Velden mit seiner reizvollen Umgebung ist ein besonderer Anziehungspunkt für die Gäste und die Bewohnerinnen und Bewohner.
Velden stellt den Menschen in den Mittelpunkt.
Leben in Velden bedeutet Leben mit hoher Qualität.
Je besser und sortenreiner das Sammelmaterial ist, desto besser kann es verwertet werden. Daher achten Sie bitte darauf, was bzw. was nicht in den Gelben Sack gehört. Dann gibt´s ein Sammelergebnis, das sich sehen lassen kann.
Bitte beachten Sie, dass ab 1. Jänner 2009 das ALTPAPIER und der GELBE SACK zu UNTERSCHIEDLICHEN TERMINEN abgeholt werden !!!
Wir vermitteln Ihnen Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen. Voraussetzung für die Aufnahme in die Wohnungsdatei ist die Vorlage eines Wohnungserhebungsblattes und ein persönliches Gespräch. Das Erhebungsblatt erhalten Sie bei unten angeführter Kontaktperson.
Vom Altpapier bis zum Zaungeflecht, Informationen zum richtigen Mülltrennen und Entsorgungsmöglichkeiten am Recyclinghof finden Sie hier (Mülltrenn-ABC).
Der Recyclinghof der Marktgemeinde Velden/WS hat für Sie geöffnet:
jeden Montag von 12.30 - 20.00 Uhr, jeden Dienstag von 12.30 - 16.00 Uhr und jeden Donnerstag von 12.30 - 20.00 Uhr
Hier finden Sie eine Auflistung jener Gegenstände, die am Recyclinghof gebührenfrei oder gegen Gebühr entsorgt werden können, sowie das Mülltrenn-ABC.
Informationen erhalten Sie auch unter der Tel. Nr. 0699 13 2102 76.
Die Marktgemeinde Velden ist ein überaus attraktiver Wohn-, Wirtschafts- und Tourismusort.
Die vielseitigen Nutzungsansprüche und die geänderten Rahmenbedingungen (Gesellschaft,
technischer Fortschritt, Wirtschaftslage) führten jedoch zu einer Vielzahl von
Problemen, wie z.B. die Rückgänge im Tourismus, die steigende Verkehrsbelastung
oder die Zersiedelung.
In den vergangenen Jahren wurde in erster Linie mit fachspezifischen Einzelkonzepten,
Bebauungsplanungen etc. reagiert. Diese Vorgangsweise wurde den gegenwärtigen
Problemstellungen nicht mehr gerecht.
Es galt daher, ganzheitliche Lösungsansätze zu finden, um die Gemeinde
zu einem angestrebten - künftigen - Zustand zu führen. Wie dieser aussehen
bzw. in welche Richtung die Gemeinde sich entwickeln soll, wird im örtlichen Entwicklungskonzept
festgelegt!
Durch das Gemeindeplanungsgesetz 1995 ist jede Gemeinde dazu verpflichtet, ein
örtliches Entwicklungskonzept zu erstellen. Dieses bildet in der Folge die fachliche
Grundlage für die planmäßige Gestaltung und Entwicklung des Gemeindegebietes,
insbesondere für die Erlassung des Flächenwidmungsplanes.
Im Rahmen des örtlichen Entwicklungskonzeptes werden also Leitlinien für die
zukünftige Gemeindeentwicklung ausgearbeitet. Sie beinhalten die Festlegung
von Zielen und einen Katalog von Maßnahmen, die geeignet sind, die gewünschte
Entwicklung zu erreichen.
Durch die Beschlussfassung entsteht eine Selbstbindung der Gemeinde an
diese Zielsetzungen, d. h. zukünftige Projekte, Planungen oder Vorhaben müssen
darauf überprüft werden, ob sie den Zielen entsprechen. Das Ortsentwicklungskonzept
dient daher in der Folge als Grundlage für alle weiteren Planungen, im speziellen
für den Flächenwidmungsplan.
Die Marktgemeinde Velden liegt inmitten des Kärntner Zentralraums am Westufer des Wörther Sees und damit in einer der wichtigsten Ferienregionen Kärntens.
1.1 Stellung in der Region
Struktur von Velden
Durch das Gemeindegebiet Veldens führen die B83 - Kärntner
Straße und die A2 - Südautobahn sowie die Südbahnstrecke.
Diese verbinden Velden mit den nächstgelegenen Zentren Klagenfurt
und Villach aber auch mit überregionalen Zentren und Großstädten
wie Wien, Graz oder Salzburg. Über die Südautobahn und Südbahn
ist zudem die Erreichbarkeit von Deutschland, Italien und Slowenien
gewährleistet. Der nächst gelegene Flugplatz ist ca. 25
km (Klagenfurt) entfernt.
Die Marktgemeinde Velden hat für die Region die Funktion eines
Unterzentrums, dh. in der Gemeinde werden die wichtigsten zentralen
Güter wie schulische und medizinische Versorgung, Einkaufgelegenheiten
und dgl. bereit gestellt.
Velden stellt für die Region einen wichtigsten Arbeitsort
dar - 1100 Personen pendeln nach Velden, davon 70 % Tagespendler.
Im Kärntner Zentralraum kam es in den vergangen Jahren zu einer
anhaltenden Bevölkerungszunahme und somit zu einer verstärkten
Nachfrage nach Hauptwohnsitzen in den Städten. Dieser Nachfragedruck
hat sich mittlerweile von den Städten auf die Umlandgemeinden
ausgeweitet, unter anderem auf die Gemeinde Velden.
1.1.2 Ziele
Velden will Tourismusort mit imagebildender Funktion für die Ferienregion Wörther See bleiben.
Velden will zudem:
seine Funktion als Unterzentrum für die Region erhalten
die räumlichen und funktionalen Verflechtungen mit den Umlandgemeinden stärken.
1.1.3 Maßnahmen
Bewußte Tourismusförderung
Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden, va. im Bereich der Infrastruktur (zB. Interessensverbände)
Verstärkte Zusammenarbeit mit den Wörthersee-Gemeinden und den umliegenden Gemeinden, besonders im Bereich des Tourismus (gemeinsame Vermarktung der Region, etc.)
Verbesserung der Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln von den Umlandgemeinden
Ausweitung der sozialen Infrastruktur
Brücke über die Drau zwischen St. Egyden und St. Jakob prüfen
1.2
Überörtliche Vorgaben und Planungen
Bei der Ortsplanung ist grundsätzlich auf überörtliche
Ziele und Planungen Rücksicht zu nehmen. Allgemeine Ziele und Grundsätze
sind im Kärntner Raumordnungsgesetz festgehalten sowie im Entwurf
zum Regionalen Entwicklungsprogramm Kärntner Zentralraum. In überörtlichen
Sachprogrammen und -planungen werden überdies Aussagen zu allgemeinen
Zielen für die zukünftige Entwicklung der Region getätigt
aber auch Maßnahmen für die Region und die jeweiligen Gemeinden
vorgeschlagen.
Kärntner Raumordnungsgesetz
im Ktn. Raumordnungsgesetz sind die Ziele und Grundsätze der
Raumordnung für Kärnten festgesetzt (§ 2). Zu diesen
zählen ua.
Bewahrung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Vielfalt und Eigenart der Kärntner Landschaft sowie der Identität der Regionen
bestmögliche Entwicklung der Wirtschafts und Sozialstruktur
Grundversorgung der Bevölkerung mit häufig benötigten öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen
Sicherung von Gebieten, die sich für die Erholung eignen, insbesondere im Nahbereich von Siedlungs- und Fremdenverkehrszentren, sowie deren Freihaltung und Nutzungen, die den Erholungswert nicht bloß geringfügig beeinträchtigen
bestmögliche Abstimmung der Standortplanung für Wohnen, wirtschaftliche Unternehmen, Dienstleistungs- und Erholungseinrichtungen unter weitgehender Vermeidung gegenseitiger Beeinträchtigungen
Sicherung des Fortbestandes einer existenzfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft
Erhaltung und Weiterentwicklung räumlicher Voraussetzungen für einen leistungsfähigen Tourismus unter Bedachtnahme auf die soziale Tragfähigkeit und die ökologische Belastbarkeit des Raumes sowie die Erfordernisse des Landschafts- und Naturschutzes
Entwicklungsprogramm
Kärntner Zentralraum generelle Ziele und Maßnahmen: (auszugsweise)
Vorrangige Nutzung bestehender Baulandreserven und der ungenutzten Bebauungspotentiale im geschlossenen Siedlungsgebiet; Deckung des Siedlungsbedarfes in den regionalen (zentrale Orte) und lokalen (Dörfer, Gemeindehauptorte) Zentren.
Für den Naturschutz dürfen wertvolle Biotope für landwirtschaftliche, verkehrliche, bauliche oder gewerbliche Zwecke nur im erforderlichen Ausmaß beansprucht werden.
Bezüglich verkehrlich stark belasteter Gebiete des Planungsraumes, insbesondere innerhalb der Tourismuszonen 1, sind Maßnahmen zu entwickeln, die geeignet sind diese Gebiete weiträumig und langfristig zu entlasten. In den Ortsgebieten im Seeuferbereich sollen zweckentsprechende Maßnahmen zur Verkehrssteuerung, Verkehrsberuhigung und Verkehrsvermeidung eingeleitet werden.
spezielle Ziele und Maßnahmen:
Unterzentren:
Zur Absicherung der langfristigen Wahrnehmung der regionalen Funktion
der Zentren ist eine Vorsorge für Flächen zum Zwecke des
Gemeinbedarfs zu treffen.
Tourismuszonen 1 mit landschaftsräumlichem Vorrang sind Zonen, innerhalb
derer sämtliche raumrelevante Maßnahmen nachweislich keinerlei
Beeinträchtigung der landschaftsräumlichen Grundlagen des
Tourismus und keine Verringerung der schützenswerten Freiflächen
bewirken. Im Interesse der Freihaltung sind im unmittelbaren Seebereich
Festlegungen im Flächenwidmungsplan, die raumrelevante Bebauung
vorsehen, nicht zulässig .... weitere Kapazitätsausweitungen
bei Beherbergungs- und Verpflegungseinrichtungen sind nur zulässig,
wenn diese nachweislich Qualitäts- und Strukturverbesserungen
bewirken und nicht zu einer Überschreitung der Grenzen der ökologischen
Belastbarkeit führen.
Velden gilt
als regionaler Industrie- und Gewerbestandort ... Standortgemeinden, in denen die funktionellen und flächenmäßigen
Anforderungen von Industrie- und produzierenden Gewerbenutzungen in
besonderer Weise zu berücksichtigen sind, auch wenn andere Funktionszuweisungen
die Gemeindegrenzen schneiden. In den Standortgemeinden Velden am
Wörthersee ... sind Maßnahmen zu setzen, die auf die Sicherung
des bestehenden Industrie-Gewerbebesatzes abzielen.
Landesverkehrskonzept Kärnten
Als verkehrspolitische Ziele des Landesverkehrskonzepts wurde von der Kärntner Landesregierung ua. beschlossen:
Der Straßenverkehr ist durch Beeinflussung der KFZ-Mobilität zu verringern.
Eine zufriedenstellende Erreichbarkeit aller Kärntner Gemeinden untereinander und der Wohn-, Arbeits-, Bildungs-, Versorgungs- und Erholungseinrichtungen innerhalb der Gemeinde ist sicher zu stellen.
Die Beeinträchtigung der Umwelt durch den Verkehr, insbesondere des Wohn- und Erholungsraumes, ist zu reduzieren.
Dem nichtmotorisierten Verkehr ist im Nahverkehr Priorität einzuräumen.
Der öffentliche Verkehr ist zu einer attraktiven Alternative für den individuellen motorisierten Verkehr zu entwickeln.
Der motorisierte Verkehr ist nach Möglichkeit einzuschränken.
Radwegekonzept
für Kärnten
Im Kärntner
Radwegekonzept vom Jahr 1988 wird die Gemeinde in die Radwege Nr. 4
am Nordufer des Wörther Sees (Villach-Velden-Pörtschach-Krumpendorf-Klagenfurt)
und Nr. 4a südlich des Sees (Velden - Keutschacher See - Klagenfurt)
eingebunden (siehe
Radwege - Kärntner Straßendienst).
Sommerentwicklungskonzept
2000 Im
Jahre 1991 wurde im Auftrag der Kärntner Landesregierung das Sommerentwicklungskonzept
2000 mit Empfehlung zu Angebotsstrategien für den Tourismus für
ganz Kärnten bzw. für 12 Region erstellt. Diesem Konzept zufolge
wird Velden der Region Wörther See - Keutschacher See bzw. der
Teilregion Wörther See (ohne Klagenfurt) zugeordnet.
Als Angebotsleitlinien
für die Teilregion "Wörther See" wurde Folgendes
ausgearbeitet:
Gerade den "Wörther See" sofort für die aufkommenden Megatrends gestalten, da diese Teilregion den Imagefaktor Nr. 1 im Kärntner Sommer darstellt.
Das Mengenwachstum bei den Baukubaturen eindämmen, um die hohen touristischen Belastungsfaktoren nicht noch zu verstärken - verbunden mit einer rigorosen Flächenwidmungs- und Raumordnungspolitik.
Rund um den See eine konsequente Qualitätspolitik verfolgen, Mittelmäßiges vermeiden.
Der
"Neue" Wörther See Es
wurde eine Studie "der neue Wörthersee" - Restrukturierungs-
und Entwicklungsprogramm - durch die Edinger Tourismusberatung erstellt.
