Kriterienkatalog finden Sie hier

WohnungenWir vermitteln Ihnen Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen. Voraussetzung für die Aufnahme in die Wohnungsdatei ist die Vorlage eines Wohnungserhebungsblattes und ein persönliches Gespräch. Das Erhebungsblatt erhalten Sie bei unten angeführter Kontaktperson.

  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • MMag. Patrizia Stöpp-Schöffmann 
  • 04274 2102 45 
  • 04274 2101 
  • patrizia.stoepp@ktn.gde.at 
  • 1. Stock Zimmer Nr. 4 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Vergabe von Wohnungen

Mülltrennung + EntsorgungVom Altpapier bis zum Zaungeflecht, Informationen zum richtigen Mülltrennen und Entsorgungsmöglichkeiten am Recyclinghof finden Sie hier (Mülltrenn-ABC).


Abfall-Newsletter

Der Recyclinghof der Marktgemeinde Velden/WS hat für Sie geöffnet:

jeden Montag von 12.30 - 20.00 Uhr,
jeden Dienstag von 12.30 - 16.00 Uhr und
jeden Donnerstag von 12.30 - 20.00 Uhr

Hier finden Sie eine Auflistung jener Gegenstände, die am Recyclinghof gebührenfrei oder gegen Gebühr entsorgt werden können, sowie das Mülltrenn-ABC.

Abgabe von Elektroaltgeräten und Batterien kostenlos.
EAK Elektroaltgeräte und Batterien - Informationsfolder.

Informationen erhalten Sie auch unter der
Tel. Nr. 0699 13 2102 76.

SperrmüllEs gibt weiterhin die KOSTENLOSE Sperrmüllabfuhr im Zuge der Hausmüll-Entsorgung.
ANMELDUNG, ANFRAGEN richten Sie direkt an die Hausmüllentsorger (Fa. .A.S.A) -
Tel. 0664 / 61 14 695

Entsorgung ausschließlich vom September – Mai

Ablagerungen bei den Entsorgungsinseln ist strengstens verboten!

Sperrstücke sind:

Möbel, Matratzen, Fenster, Bodenbeläge, Teppiche, Waschbecken, WC-Muscheln, (Sperrstücke, deren gefäßgerechte Zerkleinerung nicht möglich oder zumutbar ist).

Sicherheitstipps - WohnungBeruhigt in den Urlaub

Viele Menschen sorgen sich vor einer Urlaubsreise vor allem um die Sicherung ihrer Wohnung oder ihr Haus. Kurz vor einer Reise lassen sich umfangreichere Sicherungsmaßnahmen im Wohnbereich kaum realisieren – so etwas verlangt Zeit und Planung. Man kann aber jedenfalls Zeichen längerer Abwesenheit vermeiden und die Hilfe von Freunden oder Nachbarn in Anspruch nehmen.

Sicherheitstipps:

Ungelehrte Briefkästen, ständig heruntergelassene Rollläden, zugezogene Vorhänge sind für ausspähende Einbrecher sichere Zeichen, dass hier niemand zu Hause ist. Lassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus durch Freunde, Verwandte, Bekannte oder Nachbarn bewohnt erscheinen und Ihren Briefkasten leeren sowie Rollläden, Vorhänge, Beleuchtung, Radio und Fernseher zu unregelmäßigen Zeiten betätigen. Mit einfachen Maßnahmen, wie z.B. Zeitschaltuhren, können hier auch gute Dienste leisten. Vergessen sie nicht, dass im Falle von Schneefall vor ihrem Haus der Schnee geräumt wird damit Gehsteig sicher verwendet werden kann und Einbrecher nicht den Anschein bekommen, dass dieses Haus unbewohnt ist.

Einbrecher vertrauen auch darauf, dass sich niemand darum kümmert, was im Stiegenhaus oder in der Nachbarwohnung vor sich geht. Aufmerksame Nachbarschaft würde vielen Ganoven das Handwerk legen.

Ziehen Sie Türen nicht nur ins Schloss, sondern schließen Sie diese immer zweifach ab. Verschließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Lassen Sie Fenster nicht gekippt – für Einbrecher sind gekippte Fenster, offene Fenster.

Verstecken Sie Ihren Wohnungs- oder Hausschlüssel nicht unter der Fußmatte. Hier schauen die Einbrecher zuerst nach.

Schließen Sie Leitern, Gartenmöbel, Mistkübel und andere Gegenstände, die sich als Aufstiegshilfen eignen, weg oder sichern Sie diese z. B. mit einer Kette. Schalten Sie Außensteckdosen ab.

Notieren Sie Gerätenummern in einem Eigentumsverzeichnis und fotografieren Sie die Gegenstände.

Für weitere Informationen in Sachen Einbruchsschutz aber auch zu anderen Themen stehen die Präventionsbeamten der österreichischen Sicherheitsexekutive zur Verfügung. Die Umsetzung der Tipps im eigenen häuslichen Bereich trägt garantiert zu einem höheren Sicherheitsstandard in unserem Land bei. Kontakt mit einem Präventionsbeamten kann über jede Polizeidienststelle in Österreich aufgenommen werden. Ein Besuch der Präventionsseiten unter www.bmi.gv.at lohnt sich auf jeden Fall. Es werden dort neben Informationen über die verschiedenen Bereiche der Kriminalprävention auch wichtige Kontaktadressen angeboten.

RasenmähenRasenmäherlärm: Bitte Rücksicht!

Das Umweltschutzamt weist darauf hin, dass laut Verordnung des Gemeinderates die Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten, in Siedlungen, an Sonn- und Feiertagen überhaupt und an
Werktagen in den Sommermonaten (15.06. – 15.09.) in der Zeit von 12.00 bis 15.00 Uhr und 21.00 bis 8.00 Uhr bzw. außerhalb der Sommermonate in der Zeit von 12.00 bis 13.00 Uhr und 21.00 bis 8.00 Uhr
verboten ist. Bitte halten Sie diese Verordnung unbedingt ein - um den Nachbarn ein erholsames Dasein und unseren Gästen einen entspannenden Urlaub zu ermöglichen.

Bei Verstößen begehen Sie eine Verwaltungsübertretung.

FlächenwidmungsplanWidmungsinformationen online abrufen

Bitte beachten Sie dabei, dass diese Informationen nur informellen Charakter haben. Rechtsansprüche können von diesen Darstellungen nicht abgeleitet werden.

Online Widmungsinformation

Grünschnitt / GrünabfallBaum- und Strauchschnitt sowie Laub und Mähgut kann in Selpritsch (neben der alten Kläranlage) entsorgt werden.

Die Annahme erfolgt jeden Freitag von 12:00 bis 17:00 Uhr. Die Materialien müssen getrennt geliefert werden: Baum- und Strauchschnitt getrennt von Laub- und Grasschnitt.

Die Kosten: Euro 5,80 pro m³

Achtung: Zusätzlich können Mengen bis zu einem Kubikmeter auch auf dem Recyclinghof während der üblichen Zeiten abgegeben werden.

Lärmschutz - VerordnungVERORDNUNG

des Gemeinderates der Marktgemeinde Velden am Wörther See vom 29.03.2011, Zl. 12-523/1-2011 Ing.O/Ha, mit der Bestimmungen zum Schutz gegen Lärm erlassen werden (Lärmschutzverordndung)

Gemäß § 2 Abs. 4 des Kärntner Landes-Sicherheitspolizeigesetz – K-LSPG, LGBl. Nr. 74/1977, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 77/2005, wird verordnet:

§ 1 Lärmerregung
1. Wer ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, begeht eine Verwaltungsübertretung.
2. Unter störendem Lärm sind die wegen ihrer Lautstärke für das menschliche Empfindungsvermögen unangenehm in Erscheinung tretende Geräusche zu verstehen.
3. Lärm wird dann ungebührlicherweise erregt, wenn das Tun oder Unterlassen, das zur Erregung des Lärmes führt, jene Rücksichten vermissen lässt, die im Zusammenleben mit anderen Menschen verlangt werden müssen.

§ 2 Störender Lärm
Störender Lärm wird in ungebührlicher Weise erregt durch:
a) Singen und Musizieren im Ortsgebiet sowie in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten in der Zeit von 22.00 bis 8.00 Uhr.
b) Inbetriebnahme von Musikgeräten, Radios, Megaphone etc. in öffentlichen Bädern, am See, in Parkanlagen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen.
c) Das Starten von Kraftfahrrädern und Motorfahrrädern, sofern dieses nicht die Zu- und Abfahrt betrifft sowie das Laufen lassen von Verbrennungsmotoren aller Art auf Straßen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen und auf sonstigen Privatgrundstücken im Ortsgebiet sowie in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten.
d) Den Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u. ä., die nicht im Rahmen eines gem. § 6 lit. a, b und d Kärntner Bauordnung 1996, LGBl. Nr. 62, bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt werden und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden, an Sonn- und Feiertagen überhaupt und an Werktagen in den Sommermonaten (15.06. – 15.09.) in der Zeit von 12.00 bis 15.00 Uhr und 21.00 bis 8.00 Uhr bzw. außerhalb der Sommermonate in der Zeit von 12.00 bis 13.00 Uhr und 21.00 bis 8.00 Uhr.
e) Die Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten, in Siedlungen, an Sonn- und Feiertagen überhaupt und an Werktagen in den Sommermonaten (15.06. – 15.09.) in der Zeit von 12.00 bis 15.00 Uhr und 21.00 bis 8.00 Uhr bzw. außerhalb der Sommermonate in der Zeit von 12.00 bis 13.00 Uhr und 21.00 bis 8.00 Uhr.
f) Modellflugzeuge mit Ausnahme der nach § 129 Abs. 1 Luftfahrtgesetz BGBl. Nr. 253/1957 idgF., der Bewilligungspflicht unterliegenden Benützung.
g) Das Teppich klopfen an Sonn- und Feiertagen überhaupt und an Werktagen in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 bis 8.00 Uhr.

§ 3 Ausnahmen
Ausgenommen nach § 2 lit. a und b dieser Verordnung sind öffentliche Veranstaltungen oder solche Veranstaltungen, die gem. § 20 des Kärntner Veranstaltungsgesetzes 1997 – K-VAG, LGBl. Nr. 95/1997, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 22/2008, nicht untersagt wurden.

§ 4 Strafbestimmungen
Übertretungen dieser Verordnung sind gemäß § 4 des Kärntner Landes-Sicherheitspolizeigesetzes idgF. von der Bezirksverwaltungsbehörde zu bestrafen.

§ 5 Inkrafttreten
Die Verordnung tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem die Kundmachung angeschlagen worden ist. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Velden am Wörther See vom 23.06.2003, Zl. 2-523/6/03, außer Kraft.

Rauchmelder ab Oktober 2012 PflichtLaut neuem Baurecht sind mit 1. Oktober in allen Neubauten Rauchwarnmelder anzubringen. Und zwar in jedem Aufenthaltsraum, außer in der Küche sowie im Flur. Bis 30. Juni 2013 müssen auch bestehende Wohnungen entsprechend ausgerüstet sein.

Zur Homepage des Kärntner Zivilschutzverbandes

Energie und Klimaschutze5 ENERGIE-EFFIZIENTE GEMEINDE

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Velden am Wörther See hat in der Sitzung am 15.12.2010 die Teilnahme am e5-Programm beschlossen.

DAS e5-PROGRAMM

Das e5-Programm ist ein europaweites Programm zur Qualifizierung und Auszeichnung von Gemeinden, die durch den effizienten Umgang mit Energie und der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energieträgern einen Beitrag zu einer zukunftsverträglichen Entwicklung unserer Gesellschaft leisten wollen.

Schritt für Schritt sollen
• Verbesserungspotentiale identifiziert,
• Strukturen zur erfolgreichen Umsetzung von Energieprojekten aufgebaut oder verstärkt,
• Qualitätsaspekte in die laufende Verwaltungsarbeit integriert,
• einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Gang gesetzt,
• die Mitwirkung der Bevölkerung an energiepolitischen Entscheidungen und Aktivitäten ermöglicht oder verstärkt werden.

Die zentralen Programm-Elemente wie Standortbestimmung, Definitionen von Zielen und Entscheidungskriterien, Erarbeitung eines energiepolitischen Aktivitätenprogramms sowie die kontinuierliche Erfolgskontrolle im Rahmen der Audits fördern diesen prozessorientierten Ansatz.

WELCHEN NUTZEN HAT DIE GEMEINDE DURCH DIE PROGRAMMTEILNAHME?

• Kontinuierliche Steigerung der Energieeffizienz und eine damit verbundene Kosteneinsparung.
• Die Umsetzung einer zukunftsverträglichen Energiepolitik und damit die Erfüllung des Auftrages zum Schutz der öffentlichen Interessen durch die Gemeinde.
• Erschließung von Problemlösungskapazitäten zur Eigeninitiative und Eigenverantwortung durch aktive Bürgerbeteiligung.
• Optimierung gemeindeinterner Strukturen und Prozesse im Energiebereich.
• Kontinuierliche Klima- und Umweltschutzarbeit als nachhaltigen Beitrag für kommende Generationen.

Das e5-Programm der Marktgemeinde Velden wird betreut durch:
e5 Teamleiter: Bürgermeister Ferdinand Vouk
e5 Energiereferent: GV Robert Köfer
e5 Programmbetreuer : Jan Lüke, energie:bewusst Kärnten
e5 Team: 20 Personen

Für weitere Informationen zum e5–Programm der Marktgemeinde Velden kontaktieren Sie bitte Herrn Ing. Ernst Kofler unter ernst.kofler@ktn.gde.at

Kinder + Jugend + FamilieFamilien in ihren verschiedenen Formen finden in Velden vielfältige Unterstützung und Förderung – von der Elternberatung, über die Kinderbetreuung bis zu den örtlichen Schulen. Eines der wichtigsten Ziele ist es, Familien als kleinste Zelle der Gesellschaft in allen Lebenslagen partnerschaftlich und helfend zur Seite zu stehen.

Bildung, SchulenAlle in Velden verfügbaren Schulen im Überblick.

Volksschule Velden

  • Direktor:
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • VOL Thomas Millonig 
  • 04274 2672 
  • direktion@vs-velden.ksn.at 
  • Rosentalerstr. 15, 9220 Velden/WS 
Volksschule Lind ob Velden
  • Direktor:
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • VOL Christian Zeichen 
  • 04274 2272 
  • direktion@vs-lind.ksn.at 
  • Triesterstraße 2, 9220 Velden/WS 
Volksschule Köstenberg Volksschule St. Egyden
  • prov. Leiterin:
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Andrea Debevec 
  • 04274 8130 
  • direktion@vs-st-egyden.ksn.at 
  • St. Egydener Straße 472, 9536 St. Egyden 
Hauptschule Velden
  • Direktor:
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Kurt Mischkulnig 
  • 04274 2277 
  • direktion@hs-velden.ksn.at 
  • Bäckerteichstraße 8, 9220 Velden/WS 
Musikschule Velden
  • Leiterin:
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Barbara Lerchbaumer-Gabalier 
  • 0664 175 02 81 
  • velden@musikschule.at 
  • VS Velden, Rosentaler Str. 15, 9220 Velden/WS 
Volkshochschule Velden
  • Ansprechpartner
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Mag. Claudia Astner 
  • 050-477 7103 
  •  
  • Widmanngasse 1, 9500 Villach 

Mutter-/ ElternberatungDie Elternberatung durch das Gesundheitsamt der Bezirkshauptmannschaft Villach findet jeden 3. Mittwoch im Monat um 13.30 Uhr in der Volksschule Velden statt.

Musikunterricht

Musikunterricht
im Rahmen des
Kärntner Landesmusikschulwerkes

In der Volksschule Velden werden folgende Instrumente angeboten:

Klavier, Schlagzeug, Trompete, Horn, Violine, Blockflöte, Querflöte, musikalische Früherziehung, Kindermusical

Folgende Instrumente, die noch nicht im Angebot des Kärntner Landesmusikschulwerkes enthalten sind, werden auch weiterhin im Rahmen der Privatmusikschule unterrichtet:
Gitarre, Keyboard, E-Gitarre, Hackbrett, Steirische Harmonika, Akkordeon, Kinder-Sologesang und Klavier

Anmeldungen bei Frau Barbara Lerchbaumer-Gabalier: Tel. 0664 175 02 81

Soziale DiensteHier finden Sie Informationen über die Anbieter von Sozialen Diensten in unserer Gemeinde bzw. in unserem Bezirk.
Die Angebote umfassen die Altenhilfe, Essen auf Rädern, Hauskrankenpflege, Physiotherapie, allgemeine Gesundheitsberatung, psychoziale Dienste, Familienhilfe und sonstige Hilfsdienste.

Hauskrankenhilfe Velden

Kärntner Caritas Verband - Betreuen und Pflegen

Laetitia Pflegeheim Selpritsch

Heimstätte Birkenhof - Sozialtherapeutische Lebens-, Bildungs- und Werkgemeinschaft

Sozial- und Gesundheitssprengel Kärnten

Pflege für zu Hause – Rund um die Uhr BetreuungImmer mehr Menschen wollen in ihren eigenen vier Wänden professionell gepflegt und betreut werden. Immer mehr Angehörige sind bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Beide aber wollen sich dabei durch professionelle Pflege unterstützen lassen. Denn Pflege daheim kann nur dann gelingen, wenn die Bedingungen dazu vorhanden sind.

In Kärnten bieten verschiedene mobile Dienste Betreuung und Pflege für zu Hause an. Die MitarbeiterInnen dieser Dienste kommen stundenweise zu Ihnen ins Haus. Finanziert werden diese Dienste vom Land Kärnten, mit einem je nach Leistung und Einkommen unterschiedlichen Selbstbehalt. Über den Sozial- und Gesundheitssprengel in Ihrem Bezirk erfahren Sie, wer in Ihrer Umgebung welche Dienste anbietet.

Der Private Pflegedienst ISL bietet ein Programm der Rund-um-die-Uhr-Betreuung an, wenn sich pflegende Angehörige z. B. im Urlaub befinden. Eine speziell geschulte Pflegekraft kümmert sich Tag und Nacht um den pflegebedürftigen Angehörigen und das Besondere: Die Pflegekraft übernimmt sowohl die zuverlässige Pflege und Betreuung als auch die Führung des Haushaltes.

Alternativen zur Heimpflege
Zusätzlich zur Entlastungspflege zu Hause bietet der Private Pflegedienst ISL auch weitere Programme als Alternativen zu einem Pflegeheim an. Sei es die Langzeitpflege zu Hause, das Krankenhaus-Nachsorge-Programm oder die Sterbegleitung zu Hause. Ausführliche Informationen über die verschiedenen Angebote erhalten Sie unter der Tel.Nr.: zum Ortstarif: (0810) 24 24 07.

Nuten auch Sie die Chance in den sozialen Diensten im Bereich „Pflege bzw. Betreuung für zu Hause“ jobmäßig tätig zu werden.

UrlaubsbetreuungWer betreut meine pflegebedürftigen Angehörigen während meines Urlaubes/wenn ich auf Kur bin/selbst krank bin oder wenn ich Zeit für mich brauche?


Im Bezirk Villach-Land stehen dafür „mobile soziale Hauskrankenpflege, Hauskrankenhilfe und Essen auf Rädern“ in allen Gemeinden zur Verfügung.

Betreuung mit Pflege- und Hilfsdiensten:

1. Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens, Schlossgasse 6, 9500 Villach,
Tel.: (04242) 575 11.