Als wesentliche Ansätze für eine zukunftsorientierte Restrukturierung
und Entwicklung des Wörther See-Tourismus wird ua. genannt.
Es muss vermieden werden, dass weiterhin jede Gemeinde für sich plant und investiert ... Investitionen und Maßnahmen müssen auffallend sein, aufeinander abgestimmt und in Form von gegenseitiger Ergänzung gesetzt werden.
Das Badeerlebnisist deutlich zu verbessern ... - mehr Freiflächen, besserer Zugang und mehr Attraktionen; zusätzlich müssen Alternativen (gezielte Belebung des "Hinterlandes des Sees") und Maßnahmen, die zur Saisonverlängerung beitragen, entwickelt werden.
Als Raumordnungsmaßnahmen werden für die Region ua. Die Ausweisung touristischer Schutzzonen und die Abgrenzung der Siedlungsgebiete nach außen und zwischen den einzelnen Gemeinden gefordert:
Für die Marktgemeinde Velden wird
der Ausbau und die Verbesserung von Strandbädern (beheizte Bäder),
ein Freizeit- und Vergnügungszentrum für Kinder und Jugendliche sowie
Durch die hohe Landschaftsvielfalt entsteht ein abwechslungsreiches und reich strukturiertes Landschaftsbild - und damit ein wertvolles Potential für Velden (Tourismus).
2.1
Strukturanalyse
Das Gemeindegebiet von Velden lässt sich in vier Landschaftsräume
gliedern:
1. Berglage der Ossiacher Tauern im Norden
2. Hügel- und Mittelgebirgslandschaft
3. Veldener Bucht, Wörther See
4. Aulandschaft der Drau
Durch die hohe
Landschaftsvielfalt entsteht ein abwechslungsreiches und reich strukturiertes
Landschaftsbild - und damit ein wertvolles Potential für Velden
(Tourismus).
durch seine räumlich geschützte Lage besitzt Velden ein günstiges Klima, wobei die klimatischen Gunstlagen der warmen Hangzonen um Köstenberg, Oberjeserz, Göriach und St. Egyden hervor zu heben sind. In der Veldner Bucht und Drau-Aue befinden sich hingegen Kaltluftstagnationsgebiete. Mit ihrer Uferbegleitvegetation fungieren Bäche als Frischluftabflussbahnen.
Hochwertige Böden befinden sich in ebener Lage und stellen Voraussetzungen für eine intensive Form der Landwirtschaft dar, während die mittel- bis geringwertigen Böden in der Mittelgebirgslandschaft (Köstenberg, Kerschdorf, ... ) Grundlage für eine extensive, traditionelle landwirtschaftliche Bewirtschaftung liefern.
Die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung führt in den Hochlagen zur Zunahme der Waldfläche, während der Nutzungsdruck durch Siedlungswesen und Verkehr die letzten verbliebenen Waldreste in den Tallagen (Naherholungsgebiete und ökologische Ausgleichsflächen) gefährdet. Schadstoffbelastung, Borkenkäferplage und ein zu hoher Wildbestand sind die Hauptprobleme der Waldwirtschaft.
Die Wasser- und die hygienische Badequalität des Wörther Sees sind sehr gut, die intensive Ufernutzung gefährdet jedoch die biologische und ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer.
Zahlreiche Bäche zeichnen sich durch ökologisch wertvolle, naturnahme Fließstrecken aus.
Mit 5,2 % des Gemeindegebietes, die im Rahmen der Biotopkartierung als schützenswerte Biotope ausgewiesen wurden, weist Velden eine hohe Biotopdichte auf.
Die Wälder sind größtenteils standortfremde Forste, in denen Fichte und Weißkiefer dominieren.
Die hohe Zahl an Extensiv-Kulturlandbiotopen ist durch kleinbetriebliche traditionelle Landbewirtschaftung entstanden.
Zahlreiche Niedermoore sind Ausdruck für einen hohen Natürlichkeitsgrad der Landschaft.
2.2 Ziele
Velden will die Qualität von Natur und Landschaft sichern und schützen.
Velden will somit:
die freie Landschaft mit ihrer nutzungsbedingten Strukturenvielfalt erhalten
die Landschaftspflege durch die Bauern sicher stellen
Biotope und Gewässer in ihrem naturnahen Zustand erhalten
Biotopstrukturen (Waldstücke, Wiesen, Streuobstwiesen) und räumlich gliedernde Strukturen (Einzelbäume, Obstwiesen, ...) erhalten und schaffen
unbebaute Flächen im Siedlungsbereich als Erholungsflächen sichern
2.3 Maßnahmen
Pufferzone von mind. 10 m Breite bei allen Gewässern
Einhalten eines angemessenen Abstandes zu ökologisch wertvollen Bereichen (Gewässer, Biotope, Waldrand)
Renaturierung verbauter Bachabschnitte in Köstenberg, Kranzlhofen, Dieschitz, Velden
Unterstützung der Landwirtschaft in Hochlagen zur Erhaltung eines abwechslungsreichen Landschaftsbildes
Eingrünung von Verkehrswegen zur Staubfiltern und Klimaverbesserung durch Beschattung sowie zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit
Durchmischung der Wälder mit standortgerechten Baumarten, Freihalten der Waldränder von Bebauung
Aufwertung des Bäckerteichs als Naherholungsgebiet, Erweiterung der Erholungsflächen der Waldarena (Naherholung für den Sommer)
Erhaltung der Naherholungsflächen Kur- und Schubertpark, Tenniszentrum, Kohlmaier-Wiese (Naherholung für den Winter)
Strukturierung und Gliederung der ausgeräumten Landschaftsteile (Drau-Ebene) durch Hecken, etc.
Um wertvolle naturräumliche Flächen vor Bebauung zu schützen, werden folgende Freihalteflächen ausgewiesen:
naturräumliche Vorrangflächen: das sind in erster Linie schützenswerte Biotope und ihre Pufferbereiche, Feuchtbiotope, Streuobstwiesen uä.
landwirtschaftliche Vorrangflächen: das sind in erster Linie Flächen, die durch ihre Bodenbeschaffenheit für die Acker- und Grünlandbewirtschaftung geeignet sind.
naturräumliche Vorrangflächen mit landwirtschaftlicher Nutzung: das sind Flächen, deren Artenvielfalt und Strukturierung erst durch die extensive Bewirtschaftung entstehen konnte.
Erholungflächen: Dazu zählen in erster Linie der Golfplatz in Köstenberg sowie Sportanlagen (Tennis, Strandbad) und Parkanlagen. Von bedeutender Erholungsfunktion sind in Velden zudem die Wälder, Gewässer, Biotope, Felder, etc.
In den vergangenen Jahren ist die Einwohnerzahl in Velden stark gestiegen. Grund hierfür ist einerseits die leicht positive Geburtenbilanz, hauptsächlich aber die Zuwanderung von außerhalb. Bei der Volkszählung 2001 wurden in Velden 8.577 Einwohner gezählt.
3.1
Strukturanalyse
Bevölkerungsentwicklung
Wichtigstes Zielgebiet
für die Bevölkerungsbewegungen ist der Hauptort Velden (Zunahme
um 1/3 in den vergangenen 15 Jahren). Bevölkerungsschwerpunkt ist der Hauptort Velden, gefolgt von lind
und Rajach sowie Köstenberg und Augsdorf.
Gebiete mit Bevölkerungsabnahme und Stagnation sind die Ortsbereiche
Weinzierl und Latschach - St. Egyden.
Bevölkerungsstruktur der Anteil der
Wohnbevölkerung, der aus dem Berufsleben ausgeschiedenen ist, nimmt immer
mehr zu, während der Anteil der Kinder weiter sinkt. Dadurch kommt es
zu einer Überalterung der Bevölkerung.
3.2 Bevölkerungsprognose
Eine langfristige, lineare
Prognoserechnung - basierend auf den Daten der letzten Jahrzehnte ist problematisch,
da externe Einflüsse oder Trendänderung nur sehr schwer vorhersehbar
sind.
Die positive Bevölkerungsentwicklung Veldens der vergangenen Jahre resultiert
- bei konstanter Geburtenbilanz - aus den massiven Zuwanderungen. Diese massive
Einfluss der Wanderungen auf die Bevölkerungsentwicklung ist auch
für die Zukunft zu erwarten.
Die Österreichische Raumordnungskonferenz entwickelte Anfang 1996 aufbauend
auf 3 Hauptszenarien - für die Bezirksebene unterschiedliche Bevölkerungsprognosen:
Bei einer
Fortschreibung der bisherigen Bevölkerungsentwicklung kommt es im Bezirk
Villach-Land bis zum Jahr 2001 zu einer zunächst starken dann immer
schwächer werdenden Zunahme, nach einer Bevölkerungsstagnation
wird ab dem Jahr 2011 mit einem leichten Rückgang gerechnet.
Starkes, anhaltendes
Bevölkerungswachstum bis ins Jahr 2016 wird bei hoher Binnen- und Außenwanderung,
hoher Fertilität (Geburten pro Frau) und hoher Lebenserwartung prognostiziert.
Im Falle gleichbleibender
Wanderung, mäßig steigender Lebenserwartung und deutlich abnehmender
Fertilität erreicht die Bevölkerung in 25 Jahren - nach kurzem Ansteigen
und Stagnation - wieder den derzeitigen Stand.
Alle Szenarien des ÖROK
prognostizieren für den Bezirk eine Zunahme der - aus dem Erwerbsleben
ausgeschiedenen - Altersgruppe, also eine Überalterung der Bevölkerung.
3.2
Ziele
Velden will:
ein kontrolliertes
Bevölkerungswachstum
das Absiedeln von Jugendlichen
und Personen im erwerbstätigen Alter verhindern.
3.3. Maßnahmen
Verstärkter
sozialer Wohnbau, um für junge (ortsansässige) Familien günstigen
Wohnraum bereit stellen zu können
Sicherung von Arbeitsplätzen
(vergl. Punkt 5 des Entwicklungskonzeptes)
Ausbau der sozialen Infrastruktur
(vergl. Punkt 7 des Entwicklungskonzeptes)
Weitere Ziele und Maßnahmen,
die auf die Lebensqualität der Bevölkerung abzielen, sind unter Punkt
7 angeführt
Die Gemeinde Velden besteht aus mehreren Ortschaften von unterschiedlicher Größe, Struktur und Funktionszusammensetzung.
4.1 Strukturanalyse
Neben dem Hauptort
Velden gibt es mehrere lokale Zentren wie Köstenberg, Kerschdorf,
Oberjeserz, lind und Rajach, Selpritsch, Augsdorf und St. Egyden.
Dazwischen eingestreut sind eine Reihe von kleinen Ortschaften, Weilern
und Splitterbebauungen.
Im Hauptort Velden
befindet sich - entlang des Wörther Sees - die touristische
Kernzone, durchsplittert durch Zweitwohnsitze und Appartements.
Im Anschluss daran, im Beckenbereich der Veldner Bucht, sind die versorgenden
Einrichtungen (Geschäfte, Schulen, Gemeindeamt, Gendarmerie,
etc.) sowie Freizeitanlagen situiert. Dieser Bereich ist städtisch
geprägt.
Villenbebauungen
und Einfamilienhaussiedlungen in den angrenzenden Ortschaften und
in lind umgeben den Versorgungsgürtel. Die Ortschaften im Norden
und im Süden der Gemeinde sind ländlich geprägt.
In den vergangenen
Jahren hat sich die Siedlungstätigkeit verstärkt. Durch
die beständige Bevölkerungszunahme und den damit wachsenden
Siedlungsdruck wurden immer mehr landwirtschaftliche Flächen
in Bauland umgewidmet, einerseits zur Abgeltung "weichender Erben",
andererseits aus Finanzbedarf seitens der Bauern.
Heute ergibt sich
ein Bild starker Zersiedelung, mit all ihren Folgewirkungen
wie:
- hohe Infrastrukturkosten (Kanal, Wasser, Straße, ...)
- Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und
- erschwerte Bewirtschaftung der Felder
besonders in den
Hochlagen (Bereich Köstenberg - Kerschdorf) sind starke Zersiedelungstendenzen
ersichtlich.
Unklare Ortsränder, das Zusammenwachsen von Dörfern und
kernlose Neubausiedlungen verstärken den Eindruck ausufernder
Baulandnutzung.
Starker Baudruck besteht auf den Seeuferbereichen (Appartements).
Mit 22 % ist der
Anteil an Ferienwohnsitzen überdurchschnittlich hoch. Besonders
im Ortsbereich von Köstenberg und Kerschdorf ist in den vergangen
Jahren eine verstärkte Bautätigkeit an Ferienhäusern
und Zweitwohnsitzen festzustellen.
Konflikte entstehen
dort, wo unverträgliche Nutzungen nebeneinander bestehen: In
Velden sind das insbesondere Nutzungskonflikte zwischen:
Wohnen / Erholung und Betrieben (Geruchs- und Lärmbelästigung)
Wohnen und Verkehr (im Zentrum, Autobahn, Bundesstraße, Eisenbahn)
Wohnen und Tourismus (im Zentrum zur Hauptsaison)
Wohnen und Landwirtschaft
4.2 Ziele
Leitziel
Velden will eine konsequente und geregelte Siedlungsentwicklung.
Velden will somit:
nur soviel Bauland ausweisen, wie in den kommenden 10 Jahren auch wirklich gebraucht wird
Grund und Boden sparsam nutzen
Bauland verfügbar machen, besonders für Ortsansässige
genügend Wohnraum für Ortsansässige schaffen
Zersiedelungen vermeiden und ihre negativen Auswirkungen reduzieren
keine weiteren Zweitwohnsitze
das Ortsbild erhalten bzw. verbessern
künftig Nutzungskonflikte vermeiden
bestehende Nutzungskonflikte lösen bzw. auf ein erträgliches Maß verringern
4.3 Maßnahmen
Rückwidmung
von Baulandflächen, deren Bebauung
- den Naturhaushalt
- die landwirtschaftliche Nutzung oder
- das Orts- bzw. Landschaftsbild
negativ beeinträchtigen könnten.
für die weitere Siedlungsentwicklung werden äußere Siedlungsgrenzen, innerhalb der die zukünftige Siedlungsentwicklung stattfinden soll, festgelegt
weitere Siedlungsentwicklung im Anschluss an bereits vorhandene, zusammenhängende Siedlungsgebiete
Siedlungsränder schließen und eingrünen
Siedelungsentwicklung nach dem Vorbild der Struktur "alter Dörfer": Kernbildung, Berücksichtigung von Relief, Klima und wertvollen Vegetationseinheiten
Bebauungspläne für größere Baulandflächen
Gestaltung von Ortskernen und -zentren: lind, Rajach, Köstenberg, Kerschdorf, Augsdorf, St. Egyden, Selpritsch
Wahrung ortsspezifischer, erhaltenswerter Objekte
Freihalten der Seeufer vor weiterer Bebauung
Gewerbe- und
Industriebetriebe:
- räumlich von Wohn- und Erholungsgebieten trennen
- Standorte mit direkter Anbindung an Schiene und hochrangige Straße
- Immissionsschutz zu den bestehenden Wohngebieten
um Nutzungskonflikte zu vermeiden, wird folgende funktionelle Gliederung des Gemeindegebietes festgelegt.
Tourismuszone entlang des Wörther Sees, touristischen Betrieben bzw. Nutzungen vorbehalten
Versorgungszone im Veldner Becken, vorbehalten für Gemeinbedarfseinrichtungen, Geschäfte, Schulen, touristische Betriebe uä.
Wohngürtel um die Versorgungszone, Wohnzone im Bereich der Siedlungsachse Velden - lind, Wohngebiete im Nahbereich der Dörfer im Süden und Norden der Gemeinde
Dorfgebiete - Gebiete mit vorwiegend landwirtschaftlicher Funktion, gemischt mit Wohnfunktion und Kleingewerbe - in den ländlichen Gebieten im Süden und Norden der Gemeinde
gewerblich-industrielle Funktion im Westen von lind
Grünkeile trennen die Ortschaften, sie sind wertvolle ökologische Ausgleichsflächen
4.4 Baulandbedarf
Bauflächenbilanz In der
Marktgemeinde Velden sind 667,42 ha als Bauland gewidmet, davon sind
419,62 ha bebaut. 247,8 ha des Baulandes sind noch unbebaut (37,1 %
des Baulandes) und stellen damit die Baulandreserve dar.
Baulandbedarf Der Baulandbedarf
wird durch die bisherige Entwicklung - wie zB. die Bevölkerungs-
oder Haushaltsentwicklung - und durch die angestrebte Entwicklung bestimmt.
Baulandbedarf für Wohnen:
der Baulandbedarf für Wohnen wird aus der Hochrechnung der bisherigen
Bevölkerungs- und Haushaltsgröße ermittelt.
Insgesamt ergeben sich 602 neu zu schaffende Wohneinheiten und damit
ein Flächenbedarf von 46,2 ha für Hauptwohnsitze.
Baulandbedarf für Zweitwohnsitze: Eines der Ziele ist, keine weiteren Zweitwohnsitze zuzulassen.
Daher ist der Baulandbedarf für Zweitwohnsitze gleich Null zu setzen.
Baulandbedarf für Wirtschaft:
der Tourismus soll weiterhin Hauptwirtschaftszweig der Gemeinde bleiben.
Der Baulandbedarf wird daher gemäß dem Sockelbedarf von 1
ha pro 1.000 Einwohner berechnet und beträgt daher rund 8 ha.
Baulandbedarf für Tourismus:
die vergangene Entwicklung lässt ein Schrumpfen des Bettenangebotes
erkennen, womit auch in den kommenden Jahren zu rechnen ist. Es besteht
daher kein zusätzlicher Baulandbedarf für den Tourismus.
Baulandüberschuss ist bei den Widmungskategorien "Wohn-, Dorf- und Kurgebiet" absehbar. Ein Defizit entsteht bei der Widmungskategorie "Industrie" und "Gewerbe".
die vorhandenen Baulandreserven reichen für mehr als 40 Jahre.
Wirtschaftliches Standbein der Gemeinde ist der Tourismus. Die Tradition Veldens als Bade- und Erholungsort geht bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts zurück. Parallel mit dem Eisenbahnbau im Jahre 1864 erfolgt der Aufstieg zum modernen Kur- und Badeort bzw. zum Ziel eines exklusiven Tourismus. Mit sinkenden Nächtigungszahlen in den vergangenen Jahren hat sich der Tourismus nun auseinander zu setzen.
5.1 Strukturanalyse
Die Wirtschaft
Veldens ist bestimmt durch die einseitige Ausrichtung auf den Tourismus
mit fehlenden Alternativen. Mehr als die Hälfte der Arbeitsplätze
ist dem Dienstleistungsbereich zuzuordnen.
Durch die starke
Abhängigkeit der gesamten Wirtschaft vom Tourismus wirken sich
die Probleme im Tourismus auch negativ auf die anderen Wirtschaftszweige
aus. In den vergangenen Jahren ging die Zahl der Betriebe stark zurück,
insbesondere die Zahl der Beherbungs- und Gastronomiebetriebe.
Die meisten Gastronomiebetriebe haben nur die Sommermonate, maximal
ein halbes Jahr geöffnet, dies bedeutet auch einen dementsprechend
stark fluktuierenden Arbeitsmarkt (hoher Anteil an Saisonarbeitsplätzen,
wenig Dauerarbeitsplätze).
auch in der Landwirtschaft
geht die Zahl der Betriebe - besonders der Haupterwerbsbetriebe -
stark zurück. Die meisten landwirtschaftlichen Betriebe sind
zu klein, um im Haupterwerb geführt zu werden. Neben der Verschärfung
der finanziellen Situation, hervorgerufen durch den Preisverfall in
Folge des EU-Beitritts, wird auch die Weitergabe der Betriebe an die
Nachfolgegeneration immer problematischer.
Bedeutung des Tourismus für Velden
die Einnahmen aus dem Tourismus sind eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde.
5.2 Ziele
Leitziel
Velden will
-
die Wirtschaft stärken und die Arbeitsplätze sichern
- die Landwirtschaft erhalten und stabilisieren
- den Tourismus als wichtigsten Wirtschaftszweig erhalten
Velden will somit:
ein vielfältiges Arbeitsplatzangebot schaffen
Branchen, die vom Tourismus unabhängig sind, stärken
die Existenz- und Konkurrenzfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe sichern
den Fortbestand traditioneller Familienbetriebe sichern
die Bewirtschaftbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen sichern und
eine Nutzungsextensivierung im Sinne einer generellen Ökologisierung der Landwirtschaft fördern
Velden will den Tourismus bewusst fördern, das bedeutet:
gezielt Tourismusbewusstsein bei der Bevölkerung, den Tourismusbetrieben und den politisch Verantwortlichen erreichen
sich bewusst zur Tourismuswirtschaft bekennen
Ausbau und Erneuerung der touristischen Infrastruktur
5.3 Maßnahmen
Kleingewerbebetriebe, besonders in den Ortskernen, ansiedeln
Unterstützung von Betrieben durch Bereitstellung von Flächen und Infrastruktur
Telematik-Modelle: Telearbeit - Einsatz der Telekommunikation fördern:
Telehaus: stellt Infrastruktur (Computer, Fax, Kopierer, ... ) kostengünstig zur Verfügung, bietet Einschulungen und Hilfestellungen bei Fragen
Großbetrieb von außerhalb (national oder international) richtet in Velden - als attraktiven Ferienort - Telearbeitsplätze ein und "schickt seine Mitarbeiter auf Arbeitsurlaub"
Landwirtschaft
Verhinderung von Bebauung in landwirtschaftlich wertvollen Gebieten
Abgeltung der landschaftspflegerischen Leistungen
Kooperationen, die Direktvermarktung in der Gemeinde (Region) betreiben und
Zusammenarbeit mit dem Tourismus
Übernahme der Nahversorgung in unterversorgten Gebieten und Zusammenarbeit mit ansässigen Kleinbetrieben
Nebenerwerbstätigkeiten für Bauern schaffen
organisatorische Hilfestellungen durch die öffentliche Hand
Baulandbereitstellung für weichende Erben im Ort
Wohnmöglichkeit für das "Ausgedinge" (Altbauern) im unmittelbaren Hofbereich
sachgemäßer Einsatz von hofeigenem Wirtschaftsdünger (Jauche, Mist, Gülle)
Förderung von Fruchtwechsel
Tourismus
Diskussionen, Informationsveranstaltungen zum Thema "Tourismus"
Velden ist ausgezeichnet an die überregionalen Verkehrsträger (Autobahn, Bundesstraße und Eisenbahn) angebunden. Durch diese unmittelbare Lage kommt es zu Nutzungskonflikten zwischen Verkehr, touristischer Nutzung und Wohnnutzung:
Verkehr
6.1 Strukturanalyse
Lärm und Abgase entlang der Autobahn, der Bundesstraße und der Eisenbahn beeinträchtigen die umliegenden Wohngebiete und touristischen Betriebe.
Hoher Durchgangsverkehr ist auf der B83, Kärntner Straße, auf der Rosegger Straße und der Rosentaler Straße zu verzeichnen.
Im Zentrum kommt es vor allem zur Hauptsaison durch starke Verkehrsbelastung zu Konflikten.
Durch die direkte Lage an der Südbahnstrecke sind für Velden Ort und Lind gute Erreichbarkeitsverhältnisse durch öffentliche Verkehrsmittel gegeben. Die ländlichen Gebiete hingegen sind schlecht an das ÖV-Netz angebunden: hier verkehren lediglich werktags Bundesbusse zur Befriedigung des Schüler- und Berufstätigenverkehrs.
Zur Erhöhung der Sicherheit der Fußgänger sind bauliche Maßnahmen notwendig.
6.2 Ziele
Verringerung der Verkehrsleistungen durch:
Vermeiden
Verlagern auf umweltverträgliche Verkehrsmittel
umweltschonende Abwicklung des verbleibenden KFZ-Verkehrs
Profilierung von Velden als weitgehend autofreier Tourismusort
Innerörtliche Straßen auf die Bedürfnisse von Fußgängern und Radfahrern ausrichten
Flächenhafte Verkehrsberuhigung
Seeufer vom fließenden und ruhenden Verkehr weitgehend freihalten, Erreichbarkeit und Mobilität durch Alternativen sicherstellen.
Auffangparkplätze und Tiefgaragen für Kurzbesucher und Aufenthaltsgäste
Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs
6.3 Maßnahmen
Verkehrsberuhigung im Zentrum
Tempo 30 auf der B83 im Bereich der Ortsdurchfahrt auch außerhalb der Saison
Tempo 30 in den Wohngebieten und Ortsdurchfahrten
Umfahrung des Zentrums bei Realisierung der Grünen Zone
Verbesserungen im öffentlichen Verkehr: Anrufsammeltaxis für die ländlichen Ortsteile, Citybus, Casinobus, Bäderbus
Radwegenetz vervollständigen
Sicherheit und Attraktivität des Fußgängerverkehrs steigern
Technische Infrastruktur
6.4 Strukturanalyse
Versorgung
Die Wasserversorgung erfolgt
in Velden zu 92 % über öffentliche Anlagen. Die Gemeinde wird
großteils über das Wasserwerk Velden-Schiefling versorgt.
Lind ob Velden - ehemals eine eigenständige Gemeinde - bezieht
das Trinkwasser über den Wasserverband Faaker-See-Gebiet. Im Süden
der Gemeinde erfolgt die Wasserversorgung von ca. 100 Gebäuden
über die privaten Wassergenossenschaften Latschach und Dieschitz-Pulpitsch.
Die Anlagen sind
auf den Spitzenbedarf im Sommer (Tourismus) ausgerichtet und genügen
dem derzeitigen Bedarf.
Kostspielig ist das Hochpumpen in die Gebiete nördlich der Autobahn
(Richtung Köstenberg).
die Elektrizitätsversorgung
erfolgt über die KELAG.
Beinahe die Hälfte der Wohnungen mit Einzelofen oder Wohnungszentralheizung
wird mit Holz geheizt.
Entsorgung Bis 1999 war nur der Hauptort Velden und somit nur ein Drittel
der Gebäude an den Kanal angeschlossen.
1989 wurde der Abwasserverband
Wörther See West (AWV WW) von den Gemeinden Velden am Wörther
See, St. Jakob im Rosental, Wernberg und Rosegg gegründet.
p>1998/1999 wurde
das bestehende Kanalnetz in den AWVWW eingebracht und über eine
Pumpleitung an die neue Kläranlage im Bereich des ÖDK-Kraftwerkes
Rosegg angeschlossen.
Die Abwässer der noch nicht angeschlossenen Ortschaften werden
über ein eigenes Netz zur neuen Kläranlage geführt. Die
Bauarbeiten sind im Laufen.