2. Kärntner Hilfswerk, Bahnhofplatz 9, 9500 Villach,
Tel.: 05 054405.

3. Hauskrankenhilfe Velden, Franz-Moro-Weg 2, 9220 Velden,
Tel.: (04274) 525 60
nur in den Gemeinden Velden, Rosegg, St. Jakob i.R. und Wernberg

4. Hauskrankenhilfe Spittal, Mag. Sonja Haubitzer 9853 Spittal a.d. Drau, Kirchgasse 21,
Tel.: 0676/83138803 in den Gemeinden Stockenboi, Paternion, Ferndorf und Weißenstein

5. Kärntner Wohlfahrtsverein Volkshilfe, Schlossgasse 6, 9500 Villach
Tel.: (04242) 565 51

6. Kärntner Caritasverband, Sandwirtgasse 2, 9010 Klagenfurt

Tel.: (0463) 555 60-17 (Fr. Wehler) oder –29 (Fr. Messner)

7. Rotes Kreuz, Dreschnigstraße 10, 9500 Villach,
Tel.: (04242) 243 74-1261

Tägliche Zustellung von Essen auf Rädern – Anmeldung beim Wohnsitzgemeindeamt Tiefkühlkost – wöchentliche Zustellung:
Österr. Rotes Kreuz – "Zu Hause essen á la carte"
Dreschnigstraße 10, 9500 Villach, (04242) 243 74-1241 (Hr. Ebner)

ACHTUNG: Die Broschüre „Sozial- und Gesundheitssprengel Kärntens“ ist im Telefonbuch Kärnten 2009 von Herold - direkt nach der Umschlagseite vorne - enthalten. Sie können sich sofort über die angebotenen Dienste informieren.

Inanspruchnahme Stationärer Kurzzeitpflege bis max. 28 Tage bei Abwesenheit zB Urlaub der pflegenden Angehörigen (ab Pflegestufe 3)
Anträge beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 13 Tel.: 05 0536-41315 oder -31358

Finanzielle Zuwendungen zur Organisation einer Ersatzpflege für pflegende Angehörige
1) bei Bezug von Pflegegeld nach dem Bundespflegegesetz ab Stufe 4
Kostenlose Hotline (0800) 22 03 03 oder
Bundessozialamt Tel.: (0463) 58 64-406 oder -411

2) bei Bezug von Pflegegeld nach dem Landespflegegesetz ab Stufe 4
Auskünfte beim Amt der Kärntner Landesregierung, Dr. Michaela Miklautz, Tel.: 05 05 36 DW 41351.

Informationen für Förderungen und Zuschüsse für die 24-h-Pflege und Betreuung zu Hause, erteilt das Bundessozialamt, Landesstelle Kärnten unter der Telefonnummer (0463) 58 64. Pflege für zu Hause – von Profis lernen Ist ein Informations- und Diskussionsforum für pflegende Angehörige. Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwestern/-pfleger der Hauskrankenpflege und aus den Pflegeheimen, ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen und PsychologInnen geben vor Ort in den Gemeinden professionellen Rat und Hilfe bei der Beschaffung von Hilfsmitteln und hinsichtlich finanziellen Unterstützungen. Infos zu den Terminen in den Gemeinden oder bei Frau Dr. Michaela Miklautz Tel. 05 0536/41351

Soziale Angebote für pflegende AngehörigeHier finden Sie Hinweise und Informationen zu Leistungen für pflegende Angehörige, wie Kurzzeitpflege, Übergangspflege bzw. Übergangsbetreuung, Urlaub für pflegende Angehörige (Pflegeurlaub), Pflegeförderung für LandespflegegeldbezieherInnen und Pflege für Zuhause - von Profis lernen.

Informationsblatt "Leistungen für pflegende Angehörige" des Landes Kärnten.

KinderbetreuungDie Gemeinde Velden unterstützt die Betreuung der Kinder in allen Altersgruppen.
Die Kindergruppe Knusperhäuschen nimmt Kleinkinder im Alter von 1 - 4 Jahren auf.
In den Gemeindekindergärten werden die Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt betreut.
Das Kindertageshaus in St. Egyden ist ein Modellversuch und betreut die Kinder von 2 Jahren bis zum Ende der Pflichtschulzeit.

Weiters wird in der Volksschule Velden eine Schülerbeaufsichtung (Hort) von 11 - 16 Uhr angeboten.

KindergartenUnsere Gemeindekindergärten haben für unsere Kleinsten von Montag - Freitag von 6.30 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet.
Die Halbtagsgruppen werden von 6.30 Uhr bis 12 Uhr betreut.

Kindergarten Velden

  • Leiterin
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Heidemarie Werhonig 
  • 04274 2454 
  • velden.kindergarten@aon.at 
  • Bäckerteichstraße 9, 9220 Velden/WS 
Kindergarten Lind ob Velden
  • Leiterin
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Sandra Waldhauser 
  • 04274 51309 
  • kindergarten.lind@aon.at 
  • Triesterstraße 4, 9220 Velden/WS 
Kindergarten Köstenberg
  • Leiterin
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Mag. Lydia Werhonig 
  • 04274 7429 
  • kiga.koestenberg@aon.at 
  • Schulweg 7, 9231 Köstenberg 

SchülerhorteIn den Volksschulen Velden und in der Volksschule Lind ob Velden werden Nachmittagsbetreuungen für Schüler und Schülerinnen angeboten.

Volksschule Velden
Kinderhort "Knallerbsen"
Rosentalerstraße 15
9220 Velden am Wörther See
Tel: 0676 88987116

Volksschule Lind ob Velden
Kinderhort "Regenbogen"
Triesterstr. 2
9220 Velden am Wörther See
Tel: 0676 88987115

KrabbelstubeKinderbetreuung von 1 - 4 Jahren

Krabbelstube Velden

  • Leiterin
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Elisabeth Siding 
  • 04274 52603 
  • kgkh@aon.at 
  • Schubertweg 6, 9220 Velden 

Gemischte KinderbetreuungDas Kindertageshaus St. Egyden ist ein Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit der Marktgemeinde Velden/WS, der Pfarre St. Egyden und dem Kärntner Caritasverband.

Hier werden Kinder von 2 Jahren bis zum Ende der Pflichtschulzeit betreut. Die Öffnungszeiten sind von 7 - 17 Uhr. Die monatliche Besuchsgebühr beträgt für halbtags ohne Essen 70,- Euro, ganztags mit Essen 120,- Euro und für den Hort mit Essen 120,- Euro.

Gemischte Kinderbetreuung

  • Leiterin
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Christine Masopust 
  • 04274 83063 
  •  
  • Messnerweg 1, 9536 St. Egyden 

TagesmütterÜber die Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens (AVS) erhalten Sie Informationen über Tagesmütter in Velden.

  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • AVS-Tagesmütter 
  • 0463-512035-21 
  • wankmueller@avs-sozial.at 
  • Fromillerstraße 21, 9021 Klagenfurt 

AktionstaxiDie Marktgemeinde Velden/WS möchte allen Gemeinde -Bürgern (mit Hauptwohnsitz in Velden) ermöglichen, das Ortszentrum für Besorgungen und Arztbesuche günstig zu erreichen. Aus diesem Grunde wurde die Aktion des Bedarfstaxis ins Leben gerufen.

Die Vertragspartner sind folgende Taxiunternehmen: Taxi Schulnig, Taxi Wieltschnig, Taxi Podesser .

Die Bezahlung des Fahrpreises erfolgt ausschließlich im Gemeindeamt Velden bei der Bürgerinformation im Parterre (Tel. 04274 / 2102). Dort erhalten Sie die Bons, welche Sie beim Taxiunternehmen ohne zusätzliche Kosten einlösen können.

Pro Person werden maximal 2 x 5 Bons pro Monat ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt persönlich. Kranke, gehbehinderte oder sonst an der Abholung verhinderte Personen können Anhörige mit der Abholung beauftragen.

Ausgleichszulagenempfänger erhalten 7 Bons zum Preis von 5. Bitte den entsprechenden Nachweis mitbringen.

Mit 1 Bon können bis zu 4 Personen befördert werden.
Ein Bon gilt nur für eine Fahrt, entweder vom Wohnsitz ins Zentrum oder vom Zentrum zum Wohnsitz.
Für die Berechnung des Fahrpreises wurde das Gemeindegebiet in 3 Zonen eingeteilt.
Preise:
Zone 1 - 4 Euro
Zone 2 - 5,50 Euro
Zone 3 - 6,50 Euro

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Bürgerservicestelle im Parterre - Tel. 2102.

PfarrenEs liegt an uns, wie wir Kirche gestalten.



röm.-kath. Pfarramt Velden

  • Pfarrer
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • KR OStR. Mag. Josef Leyrer 
  • 04274 2077 oder 04274 50698 
  • office@pfarre-velden.at 
  • Kirchenstraße 23, 9220 Velden 
  • weitere Informationen:
  • http://www.pfarre-velden.at
  • Heilige Messen SO 9.30
  • FR u. SA 18.30 Uhr
röm.-kath. Pfarramt Augsdorf röm.-kath. Pfarramt Lind ob Velden
  • Pfarrer
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Mag. Anton Zajc 
  • 04274 3290 
  •  
  • Lindner Straße 2, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • Heilige Messe: 10 Uhr
röm.-kath. Pfarramt Kranzlhofen
  • Pfarrer
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • GR Pius Petschenig 
  • 04274 2768 oder 2997 
  •  
  • Karawankenpromenade 1, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • Heilige Messe in Kranzlhofen: SO 8.30 Uhr
  • in Unterwinklern: SO 10.30 Uhr
röm.-kath. Pfarramt Köstenberg
  • Pfarrer
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Janusz Kazimierz Kroczek 
  • 04274 7015 
  • pf.koestenberg@utanet.at 
  • Schulweg, 9231 Köstenberg 
  • weitere Informationen:
  • Heiligen Messen in Köstenberg: SO 9.00 Uhr
  • in Kerschdorf: jeden Freitag
röm.-kath. Pfarramt St. Egyden
  • Pfarrer
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • GR Lorenz Petricig 
  • 04274 8132 
  • pfarramt.st.egyden@utanet.at 
  • 9536 St. Egyden 
  • weitere Informationen:
  • Heilige Messen: SO 7.30, 9.30 Uhr
  • Website
Evangelische Pfarrgemeinde AB Velden
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  •  
  • 04274 51229 
  • evang.kirche.velden@aon.at 
  • Mösslacher Straße 11, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • Gottesdienst: SO 10.00 Uhr

"i:måga:“ Jugendkarte„i:måga“ Jugendkarte des Landesjugendreferates Kärnten für alle von 14 – 26 Jahren

Anmeldeformulare für die neue kostenlose Jugendkarte sind im Gemeindeamt oder beim Landesjugendreferat erhältlich. Diese Jugendkarte gilt als Lichtbildausweis und wird von der Polizei als Ausweisdokument anerkannt.
Weiters haben die Karteninhaber eine Menge Vorteile. Sie erhalten z. B. vergünstigte bzw. kostenlose Karten für Veranstaltungen der heimischen Sport-, Kultur- und Musikszene. Auch wird derzeit noch über zahlreiche zusätzliche Preisvorteile in diversen Shops und Freizeiteinrichtungen verhandelt.
Dem Antrag ist eine Kopie der Geburtsurkunde, eine Kopie des Meldezettels und zwei aktuelle Lichtbilder beizulegen.

Weitere Infos unter www.jugend.ktn.gv.at (Download des Anmeldeformulars) oder direkt beim Gemeindeamt.

Vereine + FreizeitVelden hat ein reges Vereinsleben. Es gibt eine Vielzahl von engagierten Vereinen, die ein breites Angebotsspektrum von der Kunst über die Kultur bis hin zum Sport abdecken. Die vielen Freizeitangebote bieten eine Menge Spiel, Sport und Spaß und lassen keine Langeweile aufkommen.

Lauf- und Walking Strecken - LaufkartenLaufen und Walken, ohne Zwang und immer, um sich wohl zu fühlen. Die Geschwindigkeit den eigenen Bedürfnissen anpassen - ob langsame und gemütliche oder rasante, schnelle Einheiten - Velden bietet jetzt für alle Läufer, Walker und Geher ein perfektes Trainingsgebiet. Die neuen "Runnersfun" - Laufstrecken wurden speziell für alle Laufbedürfnisse geschaffen und präsentieren sich in allen Variationen. Flach oder steil, Schotter, Asphalt oder Naturboden, lang oder kurz - jede Runde wird zum reinen Vergnügen.

Die Laufkarte können Sie natürlich kostenlos im Veldener Tourismusbüro bekommen, sowie alle Informationen rund um die aktuellen Lauf-Events.

Hier finden Sie die Laufkarten von Velden und die aktuellen GPS-Daten der Strecken online.

Schwimmprogramm in der Kärnten Therme Warmbad VillachHier ein Angebot des aktuellen Schwimmprogrammes der Kärnten Therme Warmbad Villach für Kinder, Jugendliche und Erwachsene!

Nähere Informationen hier

Kulturvereine, ChöreHier finden Sie alle bei der Marktgemeinde Velden gemeldeten Vereine dem Namen nach alphabetisch geordnet.

AFC St. Egyden

Brauchtumsgruppe Latschach
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Andreas Kapelari 
  •  
  • andi-ka@gmx.at 
  • Furtweg 9, 9536 St. Egyden 
Brauchtumsgruppe Lind-Rajach
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Rene Tarmann 
  •  
  • rene.tarmann@aon.at 
  • Sonnenwiese 3/1, 9220 Velden/WS 
Chor des Pensionistenvereines Köstenberg
  • Obfrau
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Annemarie Fischer 
  •  
  •  
  • Köstenberger Straße 292, 9220 Velden/WS 
Doppelsextett Velden Frauentrachtengruppe Velden
  • Obfrau
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Dr. Ursula Graber 
  •  
  •  
  • Saag 20, 9210 Pörtschach 
Gemischter Chor Velden
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Werner Klupper 
  • 0650 23 399 01 
  • werner.klupper@gmx.at 
  • Lamp 4, 9220 Velden/WS 
Historischer Verein Velden-Schiefling-Rosegg
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Raimund Ferencic 
  •  
  •  
  • Roseggerstr. 33, 9220 Velden/WS 
Jagdhornbläsergruppe Köstenberg
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Andreas GABRIEL 
  •  
  •  
  • St. Martiner Str. 6, 9220 Velden/WS 
Kärntner Abwehrkämpferbund Kärntner Doppelsexett Kärntner Landsmannschaft
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Sepp Tschebull 
  •  
  • glas.tschebull@aon.at 
  • Unterjeserzerstr. 14, 9220 Velden/WS 
Kath. Bildungswerk / Jungschar
  • Ansprechpartnerin
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Eleonore Stummer 
  •  
  •  
  • Karawankenpromenade 1, 9220 Velden/WS 
Katholische Frauenbewegung
  • Obfrau
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Mathilde Podesser 
  •  
  •  
  • Hohenwartweg 44, 9231 Köstenberg 
Kichenchor Velden
  • Obfrau
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Mag. Barbara Küntzel-Gallin 
  •  
  • barbara.kuentzel@aon.at 
  • Parkstr. 5, 9220 Velden/WS 
Kirchenchor St. Egyden
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Maximilian Sima 
  •  
  • m.sima@schule.at 
  • Dieschitzer Weg 11, 9536 St. Egyden 
Kulturring Velden
  • Obfrau
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Maria Luise Tomazej 
  •  
  •  
  • Mittagskogelstraße 32, 9220 Velden am Wörther See 
Kunstverein Velden Landjugend Köstenberg
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Philipp Teppan 
  •  
  •  
  • Grabnerweg 71, 9220 Velden/WS 
Landjugend St. Egyden
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Dominik Meritschnig 
  •  
  •  
  • Roacher Straße 7/2, 9535 Schiefling 
MGV Lind ob Velden
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Wilhelm Ulbing 
  •  
  • ernst.koschier@gmx.net 
  • Bach 15, 9220 Velden am Wörther See 
MGV St. Egyden MGV Velden
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Sepp Tschebull 
  •  
  • glas.tschebull@aon.at 
  • Unterjeserzerstr. 14, 9220 Velden/WS 
TOMLAZY Band Österr. Kameradschaftsbund
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Fritz Hutter 
  •  
  •  
  • Mozartstraße 14, 9220 Velden/WS 
Österr. Kameradschaftsbund
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Fritz Jerak 
  •  
  •  
  • Roseggerstr. 32, 9232 Rosegg 
Phila Velden
  • Ansprechperson
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Gottfried Ogris 
  •  
  • philavelden@aon.at 
  • St. Egydener Straße 77, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • Briefmarkensammlerverein
Singgemeinschaft Köstenberg Slovensko prosvetno drustvo Drabosnjak
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • DI Ernst Dragaschnig 
  • 0664 / 21 31 841 
  • ernst.dragaschnig@gmx.at 
  • Ossiacher Tauern Str. 12, 9231 Köstenberg 
  • weitere Informationen:
  • Museum für Alltagsgeschichte in Köstenberg
Theater-Chaos Velden-Lind
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Hans Lastin 
  • 0664 / 2423853 
  •  
  • Lamp 2, 9220 Velden/WS 
Vokalgruppe / Vokalna skupina Ascolti
  • Obfrau
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Silvia Hafner 
  •  
  • hafner_katrin@gmx.at 
  • Oberdörfl 54, 9072 Ludmannsdorf 

SportvereineHier finden Sie alle bei der Marktgemeinde Velden/WS gemeldeten Sportvereine dem Namen nach alphabetisch geordnet.

1. Veldner Rock n Roll Club

ASKÖ St. Egyden ATUS Velden
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Mag. Walter Obiltschnig 
  •  
  •  
  • Mösslacherstr. 4, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • Fußball
Cricket Club Velden 91
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Michael Tschernitz 
  •  
  •  
  • Süduferstr. 101, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • http://www.ccv91.at/index.php
DSG Union Köstenberg DSG Volksbank Velden
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Ing. Ernst Kofler 
  •  
  •  
  • Aich 52, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • http://www.dsg-velden.at.tf
  • Tischtennis
EV Selpritsch
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Fritz Jerak 
  •  
  •  
  • Roseggerstr. 32, 9232 Rosegg 
  • weitere Informationen:
  • Eisstockschießen
Fechtclub Velden-Wörthersee Golfclub Wörthersee / Velden
  • Präsident
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Ing. Peter Bodner 
  •  
  •  
  • Golfweg 41, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • http://www.golfvelden.at
Golf 4 You, Apos Golfacademy Velden Judoverein Velden Jujutsu Verein Taka Union Velden
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Thomas Gölles 
  •  
  •  
  • Felsenweg 4, 9536 St. Egyden 
Modellflieger-Club St. Egyden MSC Latschach
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Rudolf Ramusch sen. 
  •  
  •  
  • Latschacher Weg 33, 9536 St. Egyden 
Schizunft Velden
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Günther Moor 
  •  
  •  
  • Köstenberger Str. 1, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • Schi Alpin, Schi-Touren, Wanderungen
Sonnenloipe Selpritsch
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Johann Ogris 
  •  
  •  
  • Selpritscherstr. 11, 9220 Velden 
  • weitere Informationen:
  • Betreuung Langlaufloipe Selpritsch
South Side Wakeboarding
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Thomas Storch 
  •  
  •  
  • Hubertusstr. 10, 9220 Velden 
  • weitere Informationen:
  • Wakeboard
Sport am Wörthersee STV Casino Velden
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Manfred Weyerer 
  •  
  •  
  • Aich 32, 9535 Schiefling 
  • weitere Informationen:
  • Eisstockschießen
TC Raika Velden
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Gianfranco Wollenberg 
  •  
  •  
  • Bahnhofstr. 20, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • Tennisplätze Tenniscenter
Tennisplätze Waldarena TSV Raika St.Egyden/Schiefling
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Ing. Mag. Kurt Greibl 
  • 0676 / 7545057 
  •  
  • Tösching 24, 9184 St. Jakob i. R. 
  • weitere Informationen:
  • Tennisverein
Union LFL Köstenberg
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Christian Gatti 
  • 0664 / 140 8426 
  • info@lfl-koestenberg.at 
  • Oberdorfer Weg 12, 9231 Köstenberg 
  • weitere Informationen:
  • www.lfl-koestenberg.at
  • Ski Langlauf
  • Fitness (Gymnastik, Nordic Walking)
  • Laufen
  • Motocross
  • Ski Alpin
Union Sportschützenverein Velden
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Gerhard Klemenjak 
  •  
  •  
  • Sternkogel 6, 9220 Velden/WS 
Union Velden
  • Obfrau
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Gabriele Pschernig 
  • 0660/ 480 408 8 
  •  
  • Göriacher Straße 7, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • Eishockey
  • http://www.piratesvelden.at
UWSC Velden
  • Obfrau
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Erika Benso 
  •  
  •  
  • Mösslacher Straße 24/3, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • Wasserski
Veldner Turn- und Sportverein
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Günther Kiko 
  •  
  •  
  • Wahlisstr. 3, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • Tennis, Turnen, Volleyball, Basektball
  • www.turnvereinvelden.at
Volleyball Club Kärnten
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Claus Comelli-Stuckenfeld 
  • 0664 / 2560852 
  • volleyball@vck.at 
  • Postfach 177, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • Volleyball, Beach-Volleyball
  • www.vck.at
Wellness & Kampfsportclub Union Velden
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Gerald Zimmermann 
  •  
  •  
  • Brunnenweg 17, 9536 St. Egyden 
  • weitere Informationen:
  • Sektion Kid Fit Fun
  • Kickboxen
  • Wellness
Yachtclub Velden
  • Obmann
  • Telefon:
  • eMail:
  • Anschrift:
  •  
  • Mag. Günther Perchinig 
  •  
  •  
  • Meister-Thomas-Str. 38, 9500 Villach 
  • weitere Informationen:
  • http://www.ycv.at
  • Segeln

FreizeiteinrichtungenEin umfangreiches Angebot an Freizeitmöglichkeiten
finden Sie unter www.velden.co.at

Strandbad der Gemeinde Velden

  • Telefon:
  • Anschrift:
  •  
  • 04274 34150 
  • Seepromenade 7, 9220 Velden 
  • weitere Informationen:
  • Eintrittspreise
  • Öffnungszeiten ab 21. Juni - Ende August von 9 - 19 Uhr restliche Zeit 10 - 18 Uhr
Kunsteisanlage / Mehrzweckhalle
  • Telefon:
  • Anschrift:
  •  
  • 0699 13 2102 56 
  • Köstenberger Straße 3, 9220 Velden 
  • weitere Informationen:
  • Eintrittspreise
Golfanlage Köstenberg Tenniscenter Velden
  • Telefon:
  • Anschrift:
  •  
  • 04274 4910 
  • Bahnhofstraße 20, 9220 Velden 

WasserrettungÖsterreichische Wasser-Rettung Velden

Zur Homepage der Österreichischen Wasserrettung Velden.

Reit-Eldorado KärntenReit Eldorado Kärnten - Reiten

Zur Homepage Reit Eldorado Kärnten.

Bluesiana Rock CafeIm Konzert Keller Kofler treten die besten Bands aus dem Bereich Blues, Jazz, Soul und Rock auf. Partys im Bluesiana sollte sich kein Musik-Liebhaber entgehen lassen.

Die aktuellen Konzerte und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bluesiana Rock Cafe - Konzert Keller Kofler.

Wörthersee RadwegDer Wörthersee-Radweg R4 gehört zu den schönsten Radwegen des Landes. Mit Leichtigkeit lässt sich die 39 km lange Strecke entlang der Ufer des schönen Wörther Sees bewältigen.

Weitere Informationen zum Wörthersee Radweg R4 und zu anderen Radwegen finden Sie unter diesem Link.

Gesunde GemeindeGesundheit ist körperliches, geistiges, soziales und materielles Wohlbefinden. Gesundheit entsteht dort, wo Menschen leben, arbeiten, lieben und spielen. Jede soziale Situation, jedes soziale System birgt Gesundheitspotentiale in sich. Die Gesundheitsförderung soll die Potentiale entdecken, stärken und bündeln. Diese Potentiale zu entdecken, zu stärken und zu bündeln ist ein Ziel der Gesundheitsförderung in Velden.

VeranstaltungenIn Velden ist immer was los.
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen gibt es auf den Seiten der Veldner Tourismus Gesellschaft und der Neuen Veldner Zeitung.

Veranstaltungen/Events (VTG)

Terminkalender "Neue Veldner Zeitung" (VZ)

PartnergemeindenVelden pflegt eine gelebte Partnerschaft mit den Städten Gemona in Italien und seit dem Jahr 2004 mit Bled in Slowenien.

Bled

Gemona

GeschichteDie Marktgemeinde Velden am Wörthersee feierte ihr 150jähriges Bestehen als selbständige Gemeinde im Millenniumsjahr 2000 als Ausdruck ihrer Dankbarkeit für eine stete Weiterentwicklung in anderthalb Jahrhunderten bewegter Zeiten.

Ihren Aufstieg von einem unbedeutenden Dorf zu einem internationalen Alpenseebadeort verdankt die Gemeinde Velden einmal ihrer günstigen geographischen und bioklimatischen Lage, zum anderen - trotz ihrer Abhängigkeit von der politischen und wirtschaftlichen Gesamtlage des Landes - dem Fleiß und den Initiativen ihrer Bürger, ihres Gemeinderates und ihrer Bürgermeister.

Politisch gehörte Velden in seiner frühen Periode seit dem 12. Jahrhundert zur Herrschaft und Burg Hohenwart, in deren Besitz die Grafen von Ortenburg und Cilli, dann der Millstätter St. Georgs-Orden und schließlich die Habsburger waren. Von letzteren erwarben 1545 die Khevenhüller neben der Herrschaft Landskron auch die Herrschaft Velden. Die seit 1603 selbständige Herrschaft Velden gelangte 1629 in den Besitz der Grafen von Dietrichstein. Bei ihrer Auflösung durch das Gemeindegesetz vom 17. März 1849 umfasste das Gemeindeterritorium die Katastralgemeinden Velden, Augsdorf, Duel, Lind Emmersdorf, Kerschdorf, Köstenberg und Sand.

Am 1. Januar 1850 wurde aus diesen Gemeinden die selbständige Großgemeinde Velden, die im 19. und 20. Jahrhundert durch Verwaltungsreformen mehrmals ihre Größe änderte. So wurden 1866 die Katastralgemeinden Augsdorf, Duel, Emmersdorf, St. Egyden, Kerschdorf, Köstenberg, Latschach und Lind nach Auflösung der Großgemeinde Velden in der Ortsgemeinde Augsdorf zusammengefasst. 1889 entstand die selbständige Ortsgemeinde Köstenberg mit den Katastralgemeinden Köstenberg und Kerschdorf. 1902 wurde die Ortsgemeinde Augsdorf geteilt. Jetzt bestanden die Ortsgemeinden Augsdorf mit den Steuergemeinden Augsdorf, St. Egyden und Latschach, sowie die Ortsgemeinde Lind ob Velden mit den Steuergemeinden Lind, Emmersdorf und Duel. 1924 wurde der Umfang Veldens erneut abgeändert. Hinzu kamen die Ortschaften Augsdorf, Duel, Auen und Unterjeserz. 1934 fand ein Gebietstausch zwischen den Gemeinden Köstenberg und Velden statt. 1963 kam schließlich Lind mit Duel zu Velden. Die Ortsgemeinde wurde am 2. Mai 1947 zur Marktgemeinde erhoben. Eine wichtige bis heute bestehende Veränderung in der Gemeindestruktur brachte das 1972 das Gesetz über die Neuordnung der Gemeindestruktur in Kärnten. Mit Velden wurden die Gemeinden Augsdorf, Köstenberg sowie Teile der Gemeinden Wernberg (Sand, Kerschdorf) und Teile von Techelsberg (im Austausch) zur Marktgemeinde Velden vereint. Damit hat Velden praktisch in seinen Grenzen die Größe von 1850 wieder erreicht. Neben dem seit Jahrhunderten bestehenden Verkehr auf der alten, durch den Ort führenden Reichstraße kamen entscheidende Impulse in der Entwicklung zum Fremdenverkehrsort durch die Eröffnung der Wörtherseeschifffahrt im Jahre 1853 und durch die wichtige 1864 erfolgte Einweihung der Eisenbahnstrecke Klagenfurt-Villach. Dadurch war der aufblühende Ort in die verkehrspolitische Infrastruktur von Straße, Schiene und Schifffahrt fest eingebunden. Zum wirklichen internationalen Alpenseekurort entwickelte sich Velden durch den Bau der Tauernbahn mit ihrem 1909 fertiggestellten Tunnel durch die Hohen Tauern in Richtung Norden. In heutiger Zeit kamen die Autobahnen durch die Tauern, das Kanaltal, die Karawanken und über die Pack hinzu, die jeden Gast im eigenen Fahrzeug nach Velden bringen können.

1864 erfolgte die Eröffnung der ersten Veldener Badeanstalt, der bald weitere folgten. Sie machten das Baden im See zu einem ebenso wichtigen Zweig des Kurortes, wie die Sorge der aufstrebenden Gastronomie um das leibliche Wohl seiner Gäste. In der frühen Balneologiegeschichte zeugte die erste Kneipp-Kuranstalt Kärntens im Auenhof seit den 90er Jahren des 19. Jahrhunderts und die Dr. Engstlersche Wasserkuranstalt seit 1908 als eine der ersten am Wörthersee für die Initiativen Veldens auch auf dem gesundheitlichen Sektor. Aus einem Dorf von 3.356 Einwohnern im Jahre 1850 mit Emmersdorf (283), Lind (279), Duel (236), Kerschdorf (423), Köstenberg (512), Velden (489), Augsdorf (427), St. Egyden (384) und Latschach (323) wurde im Jahre 2000 eine Marktgemeinde mit 8617 Einwohnern.

Ende Thema Leben in Velden

Gemeindeamt + Service       [Home]  [Zurück]

Mit ihren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ...

... ist die Veldener Gemeindeverwaltung stets um ihre Bürgerinnen und Bürger bemüht.

Ob Informationen rund um die Politik, die Verwaltung oder die Leistungsangebote, Service wird groß geschrieben.

Die Mitarbeiter des Wirtschaftshofes sorgen für die laufende Instandhaltung der Straßen, Plätze und Parkanlagen. Das Wasserwerk Velden-Schiefling versorgt Sie mit ausgezeichnetem Trinkwasser. In den Kindergärten werden die Kleinsten von den Kindergärtnerinnen liebevoll betreut. Die wertvollen Helfer in den Schulen und Kindergärten sorgen für ein gepflegtes Gesamtbild.

Amtliche InformationenUnsere Amtstafel im Internet. Hier finden Sie amtliche Informationen und Bekanntmachungen.

Bitte wählen Sie aus dem darüber liegenden Menüpunkt.

ÖffnungszeitenKundmachung
gemäß § 13 Abs. 1 und 5 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 idgF.

Schriftliche Anbringen können im Gemeindeamt der Marktgemeinde Velden am WS. wie folgt rechtswirksam eingebracht werden:

Parteienverkehr
Montag – Mittwoch von 8.00 – 14.00 Uhr

Donnerstag von 8.00 – 18.00 Uhr und
Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr
(ausgenommen die gesetzlichen Feiertage, der 24. Dezember und der 31. Dezember)

Amtsstunden
Montag – Mittwoch von 7.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag von 7.30 – 18.00 Uhr und
Freitag von 7.30 – 12.00 Uhr
(ausgenommen die gesetzlichen Feiertage, der 24. Dezember und der 31. Dezember)

Postadresse:
Marktgemeinde Velden am WS.
Gemeindeamt
Seecorso 2
9220 Velden

Telefax-Nummer: +43(0)4274/2101
E-Mail-Adresse: velden@ktn.gde.at

Achtung! Verkehrseinschränkungen ab 4. 2. 2013!Vom 4. Feber bis Ende November 2013 wird das neue Verkehrskonzept "Shared Space"in drei Bauphasen baulich umgesetzt. Aufgrund der Baumaßnahmen kommt es zu Verkehrsbehinderungen und Einschränkungen, auf die noch einmal detailliert hingewiesen wird.

Nähere Informationen zu den Verkehrsbehinderungen und Einschränkungen finden Sie hier

Bauarbeiten der ÖBB-Infrastruktur AG Töschling2Erneuerung Brückentragwerk und Bahnsteige in Töschling! Die ÖBB-Infrastruktur AG teilt mit, dass in Töschling am WS die Eisenbahnbrücke und die Bahnsteige der Verkehrsstation Töschling erneuert werden. Zeitgleich erfolgen Gleiserhaltungsarbeiten zwischen Pörtschach und Saag. Die Arbeiten dauern von 2. April bis 24. Mai 2013.

Unser Ziel ist es, den Zugverkehr im Sinne der Reisenden möglichst nicht zu beeinflussen; daher werden die Arbeiten auch in der Nacht fortgeführt. Im Bereich der Verkehrsstation Töschling (Seehotel Werzer Wallerwirt) ist die Unterführung von 2. bis 26. April 2013 für den Verkehr gesperrt. Eine Zu- und Abfahrt ist über die Eisenbahnkreuzung in Saag möglich. Bitte beachten Sie die geänderten Kundenwege, Aushänge und Hinweisschilder vor Ort.

Nähere Informationen zu diesen Bauarbeiten erhalten Sie unter den Telefonnummern 04242 93000 3051 oder 4401 (Mo – Do 8:00 – 15:00 Uhr, Fr 8:00 – 12:00 Uhr).
Bitte nehmen Sie diese Nummern nur für Fragen zu diesem Bauvorhaben in Anspruch. Fahrplanauskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 05-1717 sowie unter www.oebb.at.

Ab 1. 5. bis 30. 9. sind alle im Ortsgebiet von Velden gelegenen Kurzparkzonen wieder gebührenpflichtig. Von dieser Regelung ausgenommen ist der Franz-Baumgartner-Platz (ehem. Feuerwehr-Parkplatz), hier besteht die Gebührenpflicht nur während der Sommerferien.

Neue Chipkarten werden im Gemeindeamt ausgegeben. (€ 10,-- pro Stück)

Es wird aufmerksam gemacht, dass innerhalb einer Kurzparkzone für 10 Minuten gratis geparkt werden kann, wenn die Ankunftszeit auf einem Zettel notiert und dieser gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt wird.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass sich gegenüber dem Casino Velden eine Parkgarage befindet, in der täglich von 0,00 h - 19,00 h um € 0,50 je angefangene halbe Stunde geparkt werden kann.

Die Kurzparkzone gilt auch an Sonn- und Feiertagen!

PARKPLÄTZE

Villacher Straße vis-a-vis Tankstelle AGIP, 90 Minuten, 9.00–21.00 h

Villacher Str. Büro FVV ,90 Minuten, 9.00 – 21.00 h

Marietta – Parkplatz, 180 Minuten, 9.00 – 21.00 h

Post – Parkplatz, 90 Minuten, 9.00 – 21.00 h

Karawankenplatz I (vor Hotel Carinthia),30 Minuten, 9.00 – 21.00 h

Wahlisstraße, 90 Minuten, 9.00 – 21.00 h

Rosentaler Straße, 60 Minuten, 9.00 – 21.00 h

Parkplatz Rosentaler Straße, 60 Minuten, 9.00 - 21.00 h

Franz-Baumgartner-Platz (ehem. Feuerwehr Parkplatz)
180 Minuten, 6. 07. – 8. 9., 9.00 – 21.00 h

Klagenfurter Str. Bout. Maier, 60 Minuten, 9.00 – 21.00 h

Karawankenplatz II (Volksbankvorplatz),30 Minuten,9.00 – 21.00

Gebühr: € 0,50/halbe Stunde = Mindestgebühr

Zum Schutz des Wildes während der Brut- und Setzzeit oder bei Schneelagen, die eine Flucht des Wildes erschweren, werden alle Hundehalter verpflichtet, außerhalb von geschlossenen verbauten Gebieten ihre Hunde ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine zu führen oder entsprechend den tierschutzrechtlichen Bestimmungen sicher zu verwahren.

VERORDNUNG des Bezirkshauptmannes der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land vom 08.11.2012, mit welcher Hundehalter zur ordnungsgemäßen Haltung ihrer Hunde verpflichtet werden.

Gemäß § 69 Abs. 4 des Kärntner Jagdgesetzes 2000 – K-JG, LGBl.Nr. 21/2000, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 89/2012, wird verordnet:

§1
Zum Schutz des Wildes während der Brut-und Setzzeit oder bei Schneelagen, die eine Flucht des Wildes erschweren, werden alle Hundehalter verpflichtet, außerhalb von geschlossenen verbauten Gebieten ihre Hunde ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine zu führen oder entsprechend den tierschutzrechtlichen Bestimmungen sicher zu verwahren.

§2
Alle Hundehalter innerhalb geschlossener, verbauter Gebiete, sind verpflichtet, ihre Hunde so zu halten, dass dieselben am Wildbestand keinen Schaden anrichten können.

§3
Diese Verordnung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-und Jagdgebrauchshunde, wenn sie als solche gekennzeichnet (erkennbar) sind, für die ihnen zukommenden Aufgaben verwendet werden und sich aus Anlass ihrer Verwendung vorübergehend der Aufsicht ihrer Halter (Besitzer) entzogen haben.
Der Leinenzwang besteht auch nicht, wenn Ausbilder von angemeldeten kynologischen Vereinen, die einem repräsentativen Dachverband angehören, Hunde zu Zwecken der Ausbildung an öffentliche Orte mitnehmen und sich durch einen Ausweis des Vereins als Ausbilder legitimieren können.

§4
Wer den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandelt, begeht gemäß § 98 Abs. 1 Z. 2 des Kärntner Jagdgesetzes 2000 – K-JG, LGBl.Nr. 21/2000, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 89/2012, eine Verwaltungsübertretung.

Verwaltungsübertretungen sind – soferne die Tat nicht den Gegenstand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet – von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu € 1.450,--und bei Vorliegen erschwerender Umstände, insbesondere, wenn durch die Übertretung ein erheblicher jagdwirtschaftlicher Nachteil eingetreten oder der Täter schon einmal wegen der gleichen strafbaren Handlung bestraft worden ist, mit Geldstrafe bis zu € 2.180,--zu bestrafen.

§5
Diese Verordnung tritt mit 15.11.2012 in Kraft und gilt während der Brut-und Setzzeit des Wildes oder bei einer Schneelage, die eine Flucht des Wildes erschwert.

§6
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31.07.2013 außer Kraft.

Der Bezirkshauptmann:
Dr. Riepan

Kundmachung Neuerlassung Teilbebauungsplan Velden-WestK u n d m a c h u n g

Die Marktgemeinde Velden am Wörther See beabsichtigt gemäß § 24 in Verbindung mit §§ 25 und 26 Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 – K-GplG 1995 – LGBl. Nr. 23/1995, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 88/2005, den Teilbebauungsplan Velden-West laut vorliegendem Verordnungsentwurf neu zu erlassen.

Der Verordnungsentwurf samt der zeichnerischen Darstellungen und der Erläuterungsbericht liegen gemäß § 13 Abs. 1 bis 3 des K-GplG 1995 zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 88/2005, durch vier Wochen, ab dem Tag des Anschlages dieser Kundmachung, im Bauamt des Marktgemeindeamtes Velden am Wörther See während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden, zur öffentlichen Einsicht auf.

Innerhalb der vierwöchigen Kundmachungsfrist ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, berechtigt, bei der Marktgemeinde Velden am Wörther See schriftlich begründete Einwendungen einzubringen.
Die während dieser Frist schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Neuerlassung des Bebauungsplanes in Erwägung zu ziehen.

Der Bürgermeister:
Ferdinand Vouk

Kundmachung Aufhebung AufschließungsgebietK u n d m a c h u n g

Die Marktgemeinde Velden am Wörther See beabsichtigt gemäß §§ 4 und 4a in Verbindung mit §§ 13 und 14 des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 23/1995 in der Fassung LGBl. Nr. 88/2005 eine Teilfläche des folgenden Aufschließungsgebiets aufzuheben:

A 4: Teilfläche der Parz. Nr. 1174/1 KG 75308 Köstenberg im Ausmaß von ca. 870 m²

Der Entwurf der Verordnung über die teilweise Aufhebung des Aufschließungsgebiets A 4 liegt gemäß § 13 des K-GplG 1995 in der Fassung LGBl. Nr. 88/2005, durch vier Wochen ab dem Tag des Anschlages dieser Kundmachung im Bauamt der Marktgemeindeamt Velden am Wörther See, 3. Stock, während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, innerhalb von 4 Wochen, ab dem Tage des Anschlages dieser Kundmachung, schriftlich begründete Einwendungen gegen die beabsichtigte Änderung der Verordnung bei der Marktgemeinde Velden am Wörther See – Bauamt – einzubringen.