Die Marktgemeinde
Velden ist Mitglied des Abfallbeseitigungsverbandes Villach -
Entsorgung des Restmülls. Sperr- und Sondermüll kann im gemeindeeigenen
Recyclinghof abgegeben werden.
Über das Gemeindegebiet sind insgesamt 37 Umweltinseln verteilt,
wo wiederverwertbare Stoffe (Glas, Papier, Metall, Plastik) gesammelt
werden.
6.5 Ziele
Leitziel
Velden will eine umwelt- und berufsgerechte Ver- und Entsorgung gewährleisten.
Velden will somit:
alternative Energieformen fördern
eine effiziente, hochwertige Wasserversorgung sicherstellen
Müllvermeidung, Abfalltrennung und umweltgerechte Abfallentsorgung forcieren
die Ortschaften an das Kanalnetz anbinden
bei der künftigen Siedlungsentwicklung die Anschlussmöglichkeiten an das örtliche Kanalnetz prüfen.
6.6 Maßnahmen
Hackschnitzelfeuerungsanlagen kombiniert mit Dampfgeneratoren zur Stromerzeugung
Fördern von Kraft-Wärmekoppelung bei allen größeren Ölfeuerungsanlagen
Solaranlagen und Photovoltaik
Verwendung von Biogas
Nutzung passiver Sonnenenergie
Fördern von Brauchwasserzisternen (im Zuge des Kanalbaus können die derzeitigen Senkgruben in Sammelbehälter umgewandelt werden)
Pflanzenkläranlagen außerhalb des Kanaleinzugsbereiches (gelbe Linie)
Der allgemeine Lebensstandard der einheimischen Bevölkerung liegt durchaus in der - dieser Region entsprechenden - Bandbreite. Velden zeichnet sich durch ein reges Vereinswesen in unterschiedlichen Bereichen (Kultur, Sport) aus. Viele soziale Einrichtungen werden durch private Vereine initiiert und getragen (zB. Musikunterricht, Hauskrankenhilfe).
7.1 Strukturanalyse
Auf den Hauptort Velden konzentriert sind die sozialen und medizinischen Einrichtungen, hier sind die ländlichen Gebiete unterversorgt.
In der Gemeinde Velden gibt es 3 Kindergärten (Velden, Lind, Köstenberg) und eine Kleinkinder-Betreuungsgruppe.
Durch die touristische Ausrichtung der Gemeinde ist Velden gut mit Freizeit-, Gastronomie- und Veranstaltungseinrichtungen ausgestattet. Einen hohen Bekanntheitsgrad konnte das Casino Velden erlagen.
Die Freizeiteinrichtungen sind allerdings auf das Zentrum und die Sommermonate (Schönwetter) ausgerichtet.
7.2 Ziele Leitziel
Velden will die Lebensqualität der Bevölkerung erhalten und steigern.
Velden will somit:
Bewusstsein der Bevölkerung bezüglich
Umwelt
gemeindeinternen Problemen und Projekten
dem Tourismus erreichen
Selbst- und Gemeinschaftsinitiativen (Vereine, Institutionen, Genossenschaften, Kirchengemeinden) stärken
lebensnahes Brauchtum stärken
die Identität der slowenischen Volksgruppe erhalten
Bildungs- und Kulturinstitutionen sowie -initiativen fördern
das Freizeit- und Unterhaltungsangebot für alle Altersgruppen verbessern
das Betreuungs- und Bildungsangebot für Kinder in den ländlichen Bereichen verbessern
die medizinische Versorgung innerhalb der Gemeinde sicherstellen
verstärkt mit Sicherheits- und Schutzeinrichtungen (Feuerwehr, Exekutive, Rotes Kreuz) zusammenarbeiten
7.3 Maßnahmen
Verbesserung der Information über Vorgänge in der Gemeinde: auch in Teilbereichen, örtlich bzw. nach Zielgruppen:
Veldner Zeitung, Pfarrbriefe, Parteiinformationen
Versammlungen, Informationsveranstaltungen
Wanderausstellungen
Motivation und Unterstützung von einschlägigen Vereinsaktionen
VELDEN ORT, LIND OB VELDEN, SELPRITSCH - AUGSDORF, ST. EGYDEN,KÖSTENBERG - KERSCHDORF
VELDEN ORT
Ortschaften: Velden, Unterwinklern, Göriach, Kranzlhofen, Sonnental, Duel, Teile von Selpritsch, Unterjeserz und Augsdorf
Strukturanalyse
Velden ist der Hauptort der Gemeinde Velden. Hier befinden sich sämtliche
zentrale Einrichtungen, Geschäfte, Gemeinbedarfseinrichtungen,
etc. Durch die direkte Lage am Wörther See in der Veldener Bucht
ist das Zentrum auch Ziel für intensiven Tourismus im Sommer.
Über die Südautobahn, die Bundesstraße und die Bundesbahn
ist eine gute - regionale wie auch internationale - Erreichbarkeit
gewährleistet.
Durch die günstige
Lage besteht starker Siedlungsdruck auf diese Ortschaften.
Zersiedelung an den Ortsrändern und kernlose Neubausiedelungen
sind Erscheinungsbilder der vergangenen Entwicklung.
In den vergangenen
Jahren erfolgte eine starke Verbauung der Seeufer, dadurch
besteht eine geringe Zugänglichkeit zum See.
Hohes Verkehrsaufkommen
im Zentrum in den Sommermonaten und Lärm entlang der Autobahn,
der Bundesstraße und der Bahn zählen zu den Beeinträchtigungen
der Lebensqualität in diesem Bereich.
Maßnahmen
Velden zählt zu den vorrangigen Siedlungserweiterungs- und -ausbaugebieten
der Gemeinde. Gleichzeitig werden diesem Bereich zentralörtliche
und touristische Funktionen zugeordnet. Um Nutzungskonflikte zu vermeiden,
ist daher eine Zoneneinteilung mit 3 Zonen vorgesehen:
Gestaltung der Geschäftsstraßen (Karawankenplatz, Europaplatz, Am Corso)
Wohnzone
Die weitere Siedlungsentwicklung soll innerhalb der bestehenden Siedlungsgrenzen erfolgen. Entwicklungsrichtung in Kranzlhofen südwestlich der Kirche (Bebauungsplan)
Aufwertung
der Region Bäckerteich
Absiedlung des Bau- und Recyclinghofes
Nutzung des Areals für Freizeit- und Naherholungseinrichtungen
Zugang zum See, Weg um den Teich
Ausgestaltung der Verbindung Bäckerteich - Wörther See
Verkehrsberuhigung
im Zentrum
grüne Zone mit Zufahrtsbeschränkungen und Auffangparkplätzen
Umfahrung im Norden und im Westen bei Realisierung der grünen Zone: kurzfristig: über das bestehende Straßennetz, langfristig: Umfahrungsstraßen
Immissionsschutz entlang des Jägerweges und entlang der Frachtenstraße
Bachrenaturierung im Ortsbereich von Velden
LIND OB VELDEN
Ortschaften: Lind ob Velden, Rajach, Weinzierl, Bach
Strukturanalyse
Lind ob Velden liegt
im Westen der Gemeinde. Gemeinsam mit Velden bildet lind die Siedlungsachse
der Gemeinde. Aufgrund der guten Erreichbarkeitsverhältnisse bietet
sich hier eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes an. Auch
für die Wohnnutzung sind ausreichend Flächen vorhanden. Mit
der Volksschule, Kindergarten, Feuerwehr, Geschäft, Gasthäusern
und Sportplatz ist auch die Versorgung des Ortes vorhanden.
Unklare Ortsränder,
starke Zersiedelung, das Zurückdrängen der Landwirtschaft
und das Zusammenwachsen der Ortschaften sind Kennzeichen der starken
Siedlungstätigkeit in diesem Bereich.
Maßnahmen
Gestaltung und Belebgung des Ortszentrums von lind
Ansiedlung von Kleingewerbebetrieben, um den Ort wirtschaftlich zu stärken
"geordnetes Zusammenwachsen" der Ortschaften lind, Bach und Rajach:
Bebauungsplan
Schaffen eines Ortszentrums in Rajach
Stärkung des Zentrums von lind
Siedlungserweiterung innerhalb der bestehenden Siedlungsgrenzen und in Richtung Osten und Westen von lind (Bebauungspläne)
Eingrünung der Ortsränder zur klaren Abgrenzung des Siedlungsbereiches
Grünkeil zwischen Weinzierl und Rajach, um ein Zusammenwachsen der beiden Ortschaften zu verhindern
Immissionsschutz zwischen der Gewerbezone und den Wohngebieten, um künftigen Nutzungskonflikten zwischen Wohn- und betrieblicher Nutzung entgegen zu wirken.
Gestaltung der Ortseinfahrt bei Erweiterung des Wohn- und Industriegebietes nach Westen
SELPRITSCH - AUGSDORF
Strukturanalyse
Der Siedlungsbereich
von Augsdorf und Selpritsch schließt südlich an Velden an.
Die Ortschaft Selpritsch ist durch seine Geschlossenheit und ländliche
Ausprägung charakterisiert. Im Bereich der Kreuzung St. Egydener
Straße - Rosegger Straße hat sich in den vergangenen Jahren
ein lokales Zentrum mit Nachversorgern etc. gebildet. Südlich von
Unterjeserz befinden sich wertvolle Biotope. Die Ortschaft Augsdorf
ist durch die frei stehende Kirche geprägt.
Erste Zersiedelungsansätze
sind in Selpritsch und zwischen Augsdorf und Unterjeserz zu erkennen.
Unklare Siedlungsränder entstehen in Unterjeserz-West.
Durch die Siedlungs-
und Bautätigkeit sind die Feuchtbiotope teilweise gefährdet
und wird die Landwirtschaft verdrängt.
Schlechte Erreichbarkeit
durch öffentliche Verkehrsmittel ist wie in den anderen ländlichen
Bereichen der Gemeinde auch in diesem Bereich ein Problem.
Durch die (geplante)
Verkehrsberuhigung im Zentrum ist - bei Umfahrung über das bestehende
Straßennetz - mit hohen Verkehrsbelastungen auf der Rosegger Straße
zu rechnen.
Maßnahmen
Wahrung des charakteristischen Ortsbildes von Selpritsch:
keine weitere Bebauung des Kirchenwegs, der Selpritscher Straße und des Drauweges
Gestaltung des Ortskernes
Ausbildung und Gestaltung des lokalen Zentrums an der Kreuzung Rosegger Straße - St. Egydener Straße
Gestaltung des Ortskernes von Augsdorf
Siedlungsentwicklungsrichtung in Unterjeserz im Westen
keine weitere Bebauung zwischen Unterjeserz und Augsdorf
langfristig Realisierung der Spange lind (Verbindung Rosegger Straße mit der B 83 Kärntner Straße)
Verbesserung des öffentlichen Verkehrs: Anrufsammeltaxis
Radweg von Selpritsch nach Velden
ST. EGYDEN
Ortschaften: St. Egyden, Gorintschach, Treffen, Ottosch, Dieschitz, Pulpitsch, Latschach, Aich
Strukturanalyse
St. Egyden befindet
sich im Süden der Gemeinde Velden. Dieser Ortsbereich ist stark
durch die Landwirtschaft geprägt. In St. Egyden befinden sich Post,
Volksschule, Nahversorger. Dieser Bereich zeichnet sich durch weitgehend
geschlossene Ortschaften aus. Eine drohende Zersplitterung des Siedlungsraumes
ist in den Bereichen Pulpitsch, Dieschitz, Ottosch und Latschach festzustellen.
Auch der Süden
der Gemeinde ist schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln an den
Hauptort angebunden.
Die Drau trennen
den Bereich von St. Egyden von den Umlandgemeinden und ihren Ortschaften
(St. Jakob). Ehemals bestand hier eine Überfuhr, heute befindet
sich die nächstgelegene Brücke 2,5 km flussabwärts.
Maßnahmen
Stärkung des Ortskernes von St. Egyden
Kindergarten
Kleingewerbebetrieb
sozialer Wohnbau für Ortsansässige
die weitere Siedlungsentwicklung soll vorrangig innerhalb der bestehenden Siedlungsgrenzen erfolgen, Entwicklungsmöglichkeiten bestehen im Bereich der Kirche und nördlich der Post
Stärkung der Landwirtschaft durch Förderung
Eine Verbindung zu St. Jakob zwischen St. Egyden und Dreilach ist zu prüfen
Straßenbrückenbau in Latschach
Verbesserung des öffentlichen Verkehrs
Strukturierung der landwirtschaftlichen Flächen in der Drauebene (Hecken, etc)
Fußwegverbindung von Latschach nach St. Egyden und nach Selpritsch
die beiden Ortschaften
bilden die Ortszentren im Norden der Marktgemeinde. Das Hochtal ist
stark zersiedelt. Die Ortskerne fransen in das Grünland
aus. Aus den landwirtschaftlichen Weilern entstand im Laufe der Zeit
eine völlige zersplitterte Siedlungsstruktur entlang der Straßen.
Die Bauflächenbilanz
zeigt einen extrem hohen Überschuss an gewidmeten Bauflächen
in diesem Ortsteil der Gemeinde. Durch die Errichtung des Golfplatzes
und die attraktive Lage kam es in den vergangenen Jahren zudem zu einer
verstärkten Bautätigkeit an Zweitwohnsitzen.
In Köstenberg
befinden sich Kindergarten und Volksschule sowie ein Postamt. Ein Nahversorger
befindet sich in Wurzen und Kerschdorf.
Köstenberg
- Kerschdorf ist geprägt durch eine reichstrukturierte Landschaft
mit einer Vielfalt an Biotopen, die durch die extensive Nutzung
entstehen konnten.
Durch Rückgänge in der Landwirtschaft sind besonders hier
Kulturlandbiotope gefährdet.
Wie auch in den
anderen ländlichen Gebieten ist Köstenberg - Kerschdorf durch
eine schlechte Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
gekennzeichnet.
Maßnahmen
Stärkung und Gestaltung des Ortszentrums von Köstenberg
Ansiedelung von Kleingewerbebetrieben
Erhaltung der Sichtbeziehung zur Kirche
Siedlungsentwicklungsrichtung in Köstenberg: innerhalb der bestehenden Siedlungsgrenzen und östlich des Sportplatzes
Siedlungsentwicklungsrichtung in Oberwinklern und Oberdorf sollte innerhalb der bestehenden Siedlungsgrenzen erfolgen (Baulückenschluss), Erweiterungsflächen sind in nördlich von Oberdorf vorhanden
Gestaltung des Ortskernes von Kerschdorf und Eingrünung der Ortsränder
Siedlungsentwicklung in Kerschdorf Richtung Westen des Ortes
sozialer Wohnbau für Ortsansässige
Reduzierung der Zersiedelungserscheinungen
Schaffung von klaren Siedlungsrändern: Eingrünen, Baulückenschluss, Abrundung
Grünkeile zwischen Ortschaften
Rückwidmungen bei Siedlungssplittern
Gestaltung von Oberjeserz
Rückwidmungen im Bereich der Zweitwohnsitze (Oberdorf, Oberjeserz)
Hier werden die einzelnen, empfohlenen Maßnahmen aufgelistet. Weiters wird angeführt, in wessen Zuständigkeitsbereich die Durchführung der jeweiligen Maßnahmen fällt und durch welche Art des Planungsschrittes die Maßnahme realisiert werden kann. Zusätzlich wird in der Spalte "Priorität" ein Realisierungszeitraum vorgeschlagen.
Es gibt weiterhin die KOSTENLOSE Sperrmüllabfuhr im Zuge der Hausmüll-Entsorgung.
ANMELDUNG, ANFRAGEN richten Sie direkt
an die Hausmüllentsorger (Fa. .A.S.A) - Tel. 0664 / 61 14 695
Entsorgung ausschließlich vom September – Mai
Ablagerungen bei den Entsorgungsinseln ist strengstens verboten!
Sperrstücke sind:
Möbel, Matratzen, Fenster, Bodenbeläge, Teppiche,
Waschbecken, WC-Muscheln, (Sperrstücke, deren gefäßgerechte Zerkleinerung nicht möglich oder zumutbar ist).
Viele Menschen sorgen sich vor einer Urlaubsreise vor allem um die Sicherung ihrer Wohnung oder ihr Haus. Kurz vor einer Reise lassen sich umfangreichere Sicherungsmaßnahmen im Wohnbereich kaum realisieren – so etwas verlangt Zeit und Planung. Man kann aber jedenfalls Zeichen längerer Abwesenheit vermeiden und die Hilfe von Freunden oder Nachbarn in Anspruch nehmen.
Sicherheitstipps:
Ungelehrte Briefkästen, ständig heruntergelassene Rollläden, zugezogene Vorhänge sind für ausspähende Einbrecher sichere Zeichen, dass hier niemand zu Hause ist. Lassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus durch Freunde, Verwandte, Bekannte oder Nachbarn bewohnt erscheinen und Ihren Briefkasten leeren sowie Rollläden, Vorhänge, Beleuchtung, Radio und Fernseher zu unregelmäßigen Zeiten betätigen. Mit einfachen Maßnahmen, wie z.B. Zeitschaltuhren, können hier auch gute Dienste leisten. Vergessen sie nicht, dass im Falle von Schneefall vor ihrem Haus der Schnee geräumt wird damit Gehsteig sicher verwendet werden kann und Einbrecher nicht den Anschein bekommen, dass dieses Haus unbewohnt ist.
Einbrecher vertrauen auch darauf, dass sich niemand darum kümmert, was im Stiegenhaus oder in der Nachbarwohnung vor sich geht. Aufmerksame Nachbarschaft würde vielen Ganoven das Handwerk legen.
Ziehen Sie Türen nicht nur ins Schloss, sondern schließen Sie diese immer zweifach ab. Verschließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Lassen Sie Fenster nicht gekippt – für Einbrecher sind gekippte Fenster, offene Fenster.
Verstecken Sie Ihren Wohnungs- oder Hausschlüssel nicht unter der Fußmatte. Hier schauen die Einbrecher zuerst nach.
Schließen Sie Leitern, Gartenmöbel, Mistkübel und andere Gegenstände, die sich als Aufstiegshilfen eignen, weg oder sichern Sie diese z. B. mit einer Kette. Schalten Sie Außensteckdosen ab.
Notieren Sie Gerätenummern in einem Eigentumsverzeichnis und fotografieren Sie die Gegenstände.
Für weitere Informationen in Sachen Einbruchsschutz aber auch zu anderen Themen stehen die Präventionsbeamten der österreichischen Sicherheitsexekutive zur Verfügung. Die Umsetzung der Tipps im eigenen häuslichen Bereich trägt garantiert zu einem höheren Sicherheitsstandard in unserem Land bei. Kontakt mit einem Präventionsbeamten kann über jede Polizeidienststelle in Österreich aufgenommen werden. Ein Besuch der Präventionsseiten unter www.bmi.gv.at lohnt sich auf jeden Fall. Es werden dort neben Informationen über die verschiedenen Bereiche der Kriminalprävention auch wichtige Kontaktadressen angeboten.
Das Umweltschutzamt weist darauf hin, dass laut Verordnung des Gemeinderates das Benützen von motorbetriebenen Rasenmähern an Sonn- und Feiertagen überhaupt und an Werktagen von 12 bis 15 Uhr und 21 bis 8 Uhr verboten ist.
Bitte halten Sie diese Verordnung unbedingt ein - um den Nachbarn ein erholsames Dasein und unseren Gästen einen entspannenden Urlaub zu ermöglichen.
Bei Verstößen riskieren Sie eine polizeiliche Anzeige.
Bitte beachten Sie dabei, dass diese Informationen nur informellen Charakter haben. Rechtsansprüche können von diesen Darstellungen nicht abgeleitet werden.
Baum- und Strauchschnitt sowie Laub und Mähgut kann in Selpritsch (neben der alten Kläranlage) entsorgt werden.
Die Annahme erfolgt jeden Freitag von 12:00 bis 17:00 Uhr. Die Materialien müssen getrennt geliefert werden: Baum- und Strauchschnitt getrennt von Laub- und Grasschnitt.
Die Kosten: Euro 5,80 pro m³
Achtung: Zusätzlich können Mengen bis zu einem Kubikmeter auch auf dem Recyclinghof während der üblichen Zeiten abgegeben werden.
Familien in ihren verschiedenen Formen finden in Velden vielfältige Unterstützung und Förderung – von der Elternberatung, über die Kinderbetreuung bis zu den örtlichen Schulen. Eines der wichtigsten Ziele ist es, Familien als kleinste Zelle der Gesellschaft in allen Lebenslagen partnerschaftlich und helfend zur Seite zu stehen.
Die Elternberatung durch das Gesundheitsamt der Bezirkshauptmannschaft Villach findet jeden 3. Mittwoch im Monat um 13.30 Uhr in der Volksschule Velden statt.
Folgende Instrumente, die noch nicht im Angebot des Kärntner Landesmusikschulwerkes enthalten sind, werden auch weiterhin im Rahmen der Privatmusikschule unterrichtet: Gitarre, Keyboard, E-Gitarre, Hackbrett, Steirische Harmonika, Akkordeon, Kinder-Sologesang und Klavier
Hier finden Sie Informationen über die Anbieter von Sozialen Diensten in unserer Gemeinde bzw. in unserem Bezirk.
Die Angebote umfassen die Altenhilfe, Essen auf Rädern, Hauskrankenpflege, Physiotherapie, allgemeine Gesundheitsberatung, psychoziale Dienste, Familienhilfe und sonstige Hilfsdienste.
Immer mehr Menschen wollen in ihren eigenen vier Wänden professionell gepflegt und betreut werden. Immer mehr Angehörige sind bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Beide aber wollen sich dabei durch professionelle Pflege unterstützen lassen. Denn Pflege daheim kann nur dann gelingen, wenn die Bedingungen dazu vorhanden sind.
In Kärnten bieten verschiedene mobile Dienste Betreuung und Pflege für zu Hause an. Die MitarbeiterInnen dieser Dienste kommen stundenweise zu Ihnen ins Haus. Finanziert werden diese Dienste vom Land Kärnten, mit einem je nach Leistung und Einkommen unterschiedlichen Selbstbehalt. Über den
Sozial- und Gesundheitssprengel
in Ihrem Bezirk erfahren Sie, wer in Ihrer Umgebung welche Dienste anbietet.
Der
Private Pflegedienst ISL
bietet ein Programm der Rund-um-die-Uhr-Betreuung an, wenn sich pflegende Angehörige z. B. im Urlaub befinden. Eine speziell geschulte Pflegekraft kümmert sich Tag und Nacht um den pflegebedürftigen Angehörigen und das Besondere: Die Pflegekraft übernimmt sowohl die zuverlässige Pflege und Betreuung als auch die Führung des Haushaltes.
Alternativen zur Heimpflege
Zusätzlich zur Entlastungspflege zu Hause bietet der Private Pflegedienst ISL auch weitere Programme als Alternativen zu einem Pflegeheim an. Sei es die Langzeitpflege zu Hause, das Krankenhaus-Nachsorge-Programm oder die Sterbegleitung zu Hause. Ausführliche Informationen über die verschiedenen Angebote erhalten Sie unter der
Tel.Nr.: zum Ortstarif: (0810) 24 24 07.
Nuten auch Sie die Chance in den sozialen Diensten im Bereich „Pflege bzw. Betreuung für zu Hause“ jobmäßig tätig zu werden.
3. Hauskrankenhilfe Velden, Franz-Moro-Weg 2, 9220 Velden, Tel.: (04274) 525 60
nur in den Gemeinden Velden, Rosegg, St. Jakob i.R. und Wernberg
4. Hauskrankenhilfe Spittal, Mag. Sonja Haubitzer
9853 Spittal a.d. Drau, Kirchgasse 21, Tel.: 0676/83138803
in den Gemeinden Stockenboi, Paternion, Ferndorf und Weißenstein
Tägliche Zustellung von Essen auf Rädern – Anmeldung beim Wohnsitzgemeindeamt
Tiefkühlkost – wöchentliche Zustellung:
Österr. Rotes Kreuz – "Zu Hause essen á la carte"
Dreschnigstraße 10, 9500 Villach, (04242) 243 74-1241 (Hr. Ebner)
ACHTUNG: Die Broschüre „Sozial- und Gesundheitssprengel Kärntens“ ist im Telefonbuch Kärnten 2009 von Herold - direkt nach der Umschlagseite vorne - enthalten. Sie können sich sofort über die angebotenen Dienste informieren.
Inanspruchnahme Stationärer Kurzzeitpflege
bis max. 28 Tage bei Abwesenheit zB Urlaub der pflegenden Angehörigen (ab Pflegestufe 3)
Anträge beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 13
Tel.: 05 0536-41315 oder -31358
Finanzielle Zuwendungen zur Organisation einer Ersatzpflege
für pflegende Angehörige
1) bei Bezug von Pflegegeld nach dem Bundespflegegesetz ab Stufe 4
Kostenlose Hotline (0800) 22 03 03 oder
Bundessozialamt Tel.: (0463) 58 64-406 oder -411
2) bei Bezug von Pflegegeld nach dem Landespflegegesetz ab Stufe 4
Auskünfte beim Amt der Kärntner Landesregierung, Dr. Michaela Miklautz,
Tel.: 05 05 36 DW 41351.
Informationen für Förderungen und Zuschüsse für die 24-h-Pflege und Betreuung zu Hause, erteilt das Bundessozialamt, Landesstelle Kärnten unter der Telefonnummer (0463) 58 64.
Pflege für zu Hause – von Profis lernen
Ist ein Informations- und Diskussionsforum für pflegende Angehörige. Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwestern/-pfleger der Hauskrankenpflege und aus den Pflegeheimen, ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen und PsychologInnen geben vor Ort in den Gemeinden professionellen Rat und Hilfe bei der Beschaffung von Hilfsmitteln und hinsichtlich finanziellen Unterstützungen.
Infos zu den Terminen in den Gemeinden oder bei Frau Dr. Michaela Miklautz
Tel. 05 0536/41351
Hier finden Sie Hinweise und Informationen zu Leistungen für pflegende Angehörige, wie Kurzzeitpflege, Übergangspflege bzw. Übergangsbetreuung, Urlaub für pflegende Angehörige (Pflegeurlaub), Pflegeförderung für LandespflegegeldbezieherInnen und Pflege für Zuhause - von Profis lernen.
Die Gemeinde Velden unterstützt die Betreuung der Kinder in allen Altersgruppen.
Die Kindergruppe Knusperhäuschen nimmt Kleinkinder im Alter von 1 - 4 Jahren auf.
In den Gemeindekindergärten werden die Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt betreut.