Der Bürgermeister:
Ferdinand Vouk

Kundmachung Integr. Verfahren HOFER KG - SELPRITSCHK u n d m a c h u n g

Die Marktgemeinde Velden am Wörther See beabsichtigt gemäß §§ 31a und 31b des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995 (K-GPlG 1995), LGBl. Nr. 23/1995 in der Fassung LGBl. Nr. 88/2005 für die Vollflächen der Parzellen Nr. 832/18 und 832/19 und für Teilflächen der Parzellen Nr. 832/22 und 832/34, alle KG Velden am Wörthersee die integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung

„HOFER KG – SELPRITSCH“

laut vorliegendem Verordnungsentwurf zu erlassen.

Der Verordnungsentwurf samt der planlichen Darstellungen und die sonstigen Unterlagen liegen gemäß § 13 des K-GplG 1995, durch vier Wochen, ab dem Tag des Anschlages dieser Kundmachung, im Bauamt des Marktgemeindeamtes Velden am Wörther See während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

Innerhalb der vierwöchigen Kundmachungsfrist ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, berechtigt, bei der Marktgemeinde Velden am Wörther See schriftlich begründete Einwendungen einzubringen. Die während dieser Frist schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Erlassung der integrierten Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung in Erwägung zu ziehen.

Der Bürgermeister:
Ferdinand Vouk

ÖffnungszeitenKundmachung
gemäß § 13 Abs. 1 und 5 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 idgF.

Schriftliche Anbringen können im Gemeindeamt der Marktgemeinde Velden am WS. wie folgt rechtswirksam eingebracht werden:

Parteienverkehr
Montag – Mittwoch von 8.00 – 14.00 Uhr

Donnerstag von 8.00 – 18.00 Uhr und
Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr
(ausgenommen die gesetzlichen Feiertage, der 24. Dezember und der 31. Dezember)

Amtsstunden
Montag – Mittwoch von 7.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag von 7.30 – 18.00 Uhr und
Freitag von 7.30 – 12.00 Uhr
(ausgenommen die gesetzlichen Feiertage, der 24. Dezember und der 31. Dezember)

Postadresse:
Marktgemeinde Velden am WS.
Gemeindeamt
Seecorso 2
9220 Velden

Telefax-Nummer: +43(0)4274/2101
E-Mail-Adresse: velden@ktn.gde.at

PolitikDie kommunalpolitischen Entscheidungsträger vom Gemeindevorstand und dem Gemeinderat treffen wichtige Beschlüsse für Velden.

BürgermeisterFerdinand Vouk
Bürgermeister seit September 2001

Präsident des Kärntner Gemeindebundes

Sprechstunden:
Donnerstags ab 13.00 Uhr - Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit Frau Sussitz 04274-2102-32

Aktuelles vom Bürgermeister

  • Bürgermeister:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Ferdinand Vouk 
  • 04274 2102 32 
  •  
  • velden.buergermeister@ktn.gde.at 
  • 2. Stock Zimmer Nr. 7 
  • Geschäftsbereiche:
  • Personal
  • Feuerwehren
  • Soziale Dienste
  • Fürsorge
  • Gesundheit
  • Wohnungswesen
  • Tourismus
  • Wörthersee Tourismus GmbH.
  • Ortsentwicklungskonzept
  • Amtshaus
  • Sekretariat:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Angelika Sussitz 
  • 04274 2102 32 
  • 04274 2102 20 
  • angelika.sussitz@ktn.gde.at 
  • 2. Stock Zimmer Nr. 7 

AusschüsseDie Ausschüsse haben die Aufgabe, alle Anträge und sonstigen Verhandlungsgegenstände, die ihnen zugewiesen werden, zu beraten. Sie können auch selbständige Anträge an den Gemeinderat und an den Gemeindevorstand stellen.

  • Personal und Sozialer Wohnbau
  • Obfrau/Obmann und Mitglieder:
  • GR Manfred Heissenberger
  • GR Walter Kupper
  • GR Annemarie Fischer
  • GR Roswitha Kovacic
  • GR Karl Einspieler
  • GR Gerlinde Wagenleitner
  • GR Georg Hanke
  • Feuerwehr und Soziales
  • Obfrau/Obmann und Mitglieder:
  • GR Siegfried Nagele
  • GR Roswitha Kovacic
  • GR Walter Kupper
  • GR Stefan Hafner
  • GR Gerlinde Wagenleitner
  • GR Karl Einspieler
  • GR Hildegard Mitterberger
  • Finanzausschuss
  • Obfrau/Obmann und Mitglieder:
  • GR Josef Korejmann
  • GR Ing. Manfred Kogler
  • GR Johannes Kanovnik
  • GR Roswitha Kovacic
  • GR Peter Paul Schedifka
  • GR Mag. Iris Pichler-Koban
  • GR Michael Ramusch
  • Umwelt, Abfallwirtschaft, Kanal und Wasserversorgung
  • Obfrau/Obmann und Mitglieder:
  • GR Walter Kupper
  • GR Josef Korejmann
  • GR Ing. Manfred Kogler
  • GR Siegfried Nagele
  • GR Karl Einspieler
  • GR Peter Paul Schedifka
  • GR Georg Hanke
  • Verkehrsausschuss
  • Obfrau/Obmann und Mitglieder:
  • GR Ing. Manfred Kogler
  • Gerhard Schulnig
  • GR Josef Korejmann
  • GR Johannes Kanovnik
  • GR Klaus Wohlfahrt
  • GR Peter Paul Schedifka
  • GR Harald Dragaschnig
  • Jugend und Sport
  • Obfrau/Obmann und Mitglieder:
  • GR Gerhard Schulnig
  • GR Stefan Hafner
  • GR Ing. Manfred Kogler
  • GR Manfred Heissenberger
  • GR Klaus Wohlfahrt
  • GR Mag. Iris Pichler-Koban
  • GR Hildegard Mitterberger
  • Familien, Frauen, Kindergärten, Schulen, Kultur, Gesunde Gemeinde
  • Obfrau/Obmann und Mitglieder:
  • GR Roswitha Kovacic
  • GR Manfred Heissenberger
  • GR Josef Korejmann
  • GR Annemarie Fischer
  • GR Gerlinde Wagenleitner
  • GR Karl Einspieler
  • GR Hildegard Mitterberger
  • Tourismus und OEK
  • Obfrau/Obmann und Mitglieder:
  • GR Gerlinde Wagenleitner
  • GR Manfred Heissenberger
  • GR Roswitha Kovacic
  • GR Josef Korejmann
  • GR Gerhard Schulnig
  • GR Mag. Iris Pichler-Koban
  • GR Hildegard Mitterberger
  • Hochbau und Flächenwidmungen
  • Obfrau/Obmann und Mitglieder:
  • GR Gerlinde Wagenleitner
  • GR Peter Paul Schedifka
  • GR Walter Kupper
  • GR Manfred Heissenberger
  • GR Siegfried Nagele
  • GR Annemarie Fischer
  • GR Michael Ramusch
  • Bauhof, Ortsbildpflege
  • Obfrau/Obmann und Mitglieder:
  • GR Mag. Iris Pichler-Koban
  • GR Gerlinde Wagenleitner
  • GR Johannes Kanovnik
  • GR Roswitha Kovacic
  • GR Annemarie Fischer
  • GR Stefan Hafner
  • GR Harald Dragaschnig
  • Agrar und Energie
  • Obfrau/Obmann und Mitglieder:
  • GR Georg Hanke
  • GR Ing. Manfred Kogler
  • GR Siegfried Nagele
  • GR Johannes Kanovnik
  • GR Stefan Hafner
  • GR Karl Einspieler
  • GR Peter Paul Schedifka
  • Kontrollausschuss
  • Obfrau/Obmann und Mitglieder:
  • GR Michael Ramusch
  • GR Siegfried Nagele
  • GR Johannes Kanovnik
  • GR Annemarie Fischer
  • GR Walter Kupper
  • GR Mag. Iris Pichler-Koban
  • GR Karl Einspieler

GemeindevorstandDas Kollegialorgan Gemeindevorstand setzt sich aus dem Bürgermeister, seinen beiden Vizebürgermeistern und 4 weiteren Mitgliedern zusammen.
Der Gemeindevorstand entscheidet in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde über Berufungen gegen Bescheide des Bürgermeisters in zweiter und letzter Instanz.
Der Gemeindevorstand wird – mit Ausnahme des direkt gewählten Bürgermeisters – nach dem Proportionalitätsprinzip gewählt. Die im Gemeinderat vertretenen Parteien haben daher nach Maßgabe ihrer Stärke auch Anspruch auf Vertretung im Gemeindevorstand.

  • Bürgermeister:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Sprechstd.:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Ferdinand Vouk 
  • 04274 2102 32 
  •  
  • Do. 13 - 18 Uhr Voranmeldung erforderlich 
  • velden.buergermeister@ktn.gde.at 
  • 2. Stock Zimmer Nr. 7 
  • Geschäftsbereiche:
  • Personal
  • Feuerwehren
  • Soziale Dienste
  • Fürsorge
  • Gesundheit
  • Wohnungswesen
  • Tourismus
  • Wörthersee Tourismus GmbH.
  • Ortsentwicklungskonzept
  • Amtshaus
  • 1. Vzbgm.:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Sprechstd.:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Helmut Steiner 
  • 04274 2102 55 
  • 0699 13 2102 01 
  • Donnerstag 15 - 18 Uhr 
  • velden@ktn.gde.at 
  • 3. Stock Zimmer Nr. 14 
  • Geschäftsbereiche:
  • Straßen
  • Radwege
  • Verkehr (inkl. Öffentlicher Verkehr)
  • Beleuchtung
  • Vermessung von Straßen und Anlagen
  • Straßenwesen
  • Ortsplanung - Ortsentwicklung und Plätze
  • Jugend
  • Sport
  • 2. Vzbgm.:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Sprechstd.:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Mag. Birgit Fischer 
  • 04274 2102 30 
  • 0699 13 2102 10 
  • Donnerstag 15 - 18 Uhr 
  • velden@ktn.gde.at 
  • 2. Stock Zimmer Nr. 8 
  • Geschäftsbereiche:
  • Steuern, Gebühren, Abgaben
  • Finanz- und Vermögensverwaltung
  • Wirtschaftsförderung
  • Gewerbeordnung
  • Beteiligungen der Gemeinde
  • Betriebe gewerblicher Art
  • Familie
  • Frauen
  • Schulen (inkl. Bauten)
  • Kindergärten (inkl. Bauten)
  • Gesunde Gemeinde
  • GV:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Sprechstd.:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Dietmar Piskernik 
  • 04274 2102 30 
  • 0699 13 2102 33 
  • Donnerstag 15 - 18 Uhr 
  • velden@ktn.gde.at 
  • 2. Stock Zimmer Nr. 8 
  • Geschäftsbereiche:
  • Kultur (inkl. Bauten)
  • Abfallwirtschaft und Recyclinghof
  • Wasserversorgung
  • Kanal
  • GV:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Sprechstd.:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • DI Josef Jäger 
  • 04274 2102 51 
  • 0699 13 2102 05 
  • Donnerstag 15 - 18 Uhr 
  • velden@ktn.gde.at 
  • 3. Stock Zimmer Nr. 19 
  • Geschäftsbereiche:
  • Baubehörde
  • Baupolizei
  • Feuerpolizei
  • Baulärm
  • Bauberatung und Häuserfärbelung
  • Grundstücksteilung
  • Bebauungspläne
  • Flächenwidmungsplan
  • Grundverkehr
  • GV:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Sprechstd.:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Markus Kuntaritsch 
  • 04274 2102 51 
  • 0699 13 2102 04 
  • Donnerstag 15 - 18 Uhr 
  • velden@ktn.gde.at 
  • 3. Stock Zimmer Nr. 19 
  • Geschäftsbereiche:
  • Bauhof und Gärtnerei
  • Golf
  • Wanderwege und Promenaden
  • Ortsbildpflege
  • Betriebsstättengenehmigungen
  • Veranstaltungen
  • Angelegenheiten Wörther See und Bootsstände
  • Straßenreinigung
  • Friedhofsangelegenheiten
  • GV:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Sprechstd.:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Robert Köfer 
  • 04274 2102 
  • 0699 13 2102 07 
  • Donnerstag 14 - 17 Uhr 
  • velden@ktn.gde.at 
  • 1. Stock Zimmer Nr. 3 
  • Geschäftsbereiche:
  • Agrar
  • Forst
  • Jagd
  • Veterinär
  • Energiewirtschaft
  • Umwelt
  • Luftreinhaltung
  • Naturschutz
  • Oberflächenentwässerung

Budget 2013Erläuterungen zum Budget 2013 - Budgetrede der Finanzreferentin

Untitled Document

Ausgaben - ordentlicher Haushalt 2013
Bereich
Beträge in Euro
Vertretungskörper, allgemeine Verwaltung
2.255.200,--
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
304.700,--
Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft
2.617.400,--
Kunst, Kultur, Kultus
66.700,--
Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung
2.103.200,--
Gesundheit
1.395.900,--
Straßen- u. Wasserbau, Verkehr
621.600,--
Wirtschaftsförderung
1.659.200,--
Dienstleistungen
8.616.200,--
Finanzwirtschaft
868.900,--
SUMME:
20.509.000,--

Ausgaben - außerordentlicher Haushalt 2013
Bereich
Beträge in Euro
Auenbach
14.000,--
Verkehrsberuhigung Velden Zentrum Shared Space
2.000.000,--
WVA Velden BA 20 - Sanierung II
70.000,--
WVA Velden BA 21 - Sanierung III
60.000,--
WVA Velden BA 22 - Sanierung IV Shared Space
56.000,--
Photovoltaik Sicherheitszentrum
44.000,--
FF-Velden Anschaffung Hubsteiger
71.000,--
VS Velden - ganztägige Schulform
100.000,--
Sanierung VS Lind ob Velden
9.000,--
VS Lind - ganztägige Schulform
50.000,--
VS Köstenberg - Photovoltaik
86.000,--
Kindergarten Velden - Generalsanierung
1.080.000,--
Gemonaplatz Neugestaltung
75.000,--
Übernahme Landesstraßennetz Köstenberger Straße
100.000,--
Rajacher Bach
40.000,--
Dieschitzbach
20.000,--
Baulandmodell Selpritsch
300.000,--
Recyclinghof NEU
100.000,--
Pyramidenkogel NEU
180.000,--
SUMME:
4.455.000,--

GemeinderatAufgrund der Einwohnerzahl von 8577 hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Velden/WS 27 Mitglieder. Das Kollegialorgan Gemeinderat ist das oberste (Leitungs- und Kontroll-) Organ der Gemeinde in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches. Ihm sind alle anderen Gemeindeorgane – insbesondere der Bürgermeister und der Gemeindevorstand – für die Erfüllung ihrer Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich verantwortlich und weisungsgebunden.

  • Vouk Ferdinand
  • SPÖ
  • Steiner Helmut
  • SPÖ
  • Mag. Fischer Birgit
  • SPÖ
  • Ing. Kogler Manfred
  • SPÖ
  • Johannes Kanovnik
  • SPÖ
  • Piskernik Dietmar
  • SPÖ
  • Hafner Stefan
  • SPÖ
  • Heissenberger Manfred
  • SPÖ
  • Kupper Walter
  • SPÖ
  • Fischer Annemarie
  • SPÖ
  • Korejmann Josef
  • SPÖ
  • Kovacic Roswitha
  • SPÖ
  • Nagele Siegfried
  • SPÖ
  • Schulnig Gerhard
  • SPÖ
  • Kuntaritsch Markus
  • FPK
  • DI Jäger Josef
  • FPK
  • Wagenleitner Gerlinde
  • FPK
  • Schedifka Peter Paul
  • FPK
  • Mag. Pichler-Koban Iris
  • FPK
  • Einspieler Karl
  • FPK
  • Wohlfahrt Klaus
  • FPK
  • Köfer Robert
  • ÖVP
  • Mitterberger Hildegard
  • ÖVP
  • Hanke Georg
  • ÖVP
  • Dragaschnig Harald
  • ÖVP
  • Ramusch Michael
  • ÖVP
  • Mag. Lesjak Stefan
  • GEL

WahlenHier finden Sie allgemeine Informationen zu Wahlen in Österreich.

Die von Ihnen gewählte Seite befindet sich auf dem Portal HELP.gv.at. Sie können die Wahl-Informationen in einem neuen Browserfenster aufrufen.

Hier finden Sie
Online-Forumulare
für die Marktgemeinde Velden zu den Wahlen.

Ergebnis GR- und Bgm. Wahl 2009Das detaillierte Ergebnis der am 01.03.2009 stattgefundenen Wahl zum Gemeinderat und des Bürgermeisters finden Sie unter nachstehenden Links.



Landtagswahl 2009 - Ergebnisse (Kärnten gesamt sowie nach Bezirken und Gemeinden)

Gemeinderatswahl 2009 - Ergebnisse (Kärnten gesamt sowie nach Bezirken und Gemeinden)

Bürgermeisterwahl 2009 - Ergebnisse (alle Kärntner Gemeinden)



Ergebnis der Gemeinderatswahl 2009 - Marktgemeinde Velden (pdf-Datei)


Ergebnis der Bürgermeisterwahl 2009 - Marktgemeinde Velden (pdf-Datei)

GemeindeverwaltungVon der Amtsleitung über das Bürgermeister-Sekretariat bis zum Ortsbild: Die Verwaltung auf einen Klick.

Behördenleitung, OrganisationBürgermeister, Amtsleitung, Sekretariat, Bürgerservice, EDV

  • Amtsleiter:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Dr. Helmut Kusternik 
  • 04274 2102 33 / 0699 13 2102 03 
  • 04274 2101 
  • helmut.kusternik@ktn.gde.at 
  • 2. Stock Zimmer Nr. 9 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Leiter des Inneren Dienstes
  • Pressestelle
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Personalverwaltung / -organisation
  • Wahlen / Abstimmungen

  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Angelika Sussitz 
  • 04274 2102 32 
  • 04274 2102 20 
  • angelika.sussitz@ktn.gde.at 
  • 2. Stock Zimmer Nr. 7 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Termine Bürgermeister
  • Festsaal Vermietung
  • Beglaubigungen
  • Sekretariat Bürgermeister, Amtsleiter
  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Ingrid Ruprecht 
  • 04274 2102 60 
  • 04274 2102 20 
  • ingrid.ruprecht@ktn.gde.at 
  • 2. Stock Zimmer Nr. 7 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Termine Bürgermeister
  • Festsaal Vermietung
  • Beglaubigungen
  • Sekretariat Bürgermeister, Amtsleiter

  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Waltraud Podesser 
  • 04274 2102 15 
  • 04274 2101 
  • waltraud.podesser@ktn.gde.at 
  • Information Erdgeschoß 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Bürgerinformation
  • Gäste-Meldebücher
  • Nebenkasse
  • Kopienanfertigung
  • Telefonvermittlung

  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Mag. Daniela Riepan, Bakk. 
  • mi 
  • 04274 2102 78 
  • daniela.riepan@ktn.gde.at 
  • 3. Stock Zimmer Nr. 16 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • EDV-Koordinatorin
  • Homepage

FinanzenFinanzverwaltung, Buchhaltung, Kasse, Gebührenverrechnung (Wasser, Müll, Kanal), Plakatierung

  • Finanzverwalter:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Gerald Gröblacher 
  • 04274 2102 35 / 0699 13 2102 59 
  • 04274 2101 
  • gerald.groeblacher@ktn.gde.at 
  • 2. Stock Zimmer Nr. 10 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Finanzverwaltung
  • Budget

  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Christina Urschitz 
  • 04274 2102 34 
  • 04274 2101 
  • christina.urschitz@ktn.gde.at 
  • 2. Stock Zimmer Nr. 11 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Gemeinde-Steuern und -Abgaben
  • Vorschreibungen
  • Mahnwesen
  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Helga Jakopitsch 
  • 04274 2102 36 
  • 04274 2101 
  • helga.jakopitsch@ktn.gde.at 
  • 2. Stock Zimmer Nr. 11 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Gemeinde-Steuern und -Abgaben
  • Vorschreibungen
  • Mahnwesen

  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Ilse Teppan 
  • 04274 2102 37 
  • 04274 2101 
  • ilse.teppan@ktn.gde.at 
  • 2. Stock Zimmer Nr. 12 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Gemeindekasse
  • Lohnverrechnung

Melde-, Standes- u. SozialamtMeldeamt, Standesamt, Soziale Angelegenheiten, Familie, Bestattung, Friedhöfe

  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Peter Richau 
  • 04274 2102 - 41 
  • 04274 2102 48 
  • peter.richau@ktn.gde.at 
  • 1. Stock Zimmer Nr. 2 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Einwohnermeldewesen
  • Meldeauskunft
  • Personalausweise
  • Reisepässe
  • Fundamt
  • Bestätigungen für Gebührenbefreiung
  • Wahlen - Wählerverzeichnis
  • Volksbegehren
  • Entgegennahme von Anträgen des Arbeitsmarktservices
  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Christiane Vodovsek 
  • 04274 2102 - 61 
  • 04274 2102 48 
  • christiane.vodovsek@ktn.gde.at 
  • 1. Stock Zimmer Nr. 2 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Einwohnermeldewesen
  • Meldeauskunft
  • Personalausweise
  • Reisepässe
  • Fundamt
  • Bestätigungen für Gebührenbefreiung
  • Wahlen - Wählerverzeichnis
  • Volksbegehren
  • Entgegennahme von Anträgen des Arbeitsmarktservices

  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • MMag. Patrizia Stöpp-Schöffmann 
  • 04274 2102 45 
  • 04274 2101 
  • patrizia.stoepp@ktn.gde.at 
  • 1. Stock Zimmer Nr. 4 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Vergabe von Wohnungen

Ermittlung der Ehefähigkeit
Ehefähigkeitszeugnis
Eheschließung
Heiratsurkunde
Hochzeitsfolder

Ermittlung der Ehefähigkeit:
Das Verfahren muss am Wohnsitz eines der beiden Verlobten unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Verlobten durchgeführt werden.