Das Kindertageshaus in St. Egyden ist ein Modellversuch und betreut die Kinder von 2 Jahren bis zum Ende der Pflichtschulzeit.
Weiters wird in der Volksschule Velden eine Schülerbeaufsichtung (Hort) von 11 - 16 Uhr angeboten.
Unsere Gemeindekindergärten haben für unsere Kleinsten von Montag - Freitag von 6.30 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Die Halbtagsgruppen werden von 6.30 Uhr bis 12 Uhr betreut.
Das Kindertageshaus St. Egyden ist ein Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit der Marktgemeinde Velden/WS, der Pfarre St. Egyden und dem Kärntner Caritasverband.
Hier werden Kinder von 2 Jahren bis zum Ende der Pflichtschulzeit betreut. Die Öffnungszeiten sind von 7 - 17 Uhr. Die monatliche Besuchsgebühr beträgt für halbtags ohne Essen 70,- Euro, ganztags mit Essen 120,- Euro und für den Hort mit Essen 120,- Euro.
Die Marktgemeinde Velden/WS möchte allen Gemeinde -Bürgern (mit Hauptwohnsitz in Velden) ermöglichen, das Ortszentrum für Besorgungen und Arztbesuche günstig zu erreichen. Aus diesem Grunde wurde die Aktion des Bedarfstaxis ins Leben gerufen.
Die Vertragspartner sind folgende Taxiunternehmen: Taxi Andrieu, Taxi Schulnig, Taxi Wieltschnig und Taxi Schwarzbauer.
Die Bezahlung des Fahrpreises erfolgt ausschließlich im Gemeindeamt Velden bei der Bürgerinformation im Parterre (Tel. 04274 / 2102). Dort erhalten Sie die Bons, welche Sie beim Taxiunternehmen ohne zusätzliche Kosten einlösen können.
Pro Person werden maximal 2 x 5 Bons pro Monat ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt persönlich. Kranke, gehbehinderte oder sonst an der Abholung verhinderte Personen können Anhörige mit der Abholung beauftragen.
Ausgleichszulagenempfänger erhalten 6 Bons zum Preis von 5. Bitte den entsprechenden Nachweis mitbringen.
Mit 1 Bon können bis zu 4 Personen befördert werden.
Ein Bon gilt nur für eine Fahrt, entweder vom Wohnsitz ins Zentrum oder vom Zentrum zum Wohnsitz.
Für die Berechnung des Fahrpreises wurde das Gemeindegebiet in 3 Zonen eingeteilt.
Preise:
Zone 1 - 4 Euro
Zone 2 - 4,50 Euro
Zone 3 - 4,50 Euro
Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Bürgerservicestelle im Parterre - Tel. 2102.
„i:måga“ Jugendkarte des Landesjugendreferates Kärnten für alle von 14 – 26 Jahren
Anmeldeformulare für die neue kostenlose Jugendkarte sind im Gemeindeamt oder beim Landesjugendreferat erhältlich.
Diese Jugendkarte gilt als Lichtbildausweis und wird von der Polizei als Ausweisdokument anerkannt.
Weiters haben die Karteninhaber eine Menge Vorteile. Sie erhalten z. B. vergünstigte bzw. kostenlose Karten für Veranstaltungen der heimischen Sport-, Kultur- und Musikszene. Auch wird derzeit noch über zahlreiche zusätzliche Preisvorteile in diversen Shops und Freizeiteinrichtungen verhandelt.
Dem Antrag ist eine Kopie der Geburtsurkunde, eine Kopie des Meldezettels und zwei aktuelle Lichtbilder beizulegen.
Weitere Infos unter www.jugend.ktn.gv.at (Download des Anmeldeformulars) oder direkt beim Gemeindeamt.
Velden hat ein reges Vereinsleben. Es gibt eine Vielzahl von engagierten Vereinen, die ein breites Angebotsspektrum von der Kunst über die Kultur bis hin zum Sport abdecken. Die vielen Freizeitangebote bieten eine Menge Spiel, Sport und Spaß und lassen keine Langeweile aufkommen.
Laufen und Walken, ohne Zwang und immer, um sich wohl zu fühlen. Die Geschwindigkeit den eigenen Bedürfnissen anpassen - ob langsame und gemütliche oder rasante, schnelle Einheiten - Velden bietet jetzt für alle Läufer, Walker und Geher ein perfektes Trainingsgebiet. Die neuen "Runnersfun" - Laufstrecken wurden speziell für alle Laufbedürfnisse geschaffen und präsentieren sich in allen Variationen. Flach oder steil, Schotter, Asphalt oder Naturboden, lang oder kurz - jede Runde wird zum reinen Vergnügen.
Die Laufkarte können Sie natürlich kostenlos im Veldener Tourismusbüro bekommen, sowie alle Informationen rund um die aktuellen Lauf-Events.
Hier finden Sie die
Laufkarten von Velden
und die aktuellen GPS-Daten der Strecken online.
Im Konzert Keller Kofler treten die besten Bands aus dem Bereich Blues, Jazz, Soul und Rock auf. Partys im Bluesiana sollte sich kein Musik-Liebhaber entgehen lassen.
Sehr aktiv zeigt sich die Köstenberger Dorfinitiative "Ein Dorf geht durchs Jahr". Immer wieder organisiert das Team um Christian Zeichen interessante Veranstaltungen, Vorträge, Reisen etc. zu verschiedenen Themen für Jung und Alt. Schauen Sie einfach auf der unten angeführten Webseite oder bei der nächsten Veranstaltung vorbei ...
Der Wörthersee-Radweg R4 gehört zu den schönsten Radwegen des Landes. Mit Leichtigkeit lässt sich die 39 km lange Strecke entlang der Ufer des schönen Wörther Sees bewältigen.
Gesundheit ist körperliches, geistiges, soziales und materielles Wohlbefinden. Gesundheit entsteht dort, wo Menschen leben, arbeiten, lieben und spielen. Jede soziale Situation, jedes soziale System birgt Gesundheitspotentiale in sich. Die Gesundheitsförderung soll die Potentiale entdecken, stärken und bündeln. Diese Potentiale zu entdecken, zu stärken und zu bündeln ist ein Ziel der Gesundheitsförderung in Velden.
Der freiwillige Blutspendedienst des Kärntner Roten Kreuzes veranstaltet am Mittwoch, den 15. September in der Zeit von 16.00 bis 20.30 Uhr im Rotkreuz Zentrum (Sicherheitszentrum), Köstenberger Straße eine Blutspendeaktion.
Die Bevölkerung von Velden und Umgebung wird gebeten, sich recht zahlreich zu beteiligen.
In Velden ist immer was los. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen gibt es auf den Seiten der Veldner Tourismus Gesellschaft und der Neuen Veldner Zeitung.
In Rahmen der „Gesunden Gemeinde“ und mit Unterstützung des "Gesundheitslandes Kärnten" bietet die Marktgemeinde Velden folgenden Vortrag an:
„Fit for family: Wie sich unsere Kinder seelisch
gesund entwickeln können – und die Familie
dabei hilft!“
Sie erhalten einen Überblick über die Entwicklungspsychologie von Geburt bis zum frühen
Erwachsenenalter, sowie Tipps, wie die Familie
in den verschiedenen Phasen positiv einwirken
kann. Mit Dr.in Esther Blassnig.
In Rahmen der „Gesunden Gemeinde“ und in Kooperation mit dem "Gesundheitsland Kärnten" bietet die Marktgemeinde Velden den Workshop "Bedürfnisse formulieren - Wie sag ich es?" an:
Erlernen Sie eine einfühlsame und verbindende
Sprache in nur 4 Schritten und verbessern Sie
durch diese „gewaltfreie Kommunikation“ Ihren
Umgang mit anderen Menschen. Mit Mag.ª
Astrid Fürpaß und Mag.ª Elena Pleschutznig.
Die Marktgemeinde Velden am Wörthersee feierte ihr 150jähriges Bestehen als selbständige Gemeinde im Millenniumsjahr 2000 als Ausdruck ihrer Dankbarkeit für eine stete Weiterentwicklung in anderthalb Jahrhunderten bewegter Zeiten.
Ihren Aufstieg von einem unbedeutenden Dorf zu einem internationalen Alpenseebadeort verdankt die Gemeinde Velden einmal ihrer günstigen geographischen und bioklimatischen Lage, zum anderen - trotz ihrer Abhängigkeit von der politischen und wirtschaftlichen Gesamtlage des Landes - dem Fleiß und den Initiativen ihrer Bürger, ihres Gemeinderates und ihrer Bürgermeister.
Politisch gehörte Velden in seiner frühen Periode seit dem 12. Jahrhundert zur Herrschaft und Burg Hohenwart, in deren Besitz die Grafen von Ortenburg und Cilli, dann der Millstätter St. Georgs-Orden und schließlich die Habsburger waren. Von letzteren erwarben 1545 die Khevenhüller neben der Herrschaft Landskron auch die Herrschaft Velden. Die seit 1603 selbständige Herrschaft Velden gelangte 1629 in den Besitz der Grafen von Dietrichstein. Bei ihrer Auflösung durch das Gemeindegesetz vom 17. März 1849 umfasste das Gemeindeterritorium die Katastralgemeinden Velden, Augsdorf, Duel, Lind Emmersdorf, Kerschdorf, Köstenberg und Sand.
Am 1. Januar 1850 wurde aus diesen Gemeinden die selbständige Großgemeinde Velden, die im 19. und 20. Jahrhundert durch Verwaltungsreformen mehrmals ihre Größe änderte. So wurden 1866 die Katastralgemeinden Augsdorf, Duel, Emmersdorf, St. Egyden, Kerschdorf, Köstenberg, Latschach und Lind nach Auflösung der Großgemeinde Velden in der Ortsgemeinde Augsdorf zusammengefasst. 1889 entstand die selbständige Ortsgemeinde Köstenberg mit den Katastralgemeinden Köstenberg und Kerschdorf. 1902 wurde die Ortsgemeinde Augsdorf geteilt. Jetzt bestanden die Ortsgemeinden Augsdorf mit den Steuergemeinden Augsdorf, St. Egyden und Latschach, sowie die Ortsgemeinde Lind ob Velden mit den Steuergemeinden Lind, Emmersdorf und Duel. 1924 wurde der Umfang Veldens erneut abgeändert. Hinzu kamen die Ortschaften Augsdorf, Duel, Auen und Unterjeserz. 1934 fand ein Gebietstausch zwischen den Gemeinden Köstenberg und Velden statt. 1963 kam schließlich Lind mit Duel zu Velden. Die Ortsgemeinde wurde am 2. Mai 1947 zur Marktgemeinde erhoben. Eine wichtige bis heute bestehende Veränderung in der Gemeindestruktur brachte das 1972 das Gesetz über die Neuordnung der Gemeindestruktur in Kärnten. Mit Velden wurden die Gemeinden Augsdorf, Köstenberg sowie Teile der Gemeinden Wernberg (Sand, Kerschdorf) und Teile von Techelsberg (im Austausch) zur Marktgemeinde Velden vereint. Damit hat Velden praktisch in seinen Grenzen die Größe von 1850 wieder erreicht. Neben dem seit Jahrhunderten bestehenden Verkehr auf der alten, durch den Ort führenden Reichstraße kamen entscheidende Impulse in der Entwicklung zum Fremdenverkehrsort durch die Eröffnung der Wörtherseeschifffahrt im Jahre 1853 und durch die wichtige 1864 erfolgte Einweihung der Eisenbahnstrecke Klagenfurt-Villach. Dadurch war der aufblühende Ort in die verkehrspolitische Infrastruktur von Straße, Schiene und Schifffahrt fest eingebunden. Zum wirklichen internationalen Alpenseekurort entwickelte sich Velden durch den Bau der Tauernbahn mit ihrem 1909 fertiggestellten Tunnel durch die Hohen Tauern in Richtung Norden. In heutiger Zeit kamen die Autobahnen durch die Tauern, das Kanaltal, die Karawanken und über die Pack hinzu, die jeden Gast im eigenen Fahrzeug nach Velden bringen können.
1864 erfolgte die Eröffnung der ersten Veldener Badeanstalt, der bald weitere folgten. Sie machten das Baden im See zu einem ebenso wichtigen Zweig des Kurortes, wie die Sorge der aufstrebenden Gastronomie um das leibliche Wohl seiner Gäste. In der frühen Balneologiegeschichte zeugte die erste Kneipp-Kuranstalt Kärntens im Auenhof seit den 90er Jahren des 19. Jahrhunderts und die Dr. Engstlersche Wasserkuranstalt seit 1908 als eine der ersten am Wörthersee für die Initiativen Veldens auch auf dem gesundheitlichen Sektor. Aus einem Dorf von 3.356 Einwohnern im Jahre 1850 mit Emmersdorf (283), Lind (279), Duel (236), Kerschdorf (423), Köstenberg (512), Velden (489), Augsdorf (427), St. Egyden (384) und Latschach (323) wurde im Jahre 2000 eine Marktgemeinde mit 8617 Einwohnern.
Mit ihren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ...
... ist die Veldener Gemeindeverwaltung stets um ihre Bürgerinnen und Bürger bemüht.
Ob Informationen rund um die Politik, die Verwaltung oder die Leistungsangebote, Service wird groß geschrieben.