Benötigte Urkunden:
Beglaubigte Abschrift des Geburtenbuchs - erhältlich am Standesamt des Geburtsortes (nicht älter als 6 Monate)
Staatsbürgerschaftsnachweis - bei Fremden der Reisepass
Heiratsurkunden aller Vorehen
Nachweis der Auflösung aller Vorehen (Scheidungsbeschlüsse mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunden)
Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
Nachweis der akademischen Grade
Lichtbildausweis

Kosten: je nach Fall unterschiedlich, müssen bei Anmeldung der Ehe entrichtet werden.

Bei fremder Staatsangehörigkeit werden zusätzliche Urkunden wie Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigkeitsbescheinigung (Affidavit) sowie neue internationale Geburtsurkunden, fallweise mit Apostille oder diplomatischer Beglaubigung benötigt. Es wird um telefonische Anfrage gebeten .
Apostille = Beglaubigung der Unterschrift der ausländischen Urkunde durch die übergeordnete Behörde im Ausland.

Diplomatische Beglaubigung = Beglaubigung der Unterschrift des Legalisationsvermerkes (= Bestätigung der Echtheit der Apostille auf der Urkunde durch das Außenministerium des Ausstellungslandes) auf der ausländischen Urkunde durch die Österreichische Botschaft im Ausstellungsland.

Übersetzungen dürfen nur von einem in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher anerkannt werden.

Ehefähigkeitszeugnis:
Wird vom Wohnsitzstandesamt ausgestellt. Benötigen ÖsterreicherInnen für die Eheschließung im Ausland. Vorher muss das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit durchgeführt werden - siehe oben.

Eheschließung:
Kann bei jedem Standesamt erfolgen. Vorher muss das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit am Wohnsitzstandesamt durchgeführt werden. Nach positivem Abschluss des Verfahrens wird der Akt dem Eheschließungsstandesamt übersandt.
Nach Durchführung der Trauung überreicht der Standesbeamte 2 Heiratsurkunden. Bei Eheschließung von fremden Staatsbürgern wird eine internationale Heiratsurkunde (= 10-sprachiges Formular) ausgestellt.
Informationen zum Thema Heirat finden Sie auch unter www.help.gv.at .

Heiratsurkunden
Heiratsurkunden stellt für alle Eheschließungen seit dem 01.01.1939 der Standesbeamte des Eheschließungsortes aus. Heiratsurkunden können auch nach Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod ausgestellt werden. Heiratsurkunden können auch international (=10-sprachiger Vordruck) ausgestellt werden.

Kosten für die Heiratsurkunde

Wiederannahme eines früherer Familiennamens
Vor- oder Familiennamenssänderung

Wiederannahme eines früherer Familiennamens:
Nach Auflösung der Ehe gibt es für österreichische Staatsbürger die Möglichkeit, einen vor der Ehe rechtmäßig geführten Familiennamen wieder anzunehmen. Die persönliche Vorsprache unter Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises ist unbedingt erforderlich. Als Nachweis für die neue Namensführung wird Ihnen eine neue Heiratsurkunde der letzten Ehe ausgestellt, in welcher vermerkt ist, dass die letzte Ehe aufgelöst ist und dass sie mit Wirkung des Tages, an dem Ihr Antrag beim zuständigen Standesamt (Ehebuch) eintrifft, wieder einen früheren Familiennamen führen.

Benötigte Urkunden:
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Nachweis der Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung)
Staatsbürgerschaftsnachweis
Geburtsurkunde
Lichtbildausweis

Die Wiederannahme eines früheren Ehenamens ist nur möglich, wenn aus dieser Ehe gemeinsame Kinder vorhanden sind.
In diesem Fall werden zusätzlich benötigt:
Heiratsurkunde der vorangegangenen Ehe
Nachweis der Auflösung
Neu ausgestellte Geburtenbuchabschrift eines gemeinsamen Kindes aus dieser Ehe

Kosten für den Antrag + Kosten für eine neue Heiratsurkunde


Fremden Staatsangehörigen wird empfohlen, bei ihrer Vertretungsbehörde anzufragen.

Vor- oder Familiennamenssänderung:
Jede Person mit österreichischem Personalstatut (ÖsterreicherIn oder Staatenlose, oder Konventionsflüchtlinge mit Aufenthalt in Österreich) kann um behördliche Änderung seines Vor- oder/und Familiennamens ansuchen.

Zuständig für die Bewilligung ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in dessen Bereich der Antragsteller seinen ordentlichen Wohnsitz hat. (Für die Marktgemeinde Velden: Bezirkshauptmannschaft Villach, Meister-Friedrich-Straße 4, 9500 Villach, Tel. 050 536).

Der schriftliche Antrag ist vom Antragsteller persönlich zu unterzeichnen und ausreichend zu begründen. Bei Vorliegen bestimmter, im Namensänderungsgesetz taxativ aufgezählter Voraussetzungen ist die Bewilligung der Namensänderung von allen Gebühren (ausgenommen Antragsgebühr) befreit.

Ansonsten entstehen für die Bewilligung Kosten von insgesamt € 515,50.

Es wird daher empfohlen, vor Antragstellung bei der Bezirksverwaltungsbehörde Villach wegen der Begründung des Antrages persönlich vorzusprechen.

Die Bewilligung der Namensänderung erfolgt mittels Bescheid. In der Folge müssen die entsprechenden Urkunden (Geburts- oder Heiratsurkunde) und Lichtbildausweise (Reisepass, Führerschein) neu ausgestellt werden.

Beurkundung von Geburten
Beurkundung von Vaterschaftsanerkenntnissen
Geburtsurkunden- und Bestätigungen
Geburtenbuchabschriften

Beurkundung von Geburten
Für die Beurkundung der Geburt ist jenes Standesamt zuständig, wo die Geburt erfolgt ist.
Findet die Geburt nicht im Krankenhaus statt, ist der Arzt oder die Hebamme die bei der Geburt zugegen sind, zur Anzeige der Geburt an das Standesamt verpflichtet.

Benötigte Urkunden
Anzeige der Geburt (Übermittlung durch Krankenhaus, Arzt, Hebamme)
Geburtsurkunde der Eltern
Staasbürgerschaftsnachweise der Eltern (bei Fremden der Reisepass)
Heiratsurkunde
Nachweis akademischer Grade

Nach Abschluss der Beurkundung erhalten Sie vom Standesamt die Geburtsurkunde und die Geburtsbestätigung.

Kosten: Anlässlich der Beurkundung eines Neugeborenen werden 2 Geburtsurkunden gebührenfrei ausgestellt.
Kosten für jede weitere Geburtsurkunde


Beurkundung von Vaterschaftsanerkenntnissen
Bei neugeborenen Kindern nicht verheirateter Eltern wird das Anerkenntnis der Vaterschaft in der Regel bereits anlässlich der Beurkundung der Geburt des Kindes vom Standesbeamten des Geburtsortes mitbeurkundet.
Ansonsten kann das Anerkenntnis der Vaterschaft auch vom Jugendwohlfahrtsträger (Jugendamt) beurkundet werden. Es wird dann an das Geburtsstandesamt zur Eintragung im Geburtenbuch weitergeleitet.
Zur Beurkundung des Anerkenntnisses ist jedenfalls die persönliche Anwesenheit des Kindesvaters erforderlich.

Benötigte Urkunden:
Geburtsurkunde des Kindes - falls dieses bereits beurkundet ist
Geburtsurkunde des Kindesvaters
Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindesvaters (bei Fremden der Reisepass)
Nachweis akademischer Grade
Lichtbildausweis des Kindesvaters

Die Beurkundung von Vaterschaftsanerkenntnissen ist gebührenfrei.

Geburtsurkunden und Bestätigungen
Geburtsbestätigungen werden zweckgewidmet zur Vorlage an die Sozialversicherungsanstalt gebührenfrei anlässlich der Beurkundung der Geburt zusammen mit der Geburtsurkunde vom Standesbeamten des Geburtsortes ausgestellt.
Geburtsurkunden stellt für alle Geburten seit 01.01.1939 das Standesamt des Geburtsortes aus. Sie werden über Verlangen auch international (=10-sprachiger Vordruck) ausgestellt.

Kosten für je nachträglich ausgestellter Geburtsurkunde


Geburtenbuchabschriften
Geburtenbuchabschriften werden zur Vorlage an das Eheschließungsstandesamt benötigt, wenn Geburtsgemeinde und Eheschließungsgemeinde nicht ident sind.
Die Geburtenbuchabschrift stellt für alle nach dem 01.01.1939 geborenen Personen der Standesbeamte des Geburtsortes aus. Aus dieser Abschrift gehen alle Änderungen des Personenstandes (Namensänderung, Adoption, Legitimation etc.) sowie alle Ehen der beurkundeten Person hervor.
Kosten je Abschrift aus dem Geburtenbuch


Informationen zum Thema Geburten finden Sie auch im elektronischen Amtshelfer www.help.gv.at .

Nach Geburt, Eheschließung oder Tod von ÖsterreicherInnen im Ausland besteht die Möglichkeit, den Personenstandsfall beim Standesamt Wien-Innere Stadt neu eintragen zulassen. Dies wird dann der Fall sein, wenn aus dem betreffenden Staat keine, den österreichischen Vorschriften entsprechende, Urkunde erhältlich ist.

Zuständig für die Beurkundung des Antrages ist das Wohnsitzstandesamt . Das Wohnsitzstandesamt leitet den Antrag weiter an das Standesamt Wien-Innere Stadt. Von dort wird nach Eintragung und Vergebührung die Urkunde zugesandt.

Folgende Urkunden werden benötigt:
Ausländische Urkunde mit Apostille und Übersetzung durch gerichtlich beeideten Dolmetscher in Österreich
Staatsbürgeschaftsnachweis
Lichtbildausweis
Bei Eintragung einer Ehe zusätzlich Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Eltern
Bei Eintragung einer Geburt zusätzlich Geburtsurkunden der Eltern

Gebühr für den Antrag + Beilagen- und Urkundenvergebührung

Beurkundung von Sterbefällen
Sterbeurkunde

Beurkundung von Sterbefällen:
Sterbefälle werden vom Standesamt des Sterbeortes beurkundet. Ereignet sich der Sterbefall im Krankenhaus, muss das Krankenhaus den Sterbefall am nächsten Werktag dem Standesamt anzeigen.
Ereignet sich der Todesfall nicht im Krankenhaus, muss er von den Angehörigen spätestens am nächsten Werktag beim Standesamt angezeigt werden. In diesem Fall muss vorher umgehend die Bestattung informiert werden. Die Bestattung organisiert in der Folge die Totenbeschau und leitet die vom Beschauarzt auszustellende Bestätigung des Todes ("Totenschein") an das Standesamt weiter.
Die Angehörigen werden gebeten, die für die Beurkundung erforderlichen Urkunden bereits bei der Anzeige des Sterbefalles mitzunehmen.

Folgende Urkunden werden benötigt:
Geburtsurkunde der(s) Verstorbenen
Heiratsurkunde der(s) Verstorbenen (bei Auflösung der Ehe - Nachweis der Auflösung wie z. B. Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung)
Meldenachweis bei Fremden
Nachweis akademischer Grade
Nachweis der Staatsangehörigkeit (Staatsbürgerschaftsnachweis, Heimatschein - bei Fremden Reisepass)

Nach Abschluss der Beurkundung stellt das Standesamt die Sterbeurkunden und Todesbestätigungen aus und teilt den Todesfall an die verschiedensten Behörden (Meldeamt, Verlassenschaftsgericht, Führerscheinregister, Sozialversicherungsträger etc.) mit.

Sterbeurkunde:
Die Sterbeurkunde bzw. im Regelfall die Abschrift aus dem Sterbebuch stellt für alle nach dem 01.01.1939 verstorbenen Personen das Standesamt des Sterbeortes aus.

Kosten für die Sterbeurkunde

Staatsbürgerschaftsnachweis
Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches
Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund freien Ermessens
Verleihung der Staatsbürgerschaft bei Wohnsitz im Ausland
Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft durch Anzeige

Staatsbürgerschaftsnachweis:
Staatsbürgerschaftsnachweise werden vom Wohnsitzstandesamt ausgestellt und müssen grundsätzlich persönlich unter Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises beantragt werden. Minderjährige können ab dem 14. Lebensjahr den Antrag selbst stellen.

Folgende Urkunden werden benötigt (alle im Original):
Für Personen, die vor dem 01.09.1983 als eheliche Kinder geboren wurden:
Geburtsurkunde des Kindes
Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
Heiratsurkunde der Eltern
Für Personen, die nach dem 01.09.1983 als eheliche Kinder geboren wurden:
Geburtsurkunde des Kindes
Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters und der Mutter
Heiratsurkunde der Eltern

Für Personen, die als uneheliche Kinder geboren wurden:
Geburtsurkunde des Kindes
Geburtsurkunde der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter

Für Personen, die als uneheliches Kind durch spätere Heirat der Eltern legitimiert wurden:
Geburtsurkunde des Kindes auf den geltenden Familiennamen
Staatsbürgerschaftsnachweis des Vater und der Mutter
Heiratsurkunde der Eltern

Für Personen, im Falle einer Namensänderung (z. B. durch Eheschließung):
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis auf den vorherigen Familiennamen
Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten (Eheschließungsdatum vor dem 01.07.1966)

Für Personen nach einer Verleihung der Staatsbürgerschaft:
Geburtsurkunde (Übersetzung)
Bescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft
Bei Verheirateten – die Heiratsurkunde

Kosten für den Staatsbürgerschaftsnachweis


Bei ledigen Personen, die vor dem 30.06.1966 in Velden am Wörther See geboren sind, sowie bei ledigen Personen, die nach dem 30.06.1966 geboren und deren Mutter zum Zeitpunkt der Geburt in Velden am Wörther See den Hauptwohnsitz hatte, wird nur die Geburtsurkunde für die Ausstellung benötigt.

Bei verheirateten Antragstellern, die nach der Ehe nicht ihren bisherigen Familiennamen weiterführen, wird zusätzlich die Heiratsurkunde benötigt.

NEU seit 01.01.2008!
Staatsbürgerschaftsnachweise für Neugeborene (bis zum 2. Lebensjahr) - Kosten


Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft:

Auskünfte erteilt das hiesige Standesamt.
Anträge können bei der Staatsbürgerschaftsstelle der Bezirkshauptmannschaft Villach bzw. bei der Kärntner Landesregierung gestellt werden.
Vor Ausfüllung der Anträge bitte diese Stellen kontaktieren.

Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen in jedem Fall die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein. Die weiteren Voraussetzungen einer Verleihung bestimmen sich danach, ob die Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches verliehen wird oder die Entscheidung im freien Ermessen der zuständigen Behörde liegt.

Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen:
- mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, davon mindestens fünfjährige Niederlassungsbewilligung.
- Unbescholtenheit: keine gerichtlichen Verurteilungen und kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland), keine schwer wiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt
- hinreichend gesicherter Lebensunterhalt: Nachweis fester und regelmäßiger eigener Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen für die letzten drei Jahre zum Entscheidungszeitpunkt
- Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung, Geschichte Österreichs und des Landes Kärnten: Nachweis durch schriftliche Prüfung, wenn keine Ausnahmeregelungen bestehen (z. B. Deutsch ist Muttersprache, Minderjährigkeit, Schulbesuch mit positiver Beurteilung im Unterrichtsgegenstand "Deutsch")
- bejahende Einstellung zur Republik Österreich und Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht
- kein bestehendes Aufenthaltsverbot (in Österreich und in einem anderen EWR-Staat) und kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
keine Ausweisung innerhalb der letzten zwölf Monate
- kein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung
- grundsätzlich Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
- durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft dürfen: die internationalen Beziehungen der Republik Österreich nicht wesentlich beeinträchtigt werden und die Interessen der Republik Österreich nicht geschädigt werden.

erforderliche Unterlagen:
Die tatsächlich benötigten Unterlagen können erst aufgrund Ihrer persönlichen Angaben festgestellt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die für Sie zuständige Staatsbürgerschaftsabteilung (Bezirksverwaltungsbehörde oder Landesregierung).
Fremdsprachige Urkunden müssen im Original gemeinsam mit in Österreich beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.

Hinweis: Ob beglaubigte Übersetzungen aus anderen Staaten anerkannt werden, richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften. Zur Anerkennung der Dokumente kann beispielsweise eine Apostille oder eine diplomatische Beglaubigung erforderlich sein.

Hinweis: Muss eine fremdsprachige Urkunde im Original gemeinsam mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden, darf die Übersetzung in der Regel nur von beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern und Dolmetscherinnen vorgenommen werden. Eine Liste der in Österreich beeideten und gerichtlich zertifizierten DolmetscherInnen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz. In diese Liste können sich auch Dolmetscher und Dolmetscherinnen aus anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten eintragen lassen.


Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches:

Voraussetzung:
- Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen
- mindestens 30-jähriger ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich oder
- mindestens 15-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich beiNachweis der nachhaltigen persönlichen und beruflichen Integration oder
- mindestens sechsjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, sofern eine fünfjährige aufrechte Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger bzw. einer österreichischen Staatsbürgerin besteht und die Eheleute im gemeinsamen Haushalt leben oder der Status "Asylberechtigter" vorliegt oder o der Besitz einer EWR-Staatsangehörigkeit nachgewiesen wird oder der Antragsteller oder die Antragstellerin in Österreich geboren wurde oder die Verleihung aufgrund von bereits erbrachten und zu erwartenden außerordentlichen Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, künstlerischem oder sportlichem Gebiet im Interesse der Republik Österreich liegt.

Hinweis: Außerordentliche Leistungen sind solche, die weit überdurchschnittlich sind und nicht auch von jeder anderen Person des gleichen Bildungsgrades und der gleichen Ausbildung erbracht werden können.

Achtung: Die Verleihung der Staatsbürgerschaft wird unter bestimmten Voraussetzungen auf den Ehegatten bzw. die Ehegattin und die Kinder des Antragstellers oder der Antragstellerin erstreckt.
Gebühren: Auskünfte erteilten die zuständigen Stellen!

Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund freien Ermessens:
Besteht kein Rechtsanspruch auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, entscheidet die Behörde nach freiem Ermessen.

Ausschlaggebend für die Entscheidung ist das Gesamtverhalten des Antragstellers bzw. der Antragstellerin im Hinblick auf das allgemeine Wohl, die öffentlichen Interessen und das Ausmaß der Integration.

Voraussetzung:
- Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen.

Verleihung der Staatsbürgerschaft bei Wohnsitz im Ausland:
Grundsätzlich ist für die Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft ein langjähriger ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich erforderlich und kann unter bestimmten Bedingungen auch bei einem Wohnsitz im Ausland beantragt werden.

Voraussetzung: - Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen
- Erbringung außerordentlicher Leistungen im besonderen Interesse der Republik Österreich oder
- Ehegatte oder Ehegattin eines Emigranten oder einer Emigrantin

Achtung: Die Verleihung der Staatsbürgerschaft kann nicht auf die im Ausland lebenden Kinder des Antragstellers oder der Antragstellerin erstreckt werden.

Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft durch Anzeige:
Österreichische Staatsbürger bzw. Staatsbürgerinnen, die vor dem 9. Mai 1945 Österreich aus rassischen oder politischen Gründen verlassen mussten und in der Folge die österreichische Staatsbürgerschaft durch den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit verloren haben, können die Staatsbürgerschaft durch Anzeige wieder erwerben.

Gründe für das erzwungene Verlassen Österreichs können sein:
- Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder
- Verfolgungen der Behörden des Dritten Reichs oder
- (befürchtete) Verfolgungen aufgrund des Eintretens für die demokratische Republik Österreich

Hinweis: Beim Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige ist das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband grundsätzlich nicht erforderlich.

TIPP: Da der Erwerb der Staatsbürgerschaft mit dem Eintreffen der Anzeige bei der Behörde erfolgt, sollte in jedem Fall vorher bei den zuständigen Heimatbehörden abgeklärt werden, inwieweit in diesem Fall ein Verlust der derzeitigen Staatsbürgerschaft erfolgt.

Jede Person, die einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft angehört, kann gegenüber der Behörde seinen Austritt aus dieser Religionsgemeinschaft erklären.

Religionsaustrittsanzeigen liegen im Standesamt auf und können
auch hier online runtergeladen werden.


Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in dessen Bereich der Antragsteller seinen ordentlichen Wohnsitz hat. (Für die Marktgemeinde Velden bei der Bezirkshauptmannschaft Villach).

Die Anzeige des Religionsaustrittes ist vom Antragsteller persönlich zu unterzeichnen und kann persönlich abgegeben oder mit der Post oder mittels FAX übersandt werden.

Benötigte Urkunden:
Taufschein, Geburtsurkunde, Meldezettel und - falls sich der Name durch Eheschließung geändert hat - die Heiratsurkunde.

Die Anzeige ist gebührenfrei.

Über Verlangen wird eine Bestätigung über den erfolgten Austritt aus der Religionsgemeinschaft ausgestellt.

  • Ansprechpartner:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Herbert Moser 
  • 04274 2102 47 / 0699 13 2102 47 
  • 04274 2101 
  • herbert.moser@ktn.gde.at 
  • 1. Stock Zimmer Nr. 2 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Ansprechpartner der Bestattung Villach
  • Friedhöfe

  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Anneliese Stroj 
  • 04274 2102 39 
  • 04274 2102 78 
  • anneliese.stroj@ktn.gde.at 
  • 3. Stock Zimmer Nr. 15 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Kultur
  • Denkmalpflege
  • Feuerwehren
  • Kindergartenangelegenheiten
  • Schulangelegenheiten
  • Schulraumbenützung
  • Volksschulen

  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Herbert Moser 
  • 04274 2102 47 / 0699 13 2102 47 
  • 04274 2101 
  • herbert.moser@ktn.gde.at 
  • 1. Stock Zimmer Nr. 2 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Veranstaltungen - Anmeldungen
  • Marktwesen
  • Gewerbe

  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Klaus Gottwald 
  • 04274 2102 70 
  • 04274-2101 
  • klaus.gottwald@ktn.gde.at 
  • 2. Stock Zimmer Nr. 13 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Sportangelegenheiten
  • Gesunde Gemeinde
  • Jugend

Agrar, Ortsbild, UmweltLand- und Forstwirtschaft, Veterinär, Tierkörperentsorgung, Ortsbild, Natur- und Umweltschutz

  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Waltraud Podesser 
  • 04274 2102 15 
  • 04274 2101 
  • waltraud.podesser@ktn.gde.at 
  • Information Erdgeschoß 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Jagd
  • Tierkörperentsorgung

  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • DI (FH) Johann Mikula 
  • 04274 2102 54 
  • 04274-2102 78 
  • johann.mikula@ktn.gde.at 
  • 3. Stock Zimmer Nr. 16 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Bautechnik
  • Ortsbildpflege
  • Betriebsstättenbezeichnungen
  • Werbeanlagen

Umweltschutz, Naturschutz, Wasserrecht, Gewäser, Gewässerverunreinigungen, Hecken und Zäune an Straßen, unbefugtes Plakatieren

  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Ing. Günter Ogris 
  • 04274 2102 67 / 0699 13 2102 67 
  • 04274 2102 78 
  • guenter.ogris@ktn.gde.at 
  • 3. Stock Zimmer Nr. 20 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Umweltschutz
  • Naturschutz
  • Wasserrecht
  • Gewässer
  • Gewässerverunreinigungen
  • Forstgesetz
  • Straßengesetz
  • Hecken und Zäune an Straßen
  • unbefugtes Plakatieren

Bauamt - Hoch- und TiefbauWohnungen, Bauwesen, Grundstücksteilungen, Grundverkehrsangelegenheiten, Wasserversorgung, Wirtschaftshof, Straßen, Parkanlagen, Beleuchtung, Schneeräumung, Flächenwidmungen, Aufschließungsgebiete

  • Bauamtsleiterin:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Mag. Daniela Riepan, Bakk. 
  • 04274 2102 49 / 0699 13 2102 49 
  • 04274 2102 78 
  • daniela.riepan@ktn.gde.at 
  • 3. Stock Zimmer Nr. 17 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Bauamtsleiterin
  • Raumplanung
  • Flächenwidmungsplan
  • Bebauungspläne
  • stellv. Amtsleiterin
  • EDV-Koordinatorin
  • Bautechnik:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • DI (FH) Johann Mikula 
  • 04274 2102 54 
  • 04274 2102 78 
  • johann.mikula@ktn.gde.at 
  • 3. Stock Zimmer Nr. 16 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Bautechnik
  • Ortsbildpflege
  • Betriebsstättenbezeichnungen
  • Werbeanlagen
  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Bernadette Kazianka 
  • 04274 2102 53 
  • 04274 2102 78 
  • bernadette.kazianka@ktn.gde.at 
  • 3. Stock Zimmer Nr. 18 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Bauangelegenheiten
  • Bauberatung
  • Bebauungspläne
  • Grundsteuerbefreiung
  • Grundstücksteilungen
  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Eva Bacher 
  • 04274 2102 52 
  • 04274 2102 78 
  • eva.bacher@ktn.gde.at 
  • 3. Stock Zimmer Nr. 18 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Sekretariat Bauamt-Hochbau

  • Betriebsleiter:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Ing. Ernst Kofler 
  • 04274 2102 57 / 0699 13 2102 57 
  • 04274 2102 78 
  • ernst.kofler@ktn.gde.at 
  • 3. Stock Zimmer Nr. 20 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Wasserversorgung
  • Kanalisation
  • Energie
  • Fernwärme
  • Lärmschutz
  • Straßen
  • Verkehrsplanung
  • Erhaltung der öffentlichen Schulgebäude
  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Adelheid Spitzer 
  • 04274 2102 58 
  • 04274 2102 
  • adelheid.spitzer@ktn.gde.at 
  • 3. Stock Zimmer Nr. 20 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Sekretariat Bauamt-Tiefbau

  • Betriebsleiter:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Ing. Günter Ogris 
  • 04274 2102 67 / 0699 13 2102 67 
  • 04274 2102 78 
  • guenter.ogris@ktn.gde.at 
  • 3. Stock Zimmer Nr. 21 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Straßen
  • Verkehrsplanung
  • Promenaden, Wanderwege, Park
  • Ortsraumgestaltung
  • öffentliche Beleuchtung
  • Wirtschaftshof
  • landwirtschaftlicher Wasser- und Wegebau
  • Kontaktperson:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Büro:
  •  
  • Manuela Kleibner 
  • 04274 2102 69 
  • 04274 2102 78 
  • manuela.kleibner@ktn.gde.at 
  • 3. Stock Zimmer Nr. 20 
  • allgemeiner Aufgabenbereich:
  • Sekretariat Bauamt-Tiefbau

Betriebe + EinrichtungenHier finden Sie alle Informationen zu den Betrieben und Einrichtungen der Marktgemeinde Velden.

WirtschaftshofDer Wirtschaftshof der Marktgemeinde Velden ist von Montag - Donnerstag von 7.00 - 16.00 Uhr und Freitag von 7.00 - 12.00 Uhr geöffnet.

Wirtschaftshof

  • Leiter:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Internet:
  • Anschrift:
  •  
  • Albert Gaggl 
  • 04274 2102 68 
  • 0699 13 2102 68 
  • 04274 2617 20 
  •  
  •  
  • Sportplatzstraße 3, 9220 Velden/WS 

RecyclinghofAnnahmezeiten:
Montag von 12.30 - 20.00 Uhr
Dienstag von 12.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag von 12.30 - 20.00 Uhr

Recyclinghof

  • Ansprechpartner:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Internet:
  • Anschrift:
  •  
  • Günther Drabosenik 
  • 04274 2102 76 
  • 0699 13 2102 76 
  •  
  •  
  •  
  • Sportplatzstraße 3, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • entgegengenommen werden
    kostenlos: Alteisen, Bleche, Eggen, Hartplastik, Heizkörper, Fahrräder, Zaungeflechte, Pflüge, Farben/Lacke, Pflanzenschutzmittel, Altmedikamente, Autobatterien, Spraydosen, Alt- und Getriebeöl, Ölhältige Abfälle (Filter), Waschmaschine, Geschirrspüler, Fernseher, Computer, Monitore, Haushaltsgeräte, Mopeds, Boiler
    gegen Gebühr: Bauschutt, Gras-Heckenschnitt, Autoreifen, Sparherde, Öfen, Zentralheizung

  • Informationen zum richtigen Mülltrennen

  • Gebühren

Wasserwerk Velden - SchieflingWasserversorgung in Velden und Schiefling.
Instandhaltung des Wasserleitungsnetzes.

Wasserwerk Velden - Schiefling

  • Wassermeister:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Internet:
  • Anschrift:
  •  
  • Kurt Standmann 
  • 04274 2102 59 
  • 0699 13 2102 11 
  • 04274 2101 
  • kurt.standmann@aon.at 
  •  
  • Sportplatzstraße 3, 9220 Velden/WS 
  • weitere Informationen:
  • Bereitschaftsdienst Tel. Nr. 0699 13 2102 11
  • 0699 13 2102 12
  • 0699 13 2102 13
Wasserwerk Velden - Schiefling
  • Betriebsleiter:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Internet:
  • Anschrift:
  •  
  • Ing. Ernst Kofler 
  • 04274 2102 57 
  • 0699 13 2102 57 
  • 04274 2101 
  • ernst.kofler@ktn.gde.at 
  •  
  • Seecorso 2, 9220 Velden/WS 

Wasserversorgungsverband Faaker-See-Gebiet

Wasserversorgungsverband Faaker-See-Gebiet

Abwasserverband Wörther See WestAbwasserbeseitigung, Abwasserkanal - Errichtung und Instandhaltung

Abwasserverband Wörther See West

  • Geschäftsführer:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Internet:
  • Anschrift:
  •  
  • Ing. Klaus Lassnig 
  • 04274 52547 
  •  
  •  
  • office@awvww.at 
  • http://www.awvww.at/ 
  • Frög-Wasserweg1, 9232 Rosegg 

BestattungBereitschaftsdienst der Bestattung Villach außerhalb der Dienstzeiten: Tel. Nr. 0664 / 60 205 6200

Bestattung

Leihbücherei / Internet-Trefffreier Internet-Zugang, fachliche Bücherberatung, Bücher aus den Bereichen: Esoterik, Philosophie, Romane, Biografien, Nachschlagewerke, Kärnten Bücher, Ratgeber

                                         Leihgebühren

                                    Öffnungszeiten

Leihbücherei / Internet-Treff

  • Ansprechpartner:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Internet:
  • Anschrift:
  •  
  •  
  • 04274 2102 46 
  •  
  •  
  •  
  •  
  • Seecorso 2, 9220 Velden/WS 

FeuerwehrenNotruf: 122
Landesfeuerwehrverband Kärnten

FF Velden

  • Kommandant:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • eMail:
  • Internet:
  • Anschrift:
  •  
  • HBI Manfred Brugger 
  • Rüsthaus: 04274 2250 
  • Manfred Brugger: 0650 580 58 33 
  • ff-velden@aon.at 
  • http://www.ff-velden.at.tf 
  • Franz Moro Weg 2, 9220 Velden/WS 

  • weitere Informationen:
  • Kdt.-Stv. Harald Teppan, Tel. 0650 3333 169
FF Augsdorf
  • Kommandant:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • eMail:
  • Internet:
  • Anschrift:
  •  
  • Adolf Seebacher 
  •  
  •  
  •  
  •  
  • Excelsiorstraße 6, 9220 Velden/WS 

  • weitere Informationen:
  • Kdt.-Stv. Richard Novak
FF Kerschdorf
  • Kommandant:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • eMail:
  • Internet:
  • Anschrift:
  •  
  • Wolfgang Prodinger 
  •  
  • 0650 60 72 365 
  • w.prodinger@hotmail.com 
  •  
  • Kerschdorfer Weg 41, 9220 Velden/WS 

  • weitere Informationen:
  • Kdt.-Stv. Siegfried Nagele
FF Köstenberg
  • Kommandant:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • eMail:
  • Internet:
  • Anschrift:
  •  
  • Günther Jakopitsch 
  •  
  •  
  •  
  •  
  • Oberwinklerner Weg 24, 9231 Köstenberg 

  • weitere Informationen:
  • Kdt.-Stv. Anton Koban
FF Lind ob Velden
  • Kommandant:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • eMail:
  • Internet:
  • Anschrift:
  •  
  • Leo Tratnik 
  •  
  •  
  •  
  • http://www.ff-lindobvelden.at 
  • Weinzierler Straße 10, 9220 Velden/WS 

  • weitere Informationen:
  • Kd.-Stv. Reinnhold Ogris
FF St. Egyden
  • Kommandant:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • eMail:
  • Internet:
  • Anschrift:
  •  
  • Peter Scharnagl 
  •  
  •  
  •  
  • http://www.ff-st-egyden.net 
  • Roacher Straße 17, 9536 St. Egyden 

  • weitere Informationen:
  • Kdt.-Stv. Kurt Herzele

KindergärtenUnsere Gemeindekindergärten haben für unsere Kleinsten von Montag - Freitag von 6.30 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet, bei Bedarf bis 17.00 Uhr.
Die Halbtagsgruppen werden von 6.30 Uhr bis 12 Uhr betreut.

Kindergarten Velden

  • Leiterin:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Internet:
  • Anschrift:
  •  
  • Heidemarie Werhonig 
  • 04274 2454 
  •  
  •  
  • velden.kindergarten@aon.at 
  •  
  • Bäckerteichstraße 9, 9220 Velden/WS 
Kindergarten Lind ob Velden
  • Leiterin:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Internet:
  • Anschrift:
  •  
  • Sandra Waldhauser 
  • 04274 51309 
  •  
  •  
  • kindergarten.lind@aon.at 
  •  
  • Triesterstraße 4, 9220 Velden/WS 
Kindergarten Köstenberg
  • Leiterin:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Internet:
  • Anschrift:
  •  
  • Mag. Lydia Werhonig 
  • 04274 7429 
  •  
  •  
  • kiga.koestenberg@aon.at 
  •  
  • Schulweg 7, 9231 Köstenberg 

VolksschulenDie Volksschulen der Marktgemeinde Velden auf einen Blick.

Volksschule Velden

Volksschule Lind ob Velden
  • Direktor::
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Internet:
  • Anschrift:
  •  
  • VOL Christian Zeichen 
  • 04274 2272 
  •  
  •  
  • direktion@vs-lind.ksn.at 
  •  
  • Triesterstraße 2, 9220 Velden/WS 
Volksschule Köstenberg
  • Direktorin::
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Internet:
  • Anschrift:
  •  
  • Mag. Natalie Müller 
  • 04274 7198 
  •  
  •  
  • direktion@vs-koestenberg.ksn.at 
  •  
  • Schulweg 5, 9231 Köstenberg 
Volksschule St. Egyden
  • prov. Leiterin::
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Internet:
  • Anschrift:
  •  
  • Andrea Debevec 
  • 04274 8130 
  •  
  •  
  • direktion@vs-st-egyden.ksn.at 
  •  
  • St. Egydener Straße 472, 9536 St. Egyden 

Strandbad

  • Kasse:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Internet:
  • Anschrift:
  •  
  • Strandbad der Gemeinde Velden 
  • 04274 34150 
  •  
  •  
  •  
  •  
  • Seepromenade 7, 9220 Velden 
  • weitere Informationen:
  • Eintrittspreise
  • geöffnet von Mitte Mai bis Mitte September
  • Öffnungszeiten vom 21. Juni - 31. August von 9 - 19 Uhr
  • restliche Zeit 10 - 18 Uhr

  • Ansprechpartner:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Internet:
  • Anschrift:
  •  
  • Walter Koban, Roland Koffu 
  •  
  • 0699 13 2102 06 oder 0676 911 33 13 
  •  
  •  
  •  
  • Köstenberger Straße 3, 9220 Velden 
  • weitere Informationen:
  • Publikumslauf: Mo. 13.00 - 15.30 Uhr, Di. 13.00 - 15.15 Uhr, Mi. 13.00 - 16.00 Uhr, Do. 13.00 - 16.00 Uhr, Fr. 13.00 - 15.00 Uhr. Da an Samstagen und Sonntagen vielfach Eisstockturniere bzw. Meisterschaftsspiele stattfinden, gibt es nur einen beschränkten Publikumslauf. Auskünfte darüber erteilt der Eismeister.
  • Eintrittspreise, Platzmieten
  • Eisplatzvermietung ausschließlich bei Frau Pschernig: Tel. 0660/480 40 80
  • Vermietungspläne

Gemeinde- und Heimatarchiv VeldenDas Gemeinde- und Heimatarchiv befindet sich im Haus "Rehblick" an der Süduferstraße / Elisabethpromenade 2 in Velden und ist gegen vorherige Terminvereinbarung geöffnet.

Gemeindearchiv

  • Ansprechpartner:
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Telefax:
  • eMail:
  • Internet:
  • Anschrift:
  •  
  • Mag. Andreas Kleewein 
  • 0650 / 951 30 51 
  •  
  •  
  •  
  •  
  • Seecorso 2, 9220 Velden/WS 

Online-FormulareFormulare und Anträge im
rtf-Format zum Bearbeiten am PC
pdf-Format für den Ausdruck und händische Ausfüllung und
online-Forumlare zum Bearbeiten und Abschicken über das Internet.