Die Mitarbeiter des Wirtschaftshofes sorgen für die laufende Instandhaltung der Straßen, Plätze und Parkanlagen. Das Wasserwerk Velden-Schiefling versorgt Sie mit ausgezeichnetem Trinkwasser. In den Kindergärten werden die Kleinsten von den Kindergärtnerinnen liebevoll betreut. Die wertvollen Helfer in den Schulen und Kindergärten sorgen für ein gepflegtes Gesamtbild.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Velden am Wörther See beabsichtigt den Bebauungsplan "Velden-Seecorso" für den Teilbereich "Villa Bundschuh" wie folgt zu ändern:
Die Ausschüsse haben die Aufgabe, alle Anträge und sonstigen Verhandlungsgegenstände, die ihnen zugewiesen werden, zu beraten. Sie können auch selbständige Anträge an den Gemeinderat und an den Gemeindevorstand stellen.
Personal und Sozialer Wohnbau
Obfrau/Obmann und Mitglieder:
GR Manfred Heissenberger
GR Walter Kupper
GR Annemarie Fischer
GR Roswitha Kovacic
GR Karl Einspieler
GR Gerlinde Wagenleitner
GR Georg Hanke
Feuerwehr und Soziales
Obfrau/Obmann und Mitglieder:
GR Siegfried Nagele
GR Roswitha Kovacic
GR Walter Kupper
GR Claudia Effert
GR Gerlinde Wagenleitner
GR Karl Einspieler
GR Hildegard Mitterberger
Finanzausschuss
Obfrau/Obmann und Mitglieder:
GR Josef Korejmann
GR Ing. Manfred Kogler
GR Johannes Kanovnik
GR Roswitha Kovacic
GR Stefan Sternad
GR Horst Tschebull
GR Manuel Politzky
Umwelt, Abfallwirtschaft, Kanal und Wasserversorgung
Obfrau/Obmann und Mitglieder:
GR Walter Kupper
GR Josef Korejmann
GR Ing. Manfred Kogler
GR Siegfried Nagele
GR Karl Einspieler
GR Gerlinde Wagenleitner
GR Georg Hanke
Verkehrsausschuss
Obfrau/Obmann und Mitglieder:
GR Ing. Manfred Kogler
Gerhard Schulnig
GR Josef Korejmann
GR Johannes Kanovnik
GR Bernhard C. Bolesch
GR Gerlinde Wagenleitner
GR Manuel Politzky
Jugend und Sport
Obfrau/Obmann und Mitglieder:
GR Gerhard Schulnig
GR Claudia Effert
GR Ing. Manfred Kogler
GR Manfred Heissenberger
GR Bernhard C. Bolesch
GR Horst Tschebull
GR Hildegard Mitterberger
Familien, Frauen, Kindergärten, Schulen, Kultur, Gesunde Gemeinde
Das Kollegialorgan Gemeindevorstand setzt sich aus dem Bürgermeister, seinen beiden Vizebürgermeistern und 4 weiteren Mitgliedern zusammen.
Der Gemeindevorstand entscheidet in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde über Berufungen gegen Bescheide des Bürgermeisters in zweiter und letzter Instanz.
Der Gemeindevorstand wird – mit Ausnahme des direkt gewählten Bürgermeisters – nach dem Proportionalitätsprinzip gewählt. Die im Gemeinderat vertretenen Parteien haben daher nach Maßgabe ihrer Stärke auch Anspruch auf Vertretung im Gemeindevorstand.
Aufgrund der Einwohnerzahl von 8577 hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Velden/WS 27 Mitglieder. Das Kollegialorgan Gemeinderat ist das oberste (Leitungs- und Kontroll-) Organ der Gemeinde in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches. Ihm sind alle anderen Gemeindeorgane – insbesondere der Bürgermeister und der Gemeindevorstand – für die Erfüllung ihrer Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich verantwortlich und weisungsgebunden.
Ermittlung der Ehefähigkeit
Ehefähigkeitszeugnis
Eheschließung
Heiratsurkunde
Ermittlung der Ehefähigkeit:
Das Verfahren muss am Wohnsitz eines der beiden Verlobten unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Verlobten durchgeführt werden.
Benötigte Urkunden:
Beglaubigte Abschrift des Geburtenbuchs - erhältlich am Standesamt des Geburtsortes (nicht älter als 6 Monate)
Staatsbürgerschaftsnachweis - bei Fremden der Reisepass
Heiratsurkunden aller Vorehen
Nachweis der Auflösung aller Vorehen (Scheidungsbeschlüsse mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunden)
Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
Nachweis der akademischen Grade
Lichtbildausweis
Kosten: je nach Fall unterschiedlich, müssen bei Anmeldung der Ehe entrichtet werden.
Bei fremder Staatsangehörigkeit werden zusätzliche Urkunden wie Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigkeitsbescheinigung (Affidavit) sowie neue internationale Geburtsurkunden, fallweise mit Apostille oder diplomatischer Beglaubigung benötigt. Es wird um telefonische Anfrage gebeten .
Apostille = Beglaubigung der Unterschrift der ausländischen Urkunde durch die übergeordnete Behörde im Ausland.
Diplomatische Beglaubigung = Beglaubigung der Unterschrift des Legalisationsvermerkes (= Bestätigung der Echtheit der Apostille auf der Urkunde durch das Außenministerium des Ausstellungslandes) auf der ausländischen Urkunde durch die Österreichische Botschaft im Ausstellungsland.
Übersetzungen dürfen nur von einem in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher anerkannt werden.
Ehefähigkeitszeugnis:
Wird vom Wohnsitzstandesamt ausgestellt. Benötigen ÖsterreicherInnen für die Eheschließung im Ausland. Vorher muss das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit durchgeführt werden - siehe oben.
Eheschließung:
Kann bei jedem Standesamt erfolgen. Vorher muss das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit am Wohnsitzstandesamt durchgeführt werden. Nach positivem Abschluss des Verfahrens wird der Akt dem Eheschließungsstandesamt übersandt.
Nach Durchführung der Trauung überreicht der Standesbeamte 2 Heiratsurkunden. Bei Eheschließung von fremden Staatsbürgern wird eine internationale Heiratsurkunde (= 10-sprachiges Formular) ausgestellt.
Informationen zum Thema Heirat finden Sie auch unter
www.help.gv.at .
Heiratsurkunden
Heiratsurkunden stellt für alle Eheschließungen seit dem 01.01.1939 der Standesbeamte des Eheschließungsortes aus. Heiratsurkunden können auch nach Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod ausgestellt werden. Heiratsurkunden können auch international (=10-sprachiger Vordruck) ausgestellt werden. Kosten für die Heiratsurkunde
Wiederannahme eines früherer Familiennamens
Vor- oder Familiennamenssänderung
Wiederannahme eines früherer Familiennamens:
Nach Auflösung der Ehe gibt es für österreichische Staatsbürger die Möglichkeit, einen vor der Ehe rechtmäßig geführten Familiennamen wieder anzunehmen. Die persönliche Vorsprache unter Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises ist unbedingt erforderlich.
Als Nachweis für die neue Namensführung wird Ihnen eine neue Heiratsurkunde der letzten Ehe ausgestellt, in welcher vermerkt ist, dass die letzte Ehe aufgelöst ist und dass sie mit Wirkung des Tages, an dem Ihr Antrag beim zuständigen Standesamt (Ehebuch) eintrifft, wieder einen früheren Familiennamen führen.
Benötigte Urkunden:
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Nachweis der Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung)
Staatsbürgerschaftsnachweis
Geburtsurkunde
Lichtbildausweis
Die Wiederannahme eines früheren Ehenamens ist nur möglich, wenn aus dieser Ehe gemeinsame Kinder vorhanden sind.
In diesem Fall werden zusätzlich benötigt:
Heiratsurkunde der vorangegangenen Ehe
Nachweis der Auflösung
Neu ausgestellte Geburtenbuchabschrift eines gemeinsamen Kindes aus dieser Ehe Kosten für den Antrag + Kosten für eine neue Heiratsurkunde
Fremden Staatsangehörigen wird empfohlen, bei ihrer Vertretungsbehörde anzufragen.
Vor- oder Familiennamenssänderung:
Jede Person mit österreichischem Personalstatut (ÖsterreicherIn oder Staatenlose, oder Konventionsflüchtlinge mit Aufenthalt in Österreich) kann um behördliche Änderung seines Vor- oder/und Familiennamens ansuchen.
Zuständig für die Bewilligung ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in dessen Bereich der Antragsteller seinen ordentlichen Wohnsitz hat. (Für die Marktgemeinde Velden: Bezirkshauptmannschaft Villach, Meister-Friedrich-Straße 4, 9500 Villach, Tel. 050 536).
Der schriftliche Antrag ist vom Antragsteller persönlich zu unterzeichnen und ausreichend zu begründen. Bei Vorliegen bestimmter, im Namensänderungsgesetz taxativ aufgezählter Voraussetzungen ist die Bewilligung der Namensänderung von allen Gebühren (ausgenommen Antragsgebühr) befreit.
Ansonsten entstehen für die Bewilligung Kosten von insgesamt € 515,50.
Es wird daher empfohlen, vor Antragstellung bei der Bezirksverwaltungsbehörde Villach wegen der Begründung des Antrages persönlich vorzusprechen.
Die Bewilligung der Namensänderung erfolgt mittels Bescheid. In der Folge müssen die entsprechenden Urkunden (Geburts- oder Heiratsurkunde) und Lichtbildausweise (Reisepass, Führerschein) neu ausgestellt werden.
Beurkundung von Geburten
Beurkundung von Vaterschaftsanerkenntnissen
Geburtsurkunden- und Bestätigungen
Geburtenbuchabschriften
Beurkundung von Geburten
Für die Beurkundung der Geburt ist jenes Standesamt zuständig, wo die Geburt erfolgt ist.
Findet die Geburt nicht im Krankenhaus statt, ist der Arzt oder die Hebamme die bei der Geburt zugegen sind, zur Anzeige der Geburt an das Standesamt verpflichtet.
Benötigte Urkunden
Anzeige der Geburt (Übermittlung durch Krankenhaus, Arzt, Hebamme)
Geburtsurkunde der Eltern
Staasbürgerschaftsnachweise der Eltern (bei Fremden der Reisepass)
Heiratsurkunde
Nachweis akademischer Grade
Nach Abschluss der Beurkundung erhalten Sie vom Standesamt die Geburtsurkunde und die Geburtsbestätigung.
Beurkundung von Vaterschaftsanerkenntnissen
Bei neugeborenen Kindern nicht verheirateter Eltern wird das Anerkenntnis der Vaterschaft in der Regel bereits anlässlich der Beurkundung der Geburt des Kindes vom Standesbeamten des Geburtsortes mitbeurkundet.
Ansonsten kann das Anerkenntnis der Vaterschaft auch vom Jugendwohlfahrtsträger (Jugendamt) beurkundet werden. Es wird dann an das Geburtsstandesamt zur Eintragung im Geburtenbuch weitergeleitet.
Zur Beurkundung des Anerkenntnisses ist jedenfalls die persönliche Anwesenheit des Kindesvaters erforderlich.
Benötigte Urkunden:
Geburtsurkunde des Kindes - falls dieses bereits beurkundet ist
Geburtsurkunde des Kindesvaters
Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindesvaters (bei Fremden der Reisepass)
Nachweis akademischer Grade
Lichtbildausweis des Kindesvaters
Die Beurkundung von Vaterschaftsanerkenntnissen ist gebührenfrei.
Geburtsurkunden und Bestätigungen
Geburtsbestätigungen werden zweckgewidmet zur Vorlage an die Sozialversicherungsanstalt gebührenfrei anlässlich der Beurkundung der Geburt zusammen mit der Geburtsurkunde vom Standesbeamten des Geburtsortes ausgestellt.
Geburtsurkunden stellt für alle Geburten seit 01.01.1939 das Standesamt des Geburtsortes aus. Sie werden über Verlangen auch international (=10-sprachiger Vordruck) ausgestellt. Kosten für je nachträglich ausgestellter Geburtsurkunde
Geburtenbuchabschriften
Geburtenbuchabschriften werden zur Vorlage an das Eheschließungsstandesamt benötigt, wenn Geburtsgemeinde und Eheschließungsgemeinde nicht ident sind.
Die Geburtenbuchabschrift stellt für alle nach dem 01.01.1939 geborenen Personen der Standesbeamte des Geburtsortes aus. Aus dieser Abschrift gehen alle Änderungen des Personenstandes (Namensänderung, Adoption, Legitimation etc.) sowie alle Ehen der beurkundeten Person hervor.
Kosten je Abschrift aus dem Geburtenbuch
Informationen zum Thema Geburten finden Sie auch
im elektronischen Amtshelfer
www.help.gv.at .
Nach Geburt, Eheschließung oder Tod von ÖsterreicherInnen im Ausland besteht die Möglichkeit, den Personenstandsfall beim Standesamt Wien-Innere Stadt neu eintragen zulassen. Dies wird dann der Fall sein, wenn aus dem betreffenden Staat keine, den österreichischen Vorschriften entsprechende, Urkunde erhältlich ist.
Zuständig für die Beurkundung des Antrages ist das Wohnsitzstandesamt . Das Wohnsitzstandesamt leitet den Antrag weiter an das Standesamt Wien-Innere Stadt. Von dort wird nach Eintragung und Vergebührung die Urkunde zugesandt.