Formulare für andere Behörden finden Sie auch unter www.help.gv.at

Brauchtumsfeuer
FormularrtfpdfonlineAbteilung
Mitteilung über das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers

Allgemein
FormularrtfpdfonlineAbteilung
Allgemeines Anbringen
Bewerbungsbogen

Bauen
FormularrtfpdfonlineAbteilung
Aufstellen von Waren vor dem Geschäftslokal - Anzeige
Aufstellen von Waren vor Geschäftslokalen - Ordnungsrichtlinien
Bauansuchen
Bauansuchen - Merkblatt
Mitteilung über ein bewilligungsfreies Vorhaben - § 7 Meldung
Baubeschreibung
Baubeginnsmeldung
Bauvollendung - Unternehmerbestätigung
Bauvollendungsmeldung
Benutzung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken bzw. Arbeiten auf und neben der Straße - Ansuchen
Fassadenfärbelung - Anzeige
Feuerungsanlage über 50 kW - Errichtung, Änderung
Feuerungsanlage über 50 kW - Technischer Bericht ausführendes Unternehmen
Grundstücksteilung - Ansuchen
Ortsbildpflegesetz - Ansuchen Werbeanlage, Werbung
Ortsbildpflegesetz - Anzeigepflichtige Maßnahme

Wohnen
FormularrtfpdfonlineAbteilung
Wohnung - Ansuchen um Zuweisung einer Wohnung
Wohnsitzerklärung
Personen- und Meldeauskunft
Meldezettel (Formular)
Müllgebühren-Antrag: Anmeldung, Änderung, Reduzierung, Befreiung
Eigentümerwechsel
Antrag Wasseranschluss oder Wasseranschluss-Stilllegung oder Wasseranschluss-Totlegung
Wasserrohrbruch - Antrag auf Reduzierung

Kinderbetreuung
FormularrtfpdfonlineAbteilung
Kindergartenbeitrag - Ermäßigungsantrag

Notlage
FormularrtfpdfonlineAbteilung
Heizkostenzuschuss Förderungsrichtlinien
Heizkostenzuschuss Antrag
Zuschuss zur Aktion Essen auf Rädern
Antrag Brennholzaktion
Förderungsrichtlinien für den Teuerungsausgleich 2012
Antrag für den Teuerungsausgleich 2012

Fahrzeug / KFZ
FormularrtfpdfonlineAbteilung
Abstellen eines KFZ ohne Kennzeichen
StVO - Ausnahmen aus der StVO in Einzelfällen
Straßenverkehrsordnung - Anregungen

Gewerbe
FormularrtfpdfonlineAbteilung
Sperrstundenverlängerung
Veranstaltung - Durchführung
Veranstaltung - Betriebsstätte für Veranstaltungen

Freizeit & Sport
FormularrtfpdfonlineAbteilung
Mitbenützung von Schulräumlichkeiten (Volksschulen) - Ansuchen
Dienstreiseaufträge für Feuerwehrmitglieder

Steuern
FormularrtfpdfonlineAbteilung
Aufstellung und Betrieb von Automaten - Vergnügungssteuer
Eigentümerwechsel
Einzugsermächtigung / Abbuchungsauftrag
Grundsteuerbefreiung
Hundeabmeldung
Hundeanmeldung
Kanal - Subzähler-Einbau-Meldung
Kanal - Subzähler-Tausch-Meldung
Kanal - Brauchwasserzähler-Einbau-Meldung
Müllgebühren-Antrag: Anmeldung, Änderung, Reduzierung, Befreiung
Mülltonnenan- und -abmeldung
Ratenvereinbarung / Stundungsansuchen
Wasserrohrbruch - Antrag auf Reduzierung
Wasserzählerstandsmeldung
Antrag Wasseranschluss oder Wasseranschluss-Stilllegung oder Wasseranschluss-Totlegung

Wahlen
FormularrtfpdfonlineAbteilung
Wahlkarte - Antrag auf Ausstellung
Besondere Wahlbehörde - Antrag auf Besuch
Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz - Antrag auf Eintragung / Verbleib
Wählerverzeichnis - Einspruch

Verloren / Gefunden
FormularrtfpdfonlineAbteilung
Verlustmeldung

Strafregister
FormularrtfpdfonlineAbteilung
Strafregisterbescheinigung - Bestellung

Religionsaustritt
FormularrtfpdfonlineAbteilung
Religionsaustrittsanzeige

Gebühren + TarifeAlle Gemeindeabgaben auf einen Blick.

Bedarfstaxi

Bedarfstaxi
Zone Ije Bon4,00
Zone IIje Bon5,50
Zone IIIje Bon6,50

Strandbad, Eishalle, Sportplatz

Kunsteisanlage
Publikumslauf - Kinder unter 12 JahrenTageskarte0,50
Publikumslauf - Schülereislauf in GruppenTageskarte1,00
Publikumslauf - Jugendliche (12 - 18) und StudentenTageskarte1,50
Publikumsluaf - Jugendliche u. Studenten ABOpro Saison35,00
Publikumlauf - ErwachseneTageskarte2,50
Publikumslauf - Erwachsene ABOpro Saison55,00
Publikumslauf - 10er Block Jugendliche u. Studentenpro Block11,00
Publikumslauf - 10er Block Erwachsenepro Block20,00
Eishockey - Platzmiete1,5 Stunden (ohne Licht)148,00
Eishockey - Platzmiete1,5 Stunden (mit Licht)153,00
Eishockey - Platzmiete1,5 Stunden SA/SO/Feiertag132,00
Eishockey - Platzmiete1 Stunde (ohne Licht)99,00
Eishockey - Platzmiete1 Stunde (mit Licht)102,00
Eishockey - Kabinenbenützungpro zusätzliche Kabine11,00
Eishockey - Platzmietepro Spiel (3 X 20 Min.)295,00
Eishockey - PlatzmieteMeisterschaftsspiele316,00
Eisschießen - Platzmiete1 Stunde69,00
Eisschießen - PlatzmieteVormittag bis 12.30 Uhrkein Tarif
Eisschießen - PlatzmieteVormittag bis 13.30 Uhr348,00
außerhalb des Winterbetriebespro Stunde (bis 10 Std.)32,00
außerhalb des Winterbetriebespro Tag300,00
Strandbad
Erwachsene mit Gästekartepro Tag5,50
Erwachsene ohne Gästekartepro Tag6,60
Erwachseneab 14 Uhr3,30
Erwachseneab 17 Uhr1,80
Kinder bis 5 Jahrefrei
Kinder/Jugendliche von 6 - 18 Jahrepro Tag3,20
Kinder/Jugendliche von 6 - 18 Jahreab 14 Uhr1,80
Kinder/Jugendliche von 6 - 18 Jahreab 17 Uhr0,90
Familienkarte1 EW 1 Jugendl.7,00
Familienkarte2 EW 1 Jugendl.11,00
Familienje zusätzlichem Jugendl.1,50
Erwachsenepro Woche28,00
Kinder/Jugendliche von 6 - 18 Jahrepro Woche17,00
Erwachsene10er-Block47,00
Kinder/Jugendliche von 6 - 18 Jahre10er-Block28,00
ErwachseneSaisonkarte80,00
Kinder/Jugendliche von 6 - 18 JahreSaisonkarte40,00
Erwachsene - 15 % ErmäßigungSaisonkarte bis 15.05.68,00
Kinder/Jugendliche von 6 -18 JahreSaisonkarte bis 15.05.34,00
Erwachsene + Kabine (Osttrakt)Saisonkarte bis 15.05.100,00
Liegestuhlpro Tag2,00
Liegepro Tag3,00
Schirmpro Tag2,00
Kabinepro Tag4,00
Liegestuhl Saisonkarte40,00
Liege Saisonkarte60,00
Schirm Saisonkarte40,00
Kabine Saison75,00
Kabine SüdtraktSaison95,00
Fußballstadion
Platzmiete1 Woche exkl. 20 % MWst.1500,00
Platzmiete1 Tag exkl. 20 % MWSt.400,00
Platzmiete1/2 Tag exkl. 20 % MWSt.250,00
Platzmiete1 Stunde exkl. 20 % MWSt.70,00

Bauhof, Schneeräumung, Parkgebühren

Bauhof
Bühnenelementef.d.ersten 3 Tage/Element3,50
Bühnenelementefür jeden weiteren Tag1,50
Tribünenverleihje Tag290,00
Tribünenverleihjeder weitere Tag110,00
Tanzbodenverleihje Tag36,00
Arbeiterje Stunde36,00
Parkgebühr
Kurzparkzoneje 1/2 Stunde0,50
Schneeräumung
Schneeräumungspauschaleje Zufahrt50,00
Schneeräumungspauschale - soziale Staffelungje Zufahrt35,00

Bestattung, Friedhof

Bestattung
BestattungsgebührenTarife der Bestattung Villach
Friedhof
Grabgebühren (Pauschale für 10 Jahre)je Einzelgrab110,00
Grabgebühren (Pauschale für 10 Jahre)Urne110,00
Grabgebühren (Pauschale für 10 Jahre)Urnennische350,00
Grabgebühren (Pauschale für 10 Jahre)Doppelgrab220,00
Grabgebühren (Pauschale für 10 Jahre)Einzelrandgrab130,00
Grabgebühren (Pauschale für 10 Jahre)Doppelrandgrab260,00
Grabgebühren (Pauschale für 10 Jahre)Gruft pro m²65,00
Friedhoferhaltungsgebühr (für 10 Jahre)pro Grabstätte30,00
HallengebührPauschale50,80
BeisetzgebührPauschale43,60
Kühlraumgebührpro Tag Pauschale18,00

Bootsgebühren, Feuerwehr, Märkte

Feuerwehren
Feuerwehr Einsätzelt. Tarifordnung des KLF idgF.
Baumschneidenje Stunde88,00
Grundbesitz
BootstandgebührenPauschale250,00
MotorbootPauschale169,00
RuderbootPauschale17,00
TretbootPauschale17,00
1. - 3. E-BootPauschale75,00
4. E-BootPauschale91,00
5. E-BootPauschale116,00
6. E-BootPauschale141,00
7. E-BootPauschale166,00
8. E-BootPauschale199,00
9. E-BootPauschale244,00
10. E-BootPauschale292,00
11. E-BootPauschale366,00
Ladestationje Elektroboot/Jahr44,00
sonstige Märkte
Marktstandgebührje Meter1,80
Reinigungs-Pauschale1 - 5 lfm Stand2,20
Reinigungs-Pauschale6 - 10 lfm Stand2,90
Reinigungs-Pauschale11 - 15 lfm Stand3,50
Reinigungs-Pauschale16 - 20 lfm Stand4,40

Bücherei, Kindergärten, Volksschulen

Bücherei
Buchleihgebühr Erwachsenepro Tag0,20
Buchleichgebühr Kinderpro Tag0,10
Kindergarten Velden, Lind, Köstenberg
Kindergartenbeitragganztag mit Essen137,00
Kindergartenbeitraghalbtag ohne Essen79,00
Kindergartenbeitrag für Kinder aus anderen Gemeindenganztag mit Essen274,00
Kindergartenbeitrag für Kinder aus anderen Gemeindenhalbtag ohne Essen158,00
Hortbetreuung Kingergarten Köstenberg
Hortbetreuung Kindergarten Köstenbergganztags 5-tägig70,00
Hortbetreuung Kindergarten Köstenbergganztags 4-tägig56,00
Hortbetreuung Kindergarten Köstenbergganztags 3-tägig43,00
Volksschulen
Miete Turnsaalje Stunde6,00

Gemeindesteuern, Zweitwohnsitzabgabe

Gemeindeabgaben
Grundsteuer APauschale500 v.H.
Grundsteuer BPauschale500 v.H.
Kommunalsteuerlt. Kommunalsteuergesetz
Vergnügungssteuerlt. gültiger Verordnung
Hundeabgabe Tarif a)je Wachhund11,00
Hundeabgabe Tarif b)je Hund in Ausübung eines Berufes11,00
zu Tarif a) und b)je weiterer Hund7,50
Hundeabgabe Tarif c)für alle übrigen Hunde12,00
Hundemarke / Ersatzmarkeje Stück1,50
Zweitwohnsitzabgabe
Zweitwohnsitzabgabe Zone IWohnungen bis 30 m² WNF pro Monat10,00
Zweitwohnsitzabgabe Zone IWohnungen von 30 - 60 m² WNF pro Monat20,00
Zweitwohnsitzabgabe Zone IWohnungen von 60 - 90 m² WNF pro Monat35,00
Zweitwohnsitzabgabe Zone IWohnungen mehr als 90 m² WNF pro Monat55,00
Zweitwohnsitzabgabe übriges GemeindegebietWohnungen bis 30 m² WNF pro Monat8,00
Zweitwohnsitzabgabe übriges GemeindegebietWohnungen von 30 - 60 m² WNF pro Monat16,00
Zweitwohnsitzabgabe übriges GemeindegebietWohnungen von 60 - 90 m² WNF pro Monat28,00
Zweitwohnsitzabgabe übriges GemeindegebietWohnungen mehr als 90 m² WNF pro Monat44,00

Geburt, Heirat, Staatsbürgerschaft, Sterbefall

Zentralamt
Eheschließung außerhalb der Dienstzeitpro Trauung10,90
Eheschließung innerhalb der Dienstzeitpro Trauung5,45
Außentrauungpro Trauung220,00
Heiratsurkunde9,30
Staastsbürgerschaftsnachweis41,50
Staatsbürgerschaftsnachweis für Neugeborene (bis zum 2. Lebensjahr)0,00
Antrag Wiederannahme eines früheren Familiennamens20,70
Geburtsurkunde, bei Beurkundung eines Neugeborenen 2 Stück gebührenfrei9,30
Abschrift aus dem Geburtenbuch9,30
Sterbeurkunde9,30
Antrag Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland16,40
Beilagenvergebührungje Beilage3,90

Kanal, Wasser



1 Bewertungseinheit = 100m² Wohnnutzfläche

Kanalisation
Kanalanschlussbeitragpro Bewertungseinheit2.543,55
Kanalbenützungsgebührpro m³1,55
zu verrechnender Mindestabwasseranfallpro Bewertungseinheit40 m³
Kanal - Bereitstellungsgebührpro Bewertungseinheit132,00
detailliertere Informationen:www.awvww.at
Wasserversorgung
Wasserzähler Winterlagerunglt. Firmenrechnung
Wasserzähler 2,5 m³lt. Firmenrechnung
Wasserzähler 3,5 m³lt. Firmenrechnung
Wasserzähler 10 m³lt. Firmenrechnung
Wasseranschlussbeitragpro Bewertungseinheit4.000,00
Wasserzinspro m³1,30
Wasserzins f. fremde Genossenschaftenpro m³1,95
Bereitstellungsgebührpro Anschluss/pro Jahr78,00
Zählermietefür 1,5 m³ Zähler13,40
Zählermietefür 5 m³ Zähler15,50
Zählermietefür 10 m³ Zähler20,50
ZählermieteVerbundzähler DN 80449,00
ZählermieteVerbundzähler DN 50396,00
Wasserfuhren für TrinkwasserAnfahrt inkl. Wasser22,00

Kopien, Plakatierung, Festsaal

Veldner Chronik
Veldner Chronikpro Exemplar39,90
Plakatierung
Plakatierungje Woche / je Plakat1,30
Festsaal
Miete FestsaalEinheimische-
Miete Festsaalbis 50 Personen40,00
Miete Festsaal51-100 Personen40,00
Miete Festsaalje zusätzliche Person1,00
Miete Festsaalab 101 Personen100,00
Miete Festsaalpro Tag25,00
Miete FestsaalPauschale f. 2 Std.40,00
Miete Festsaaljede weitere Std.10,00
Kopien
Fotokopie S/Wje Stück A40,30
Fotokopie S/Wje Stück A30,60

Kurtaxe, Meldebücher, Tourismusabgaben

Fremdenverkehr
Fremdenverkehrsabgabelt. Fremdenverkehrs- Abgabegesetz
Meldebücher50 Blatt12,00
Meldebücher25 Blatt6,00
Kurtaxe Zone IMai,Juni,Sep,Okt1,50
Kurtaxe Zone IJuli,August1,50
Kurtaxe Zone Iübrige Zeit1,00
Kurtaxe Zone I IMai,Juni,Sep,Okt1,50
Kurtaxe Zone I IJuli,August1,50
Kurtaxe Zone I Iübrige Zeit1,00
Kurtaxe Zone I I IMai,Juni,Sep,Okt1,50
Kurtaxe Zone I I IJuli,August1,50
Kurtaxe Zone I I Iübrige Zeit1,00
Kurtaxe CampingMai,Juni,Sep,Okt1,50
Kurtaxe CampingJuli,August1,50
Kurtaxe Campingübrige Zeit1,00
Nächtigungsabgabeje Nächtigung0,50
Pauschalierte Kurtaxe Wohnnutzfläche bis zu 60 m²100 Nächt. x Durchschn. Kurtaxe/Zone pro Jahr125,00
Pauschalierte Kurtaxe Wohnnutzfläche von 60 - 100 m²150 Nächt. x Durchschn. Kurtaxe/Zone pro Jahr187,50
Pauschalierte Kurtaxe Wohnnutzfläche mehr als 100 m²200 Nächt. x Durchschn. Kurtaxe/Zone pro Jahr250,00

Landwirtschaftliche Leihgeräte

Landwirtschaft
Klauenpflegestandhalbtags7,00
Klauenpflegestandganztags14,00
Schäl- und Spitzmaschinehalbtags7,00
Schäl- und Spitzmaschineganztags14,50
Holzspalter hydraulisch 6-thalbtags5,00
Holzspalter hydraulisch 6-tganztags10,00
Holzspalter hydraulisch 20-thalbtags7,00
Holzspalter hydraulisch 20-tganztags14,50
Traktorspritzehalbtags3,50
Traktorspritzeganztags7,00
Viehaufhebegerätpro Tag7,00
Mostfileranlagehalbtags3,50
Mostfileranlageganztags7,00
Süßmostanlage mit Reihenfüllerhalbtags7,00
Süßmostanlage mit Reihenfüllerganztags14,50
Flaschenverschlussgerätje Entlehnung1,50
Maishackgerät m. Bandspritzepro Hektar14,50
Federzahn-Hackeggehalbtags14,50
Federzahn-Hackeggeganztags29,00
Tierkörperverwertunglt. Tierkörperverwertungs- VO LGBl. Nr. 30/2005
Tierseuchenfondsbeitraglt. LGBl. Nr. 37/2005
Deckumlageje deckfähiges Rind10,50
Futtergeldje Stier730,00
Ankaufsbeihilfen für StiereZWKL I Ia,1b850,00
Ankaufsbeihilfen für StiereZWKL I Ib440,00
Ankaufsbeihilfen für EberZWKL I b620,00
Ankaufsbeihilfen für EberZWKL I Ia510,00
Ankaufsbeihilfen für Widder255,00

MüllgebührenRestmüllentsorgung nach Terminvereinbarung (Tel. 04274-2102-66)

keine Sperrmüllentsorgung im Juni, Juli und August j. J., ansonsten nach Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 0664 / 61 14 695

Abholtermine - GELBER SACK
Planliche Darstellung der Zonen

Abholtermine - ALTPAPIER
Planliche Darstellung der Zonen

Recyclinghof

Müllbeseitigung
Autoreifen ohne Felgenje Stück1,40
Autoreifen mit Felgenje Stück2,90
LKW und Traktorreifenje Stück8,00
Autowracks (lt. Fremdrechnung)je Stück80,00
Kühlschrank, Kühlgeräteje Stück-
Fernseherje Stück-
Waschmaschine, Elektroherd,Geschirrspüler etc.je Stück-
Boilerje Stück-
Autobatterieje Stück-
Öl, Altöl-
Altkleidersammlung/Schuhe-
Hartplastik-
Farben, Lacke, Medikamente-
Zaungeflecht-
Neonröhren
Schrotte, Bleche, Heizkörper-
Badewannen, Pflüge, Eggen, etc.-
Radiatoren, Motoren, Mopeds-
Sparherd, Badeöfen, Zentralheizung etc.je Stück5,00
Reiner Bauschuttbis 1 m³20,00
Gemischter Bauschuttbis 1 m³60,00
Gras u. Heckenschnittbis 1 m³5,80
Restmüllgebührje 120 l Tonne4,60
Restmüllgebührje 1100 l Tonne46,00
Biomüllgebührje 120 l Tonne5,00
Biomüllgebührje 240 l Tonne9,00
Bereitstellungsgebührbis 5720 l Hausmüll25,00
Bereitstellungsgebührbis 5721 l bis 13200 l Hausmüll67,00
Bereitstellungsgebührüber 13200 l Hausmüll100,00

Sammelhinweisständer

Hinweisschilder
pro Hinweisschildpro Jahr exkl. 20 % MWSt.10,00

Ende Thema Gemeindeamt + Service

Bürgerservice       [Home]  [Zurück]

Serviceleistungen der Gemeinde …

...für ihre Bürger. Velden ist bestrebt seine Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger in sämtlichen Lebenslagen zu unterstützen.

Von der kostenlosen Rechtsberatung bis zur Mutter-/Elternberatung wird der Bogen gespannt.

Beratungen + InformationenUnseren Gemeindebürgern stehen Beratungen in vielen verschiedenen Lebensbereichen zum Teil kostenlos zur Verfügung.

Sprechstunde beim NotarKostenlose Beratung durch das Notariat Rosegg
am Donnerstag, den 6. Juni 2013 in der Zeit von 16.00 – 18.00 Uhr im Gemeindeamt (Sitzungssaal, 4. Stock).
Termine sind nur gegen Voranmeldung unter der Tel. Nr. 2102-32 möglich.

Asbeststaubbelastung – HILFE FÜR BETROFFENEIndividuelle Beratung und Nachsorgeuntersuchungen in Ihrer Nähe!
Der nachweislich krebsfördernde Baustoff Asbest wurde bereits in den 90er-Jahren in Österreich verboten. Dennoch sind heute viele Menschen – Experten sprechen von etwa 100.000 Betroffenen - durch die frühere berufliche Asbeststaubbelastung krankheitsgefährdet. Auch Jahrzehnte nach dem Kontakt mit Asbeststaub können schwerste Erkrankungen, wie etwa Lungenkrebs, auftreten. Früherkennung kann Leben retten!
Nicht nur ehemals Beschäftigte der Asbest verarbeitenden Industrie, sondern auch Arbeitnehmer aus der Bauwirtschaft, der chemischen und Metall verarbeitenden Industrie sind gefährdet - ebenso Elektriker, Schlosser, Dachdecker, Isolierer, Mechaniker, Installateure, Schweißer und viele Menschen aus anderen Berufsgruppen.
Besonders Personen, die in den gefährdeten Berufsgruppen gearbeitet haben und bereits in Pension sind, sollten auf Nummer sicher gehen: Dazu werden kostenlose Nachsorgeuntersuchungen von Lunge und Atemwegen in Wohnortnähe angeboten.

Nehmen Sie Kontakt auf - es geht um Ihre Gesundheit!

Beratungszentrum für Menschen mit beruflicher Asbestexposition
Hoffmanngasse 15
9020 Klagenfurt
0463/310359-1855
beratungszentrum.klft@bbrz.at
www.asbestbertung.at

Sprechtage der Sozialversicherung der BauernDie Termine für die Sprechtage 2013 der Sozialversicherungsanstalt der Bauern in der Villacher Außenstelle der Landwirtschaftskammer, jeweils von 9,00 h bis 12,00 h sind:


8. und 22. Jänner 2013

5. und 19. Feber 2013

5. und 19. März 2013

2., 16. und 30. April 2013

14. und 28. Mai 2013

11. und 25. Juni 2013

9. und 23. Juli 2013

6. und 27. August 2013

10. und 24. September 2013

8. und 22. Oktober 2013

5. und 19. November 2013

3. und 17. Dezember 2013

RechtsberatungAls besonderen Bürgerservice hat das Gemeindeamt für alle Gemeindebürger eine kostenlose Rechtsberatung eingerichtet.
Einmal im Monat steht von 15.00 bis 18.00 Uhr ein Jurist den Veldner Gemeindebürgern Rede und Antwort.

Das Büro befindet sich im 3. Stock, Zimmer Nr. 19.
Anmeldungen sind unbedingt erforderlich und werden unter der Telefon-Nr. 04274 2102 DW 32 oder 60 entgegen genommen.

Die nächste Rechtsberatung findet am

Dienstag, 28. Mai
statt.

Kostenlose Sterbe- / HospizbetreuungFrau Christa Prießner hat eine Ausbildung zur Sterbe- bzw. Hospizbetreuerin abgeschlossen und bietet nunmehr eine kostenlose Sterbe- bzw. Hospizbetreuung sowie eine Trauerbegleitung nach einem Sterbefall für intessierte BürgerInnen an.

Diese Begleitung wird ehrenamtlich durchgeführt.
Anfragen bitte an: Frau Christa Prießner, Tel. 0676/929 54 96, E-Mail: christa.priessner@yahoo.de

Wissenslandkarte Kärnten... eine virtuelle Tür, die Ihnen den Zugang zu Informationen der Aus- und Weiterbildung öffnet ...

Unter dem Link www.wissenslandkarte.ktn.gv.at finden Sie das Informationsportal des Landes Kärnten, dass einen vielfältigen Zugang zu Angeboten der Aus- und Weiterbildung liefert, die unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des "Kärntner Bildungsschecks" gefördert werden können.

Frauenbildungsfonds des Landes KärntenDas Referat für Frauen und Gleichbehandlung des Landes Kärnten bietet mit dem Frauenbildungsfonds eine finanzielle Förderung für Frauen an, die für ihre Existenzsicherung eine Aus- oder Weiterbildung benötigen:

Der Zuschuss wird jenen Frauen gewährt, die zurzeit Arbeitslosengeld, Notstand oder die Mindestsicherung beziehen und deren Kurskosten nicht von anderen Stellen (z. B. AMS ) übernommen werden.

Gefördert werden: Kurskosten für eine Aus- und Weiberbildung bzw. Höherqualifizierung (bei Bedarf auch die Kosten für die Kinderbetreuung). Weitere Informationen finden Sie unter www.frauen.ktn.gv.at

Adressen + PläneSie suchen eine bestimmte Adresse in Velden.

Mit dem Adressen-Service des Landes Kärnten ist sie schnell gefunden, ausgedruckt oder per email versandt.

Der Kärnten Atlas bietet Ihnen die Ansicht und den Ausdruck von verschieden Plänen. Unter "Karte wählen" gibt es u. a. die Option von Farbluftbildern einzelner Grundstücke.

Kärnten Atlas mit Grundstücksuche, Adressensuche, Widmungsinformatinoen, etc.

Ortsplan von Velden

Land-/ Forstw. LeihgeräteDie Landwirte und Grundstücksbesitzer können die nachfolgenden Leihgeräte bei den angeführten Maschinenstandorten in Anspruch nehmen.

Flaschenverschlussgerät zu Mostfilteranlage

  • Maschinenverwalter
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Franz Lauritsch 
  • 04274 8119 
  • 0664 54 414 28 
  • Humitzweg 28, 9536 St. Egyden 
  • Mieten und Gebühren: (Angaben in €)
  • Leihgebühr: 1,50
Hackstriegel
  • Maschinenverwalter
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Karl Ortner 
  • 04274 3742 
  •  
  • Dorfweg 2, 9220 Velden/WS 
  • Mieten und Gebühren: (Angaben in €)
  • Leihgebühr: 14,50 (halber Tage), 29,00 (1 Tag)
Holzspalter hydraulisch 20 t
  • Maschinenverwalter
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Wirtschaftshof Velden 
  • 04274 2102 68 
  •  
  • Sportplatzstraße - Wirtschaftshof 
  • Mieten und Gebühren: (Angaben in €)
  • Leihgebühr: 7,00 (halber Tag), 14,50 (1 Tag)
Holzspalter hydraulisch 6 t
  • Maschinenverwalter
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Wirtschaftshof Velden 
  • 04274 2102 68 
  •  
  • Sportplatzstraße - Wirtschaftshof 
  • Mieten und Gebühren: (Angaben in €)
  • Leihgebühr: 5,00 (halber Tag), 10,00 (1 Tag)
Klauenpflegestand
  • Maschinenverwalter
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Robert Köfer 
  • 04274 52222 
  • 0699 13 2102 07 
  • Fahrendorfer Straße 2, 9220 Velden/WS 
  • Mieten und Gebühren: (Angaben in €)
  • Leihgebühr: 7,00 (halber Tag), 14,00 (1 Tag)
Maishackgerät mit Bandspritze
  • Maschinenverwalter
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Robert Köfer 
  • 04274 52222 
  • 0699 13 2102 07 
  • Fahrendorfer Straße 2, 9220 Velden/WS 
  • Mieten und Gebühren: (Angaben in €)
  • Leihgebühr: 14,50 pro Hektar
Mostfilteranlage
  • Maschinenverwalter
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Franz Lauritsch 
  • 04274 8119 
  • 0664 54 414 28 
  • Humitzweg 28, 9536 St. Egyden 
  • Mieten und Gebühren: (Angaben in €)
  • Leihgebühr: 3,50 (halber Tag), 7,00 (1 Tag)
Pfahl-, Schäl- und Spitzmaschine
  • Maschinenverwalter
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Wirtschaftshof Velden 
  • 04274 2102 68 
  •  
  • Sportplatzstraße - Wirtschaftshof 
  • Mieten und Gebühren: (Angaben in €)
  • Leihgebühr: 7,00 (halber Tag), 14,50 (1 Tag)
Süßmostanlage mit Reihenfüller
  • Maschinenverwalter
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Franz Lauritsch 
  • 04274 8119 
  • 0664 54 414 28 
  • Humitzweg 28, 9536 St. Egyden 
  • Mieten und Gebühren: (Angaben in €)
  • Leihgebühr: 7,00 (halber Tag), 14,50 (1 Tag)
Traktorspritze
  • Maschinenverwalter
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Josef Nagele 
  • 04274 7360 
  •  
  • Kerschdorfer Weg 7, 9220 Velden/WS 
  • Mieten und Gebühren: (Angaben in €)
  • Leihgebühr: 3,50 (halber Tag), 7,00 (1 Tag)
Traktorspritze
  • Maschinenverwalter
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Mathäus Dersola 
  •  
  •  
  • Selpritscher Str. 52, 9220 Velden/WS 
  • Mieten und Gebühren: (Angaben in €)
  • Leihgebühr: 3,50 (halber Tag), 7,00 (1 Tag)
Traktorspritze
  • Maschinenverwalter
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Johann Spendier 
  • 04274 8259 
  •  
  • St. Egydener Straße 485 9636 St. Egyden 
  • Mieten und Gebühren: (Angaben in €)
  • Leihgebühr: 3,50 (halber Tag), 7,00 (1 Tag)
Viehhebegerät
  • Maschinenverwalter
  • Telefon:
  • Mobil:
  • Anschrift:
  •  
  • Franz Dragaschnig 
  • 04274 7103 
  •  
  • Ossiacher Tauern Str. 13, 9220 Velden/WS 
  • Mieten und Gebühren: (Angaben in €)
  • Leihgebühr: 7,00 pro Tag

KriminalpräventionDiebstahl und Raub nach Geldabhebung - Einfache Maßnahmen schützen!

Vor allem ältere menschen werden leider oftmals Opfer von Diebstählen während Bankomatbehebungen oder von Raubüberfällen nach Bankbesuchen.

Denn gerade Seniorinnen und Senioren neigen nach Überweisung der Pensionszahlungen auf ihr Konto zu hohen Barbehebungen. Gerade dieser Umstand macht diesen Personenkreis zu potenziellen Opfern.
In Kriminalistenkreisen sind Bankanschlussdelikte, wie diese Taten genannt werden, vermeidbar, wenn die potenziellen Opfer einfache präventive Maßnahmen anwenden.

Trickdiebstahl während Bankomatbehebungen:
Der Diebstahl der Bankomatkarte läuft Großteils auf ähnliche Art und Weise ab. Die Täter beobachten in unmittelbarer Umgebung der Geldausgabeautomaten die Kunden. Wird ein Opfer ausgewählt, nähern sie sich dem Automaten, um bereits bei der Codeeingabe diesen erkennen zu können. Anschließend lenken sie das Opfer mit einfachen Tricks ab, ersuchen um eine Wegauskunft, lassen Kleingeld fallen, rempeln, und dergleichen. Diesen Moment nützen die Täter aus, die Bankomatkarte aus dem Schlitz zu ziehen und gegebenenfalls gegen einen Kartenrohling auszutauschen. Die Opfer merken zuerst gar nicht, dass sie bestohlen wurden. Oftmals lässt erst der Blick auf die Kontoauszüge den Diebstahl auffliegen.

Raubüberfälle nach Bankgeschäften:
Zum Unterschied zu den Trickdiebstählen wenden die Täter bei Raubüberfällen Gewalt an bzw. drohen Gewalt anzuwenden, um die Opfer zur Herausgabe des mitgeführten Geldes zu nötigen. Hier gilt jedoch besonders der Grundsatz, dass die Gesundheit wichtiger ist als das Eigentum. Vor allem ältere Menschen erleiden durch Gewaltanwendung bei Überfällen oft schwere Verletzungen. Durch das Observieren in und um Geldinstitute erlangen die Täter Kenntnis über die Geldbehebungen der Opfer. Die Täter schlagen dabei oftmals bereits am Weg nach Hause zu bzw. verfolgen sie die Opfer bis zur Haustür, um diesen das Geld zu rauben.

Ein noch junges Phänomen ist der Raubüberfall in den eigenen vier Wänden. Um in die Wohnung zu gelangen, versuchen die Täter durch Vorspielen einer Notlage das Telefon benutzen zu dürfen, das Vertrauen der Opfer zu erlangen. Dort angelangt werden die Opfer eingeschüchtert und zur Herausgabe des Geldes genötigt.

Das Bundeskriminalamt hat sich intensiv dieser Thematik angenommen, um die Tätergruppen zu überführen. Einfache präventive Maßnahmen kann jedoch jede Einzelne und jeder Einzelne selbst übernehmen.

Empfehlung der Kriminalprävention:
· Nutzen Sie die Möglichkeit einer bargeldlosen Überweisung.
· Beheben Sie anstatt großer Geldbeträge lieber mehrmals kleinere Bargeldmengen.
· Sollten Sie größere Beträge benötigen, lassen Sie sich diese in einem separaten Raum ausbezahlen und von Verwandten oder Vertrauenspersonen begleiten.
· Fordern Sie bei der Abhebung bei Geldausgabeautomaten oder in der Bank den Sicherheitsabstand ein.
· Ersuchen Sie die Bankangestellten um Hilfestellung bei Automatengeschäften.
· Seien Sie unbekannten Personen gegenüber sehr skeptisch!
· Beobachten Sie vor der Behebung die Umgebung. Brechen Sie den Behebungsvorgang ab, wenn Sie merken, dass Sie beobachtet werden.
· Bei Diebstahl oder Verlust der Bankomatkarte veranlassen Sie die sofortige Sperre unter der Telefonnummer 0800 204 88 00 im Inland und unter 0043 1 204 88 00 aus dem Ausland.
· Bei Diebstahl oder Verlust Ihrer Kreditkarte veranlassen Sie ebenfalls die sofortige Sperre. Die Telefonnummer erfragen Sie bei Ihrem Kreditinstitut.
· Lassen Sie in Ihr Haus oder Ihre Wohnung niemanden, den Sie nicht kennen!
· Versuchen Sie, sich das Aussehen der Person für eine spätere Personsbeschreibung genau einzuprägen!
· Sollten Sie Opfer eines Diebstahls oder Raubüberfalles geworden sein, erstatten Sie sofort Anzeige bei der nächsten Polizeiinspektion! (Notruf 133)

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Kriminalprävention des Bundeskriminalamtes unter http://www.bundeskriminalamt.at oder auf den Facebook-Seiten www.facebook.com/bundeskriminalamt und natürlich auch auf der nächsten Polizeiinspektion.

BEZIRKSPOLIZEIKOMMANDO VILLACH
BezInsp Christian PÖSCHL
TelNr: 059133 2250 304
christian.poeschl@polizei.gv.at

Ende Thema Bürgerservice

Junges Velden       [Home]  [Zurück]

Jung sein in Velden...

... ist cool. Neben vielen Freizeiteinrichtungen gibt es auch einen kostenlosen Internet-Treff im Gemeindeamt Velden.

KriminalpräventionSeitens des Bundesministeriums für Inneres gibt es jährlich einen Aktionsmonat mit dem Titel „JugendOK“, wo vor allem über Bereiche informiert werden sollte, die im Interesse der Jugendlichen, aber auch der besorgten Eltern liegen könnten.

Die Schwerpunkte im heurigen Jahr liegen bei der Sensibilisierung im Bereiche Jugendschutz (Alkohol), Pyrotechnikgesetz und den Besuch von Wettlokalen, bzw. Glückspiel. Im Anschluss gibt es einige Auszüge aus den betreffenden Gesetzen.

Ergänzend muss noch erwähnt werden, dass es seitens der Prävention der Polizei verschiedenste Projekte gibt, die vor allem auf den Bereich der Jugendlichen, bzw. jungen Erwachsenen zugeschnitten sind und gerne unter der Servicenummer der Polizei: 059133 angefordert werden können.

PYROTECHNIKGESETZ 2010:

• Mindestalter von 12 Jahren (darunter ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen verboten) bei Verwendung und Besitz der Kategorie F1

• Mindestalter von 16 Jahren F2 und S1 – sonstige pyrotechnische Gegenstände dürfen unter 18 Jahren nicht besessen oder verwendet werden
• Kennzeichnung auf den Gegenständen gibt Aufschluss über Kategorie, Besitz und Verwendung von ungekennzeichneten Gegenständen ist grundsätzlich verboten
• Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse F2 im Ortsgebiet ist verboten (Ausnahme durch Verordnung des BGM ist möglich. In Räumlichkeiten dürfen pyrotechnische Gegenstände nur benutzt werden, wenn sie dafür auch vorgesehen sind. Mindestabstände sind zu Personen, Tieren und explosions- und brandgefährdeten Objekten einzuhalten.
ALKOHOL / WETTLOKALE / GLÜCKSSPIEL (JugendschutzG):
• Betreten von Spielhallen für Spielapparate und deren Betätigung – bis zum vollendeten 14. LJ verboten (außer in Begleitung einer Aufsichtsperson)
• Betreten von Räumen, in denen Geldspielapparate aufgestellt sind – bis zum vollendeten 18. LJ verboten
• Alkohl- und Tabakkonsum – bis zum vollendeten 16. LJ verboten
• Von 16. – 18. LJ – erlaubt bei Alkohol bis zu max. 0,5 Promille (0,25mg) Alkoholgehalt der Atemluft – ACHTUNG – Alkotest verpflichtend (bei Nichtbefolgung Strafe vorgesehen)
• (Misch)Getränke (über 12 Volumprozent), die Spirituosen enthalten (zB Alkopops) – bis zum vollendeten 18. LJ verboten

Nachtbus Velden-VillachSicher ankommen. Zu mehreren Nachtzeiten haben Interessierte die Möglichkeit SAMSTAGS, mit Bussen der Kärntner Linien von Villach nach Velden zu fahren. Pro Person und Fahrt ist ein Beitrag von 2,80 beim Busfahrer zu entrichten.

Hier finden Sie den FAHRPLAN!

InternettreffKostenloser Internet-Zugang für alle. Nutzen Sie die Möglichkeit in unseren Internet-Räumlichkeiten im Parterre (Zugang über den Haupteingang) in die weite Welt des World-Wide-Web einzutauchen.

Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
von 8.00 - 14.00 Uhr

Donnerstag
von 8.00 - 18.00 Uhr

+ Freitag
von 8.00 - 12.00 Uhr

Ende Thema Junges Velden

Impressum       [Home]  [Zurück]

Velden Online ist der Internet-Informationsdienst der Marktgemeinde Velden am Wörther See.

Marktgemeinde Velden am Wörther See
9220 Velden,Seecorso 2


Tel.: +43 (0)4274 2102
Tel.: +43 (0)4274 2101

mail: velden@ktn.gde.at
web: http://www.velden.gv.at



Konzept, Design und Realisierung:

LEDL & PARTNER Internet und Software Agentur Velden Kärnten : ledl.at


Hannes Ledl, LEDL & PARTNER
Quellenweg 229/1
9220 Velden am Wörthersee

Tel: +43 - 4274 - 52 210 11
Mob: +43 - 676 - 52 210 11

mail: hannes.ledl@ledl.at
web: www.ledl.at





Ende Thema Impressum