Folgende Urkunden werden benötigt:
Ausländische Urkunde mit Apostille und Übersetzung durch gerichtlich beeideten Dolmetscher in Österreich
Staatsbürgeschaftsnachweis
Lichtbildausweis
Bei Eintragung einer Ehe zusätzlich Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Eltern
Bei Eintragung einer Geburt zusätzlich Geburtsurkunden der Eltern Gebühr für den Antrag + Beilagen- und Urkundenvergebührung
Beurkundung von Sterbefällen:
Sterbefälle werden vom Standesamt des Sterbeortes beurkundet. Ereignet sich der Sterbefall im Krankenhaus, muss das Krankenhaus den Sterbefall am nächsten Werktag dem Standesamt anzeigen.
Ereignet sich der Todesfall nicht im Krankenhaus, muss er von den Angehörigen spätestens am nächsten Werktag beim Standesamt angezeigt werden. In diesem Fall muss vorher umgehend die Bestattung informiert werden. Die Bestattung organisiert in der Folge die Totenbeschau und leitet die vom Beschauarzt auszustellende Bestätigung des Todes ("Totenschein") an das Standesamt weiter.
Die Angehörigen werden gebeten, die für die Beurkundung erforderlichen Urkunden bereits bei der Anzeige des Sterbefalles mitzunehmen.
Folgende Urkunden werden benötigt:
Geburtsurkunde der(s) Verstorbenen
Heiratsurkunde der(s) Verstorbenen (bei Auflösung der Ehe - Nachweis der Auflösung wie z. B. Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung)
Meldenachweis bei Fremden
Nachweis akademischer Grade
Nachweis der Staatsangehörigkeit (Staatsbürgerschaftsnachweis, Heimatschein - bei Fremden Reisepass)
Nach Abschluss der Beurkundung stellt das Standesamt die Sterbeurkunden und Todesbestätigungen aus und teilt den Todesfall an die verschiedensten Behörden (Meldeamt, Verlassenschaftsgericht, Führerscheinregister, Sozialversicherungsträger etc.) mit.
Sterbeurkunde:
Die Sterbeurkunde bzw. im Regelfall die Abschrift aus dem Sterbebuch stellt für alle nach dem 01.01.1939 verstorbenen Personen das Standesamt des Sterbeortes aus. Kosten für die Sterbeurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches
Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund freien Ermessens
Verleihung der Staatsbürgerschaft bei Wohnsitz im Ausland
Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft durch Anzeige
Staatsbürgerschaftsnachweis:
Staatsbürgerschaftsnachweise werden vom Wohnsitzstandesamt ausgestellt und müssen grundsätzlich persönlich unter Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises beantragt werden. Minderjährige können ab dem 14. Lebensjahr den Antrag selbst stellen.
Folgende Urkunden werden benötigt (alle im Original): Für Personen, die vor dem 01.09.1983 als eheliche Kinder geboren wurden:
Geburtsurkunde des Kindes
Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
Heiratsurkunde der Eltern Für Personen, die nach dem 01.09.1983 als eheliche Kinder geboren wurden:
Geburtsurkunde des Kindes
Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters und der Mutter
Heiratsurkunde der Eltern
Für Personen, die als uneheliche Kinder geboren wurden:
Geburtsurkunde des Kindes
Geburtsurkunde der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Für Personen, die als uneheliches Kind durch
spätere Heirat der Eltern legitimiert wurden:
Geburtsurkunde des Kindes auf den geltenden Familiennamen
Staatsbürgerschaftsnachweis des Vater und der Mutter
Heiratsurkunde der Eltern
Für Personen, im Falle einer Namensänderung (z. B.
durch Eheschließung):
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis auf den vorherigen Familiennamen
Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten (Eheschließungsdatum vor dem 01.07.1966)
Für Personen nach einer Verleihung der
Staatsbürgerschaft:
Geburtsurkunde (Übersetzung)
Bescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft
Bei Verheirateten – die Heiratsurkunde Kosten für den Staatsbürgerschaftsnachweis
Bei ledigen Personen, die vor dem 30.06.1966 in Velden am Wörther See geboren sind, sowie bei ledigen Personen, die nach dem 30.06.1966 geboren und deren Mutter zum Zeitpunkt der Geburt in Velden am Wörther See den Hauptwohnsitz hatte, wird nur die Geburtsurkunde für die Ausstellung benötigt.
Bei verheirateten Antragstellern, die nach der Ehe nicht ihren bisherigen Familiennamen weiterführen, wird zusätzlich die Heiratsurkunde benötigt.
Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft:
Auskünfte erteilt das hiesige Standesamt.
Anträge können bei der Staatsbürgerschaftsstelle der Bezirkshauptmannschaft Villach bzw. bei der Kärntner Landesregierung gestellt werden.
Vor Ausfüllung der Anträge bitte diese Stellen kontaktieren.
Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen in jedem Fall die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein.
Die weiteren Voraussetzungen einer Verleihung bestimmen sich danach, ob die Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches verliehen wird oder die Entscheidung im freien Ermessen der zuständigen Behörde liegt.
Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen:
- mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, davon mindestens fünfjährige Niederlassungsbewilligung.
- Unbescholtenheit: keine gerichtlichen Verurteilungen und
kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland),
keine schwer wiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt
- hinreichend gesicherter Lebensunterhalt:
Nachweis fester und regelmäßiger eigener Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen für die letzten drei Jahre zum Entscheidungszeitpunkt
- Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung, Geschichte Österreichs und des Landes Kärnten:
Nachweis durch schriftliche Prüfung, wenn keine Ausnahmeregelungen bestehen (z. B. Deutsch ist Muttersprache, Minderjährigkeit, Schulbesuch mit positiver Beurteilung im Unterrichtsgegenstand "Deutsch")
- bejahende Einstellung zur Republik Österreich und Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht
- kein bestehendes Aufenthaltsverbot (in Österreich und in einem anderen EWR-Staat) und kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung keine Ausweisung innerhalb der letzten zwölf Monate
- kein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung
- grundsätzlich Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
- durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft dürfen: die internationalen Beziehungen der Republik Österreich nicht wesentlich beeinträchtigt werden und die Interessen der Republik Österreich nicht geschädigt werden.
erforderliche Unterlagen:
Die tatsächlich benötigten Unterlagen können erst aufgrund Ihrer persönlichen Angaben festgestellt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die für Sie zuständige Staatsbürgerschaftsabteilung (Bezirksverwaltungsbehörde oder Landesregierung).
Fremdsprachige Urkunden müssen im Original gemeinsam mit in Österreich beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
Hinweis: Ob beglaubigte Übersetzungen aus anderen Staaten anerkannt werden, richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften. Zur Anerkennung der Dokumente kann beispielsweise eine Apostille oder eine diplomatische Beglaubigung erforderlich sein.
Hinweis: Muss eine fremdsprachige Urkunde im Original gemeinsam mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden, darf die Übersetzung in der Regel nur von beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern und Dolmetscherinnen vorgenommen werden. Eine Liste der in Österreich beeideten und gerichtlich zertifizierten DolmetscherInnen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz. In diese Liste können sich auch Dolmetscher und Dolmetscherinnen aus anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten eintragen lassen.
Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches: Voraussetzung:
- Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen
- mindestens 30-jähriger ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich oder
- mindestens 15-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich beiNachweis der nachhaltigen persönlichen und beruflichen Integration oder
- mindestens sechsjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, sofern eine fünfjährige aufrechte Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger bzw. einer österreichischen Staatsbürgerin besteht und die Eheleute im gemeinsamen Haushalt leben oder der Status "Asylberechtigter" vorliegt oder o der Besitz einer EWR-Staatsangehörigkeit nachgewiesen wird oder der Antragsteller oder die Antragstellerin in Österreich geboren wurde oder die Verleihung aufgrund von bereits erbrachten und zu erwartenden außerordentlichen Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, künstlerischem oder sportlichem Gebiet im Interesse der Republik Österreich liegt.
Hinweis: Außerordentliche Leistungen sind solche, die weit überdurchschnittlich sind und nicht auch von jeder anderen Person des gleichen Bildungsgrades und der gleichen Ausbildung erbracht werden können.
Achtung: Die Verleihung der Staatsbürgerschaft wird unter bestimmten Voraussetzungen auf den Ehegatten bzw. die Ehegattin und die Kinder des Antragstellers oder der Antragstellerin erstreckt.
Gebühren: Auskünfte erteilten die zuständigen Stellen!
Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund freien Ermessens:
Besteht kein Rechtsanspruch auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, entscheidet die Behörde nach freiem Ermessen.
Ausschlaggebend für die Entscheidung ist das Gesamtverhalten des Antragstellers bzw. der Antragstellerin im Hinblick auf das allgemeine Wohl, die öffentlichen Interessen und das Ausmaß der Integration.
Voraussetzung:
- Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen.
Verleihung der Staatsbürgerschaft bei Wohnsitz im Ausland:
Grundsätzlich ist für die Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft ein langjähriger ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich erforderlich und kann unter bestimmten Bedingungen auch bei einem Wohnsitz im Ausland beantragt werden.
Voraussetzung:
- Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen
- Erbringung außerordentlicher Leistungen im besonderen Interesse der Republik Österreich oder
- Ehegatte oder Ehegattin eines Emigranten oder einer Emigrantin
Achtung: Die Verleihung der Staatsbürgerschaft kann nicht auf die im Ausland lebenden Kinder des Antragstellers oder der Antragstellerin erstreckt werden.
Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft durch Anzeige:
Österreichische Staatsbürger bzw. Staatsbürgerinnen, die vor dem 9. Mai 1945 Österreich aus rassischen oder politischen Gründen verlassen mussten und in der Folge die österreichische Staatsbürgerschaft durch den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit verloren haben, können die Staatsbürgerschaft durch Anzeige wieder erwerben.
Gründe für das erzwungene Verlassen Österreichs können sein:
- Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder
- Verfolgungen der Behörden des Dritten Reichs oder
- (befürchtete) Verfolgungen aufgrund des Eintretens für die demokratische Republik Österreich
Hinweis: Beim Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige ist das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband grundsätzlich nicht erforderlich.
TIPP:
Da der Erwerb der Staatsbürgerschaft mit dem Eintreffen der Anzeige bei der Behörde erfolgt, sollte in jedem Fall vorher bei den zuständigen Heimatbehörden abgeklärt werden, inwieweit in diesem Fall ein Verlust der derzeitigen Staatsbürgerschaft erfolgt.
Jede Person, die einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft angehört, kann gegenüber der Behörde seinen Austritt aus dieser Religionsgemeinschaft erklären.
Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in dessen Bereich der Antragsteller seinen ordentlichen Wohnsitz hat. (Für die Marktgemeinde Velden bei der Bezirkshauptmannschaft Villach).
Die Anzeige des Religionsaustrittes ist vom Antragsteller persönlich zu unterzeichnen und kann persönlich abgegeben oder mit der Post oder mittels FAX übersandt werden.
Benötigte Urkunden:
Taufschein, Geburtsurkunde, Meldezettel und - falls sich der Name durch Eheschließung geändert hat - die Heiratsurkunde.
Die Anzeige ist gebührenfrei.
Über Verlangen wird eine Bestätigung über den erfolgten Austritt aus der Religionsgemeinschaft ausgestellt.
Unsere Gemeindekindergärten haben für unsere Kleinsten von Montag - Freitag von 6.30 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet, bei Bedarf bis 17.00 Uhr. Die Halbtagsgruppen werden von 6.30 Uhr bis 12 Uhr betreut.
Das Gemeinde- und Heimatarchiv befindet sich im Haus "Rehblick" an der Süduferstraße / Elisabethpromenade 2 in Velden und ist gegen vorherige Terminvereinbarung geöffnet.
Formulare und Anträge im
rtf-Format zum Bearbeiten am PC pdf-Format für den Ausdruck und händische Ausfüllung und online-Forumlare zum Bearbeiten und Abschicken über das Internet.
Formulare für andere Behörden finden Sie auch unter
www.help.gv.at
Kostenlose Beratung durch das Notariat Rosegg am Donnerstag, den 7. Oktober 2010 in der Zeit von 16.00 – 18.00 Uhr im Gemeindeamt (Sitzungssaal, 4. Stock). Termine sind nur gegen
Voranmeldung unter der Tel. Nr. 2102-32 möglich.
Individuelle Beratung und Nachsorgeuntersuchungen in Ihrer Nähe!
Der nachweislich krebsfördernde Baustoff Asbest wurde bereits in den 90er-Jahren in Österreich verboten. Dennoch sind heute viele Menschen – Experten sprechen von etwa 100.000 Betroffenen - durch die frühere berufliche Asbeststaubbelastung krankheitsgefährdet. Auch Jahrzehnte nach dem Kontakt mit Asbeststaub können schwerste Erkrankungen, wie etwa Lungenkrebs, auftreten. Früherkennung kann Leben retten!
Nicht nur ehemals Beschäftigte der Asbest verarbeitenden Industrie, sondern auch Arbeitnehmer aus der Bauwirtschaft, der chemischen und Metall verarbeitenden Industrie sind gefährdet - ebenso Elektriker, Schlosser, Dachdecker, Isolierer, Mechaniker, Installateure, Schweißer und viele Menschen aus anderen Berufsgruppen.
Besonders Personen, die in den gefährdeten Berufsgruppen gearbeitet haben und bereits in Pension sind, sollten auf Nummer sicher gehen:
Dazu werden kostenlose Nachsorgeuntersuchungen von Lunge und Atemwegen in Wohnortnähe angeboten.
Nehmen Sie Kontakt auf - es geht um Ihre Gesundheit!
Beratungszentrum für Menschen mit beruflicher Asbestexposition
Hoffmanngasse 15
9020 Klagenfurt
0463/310359-1855
beratungszentrum.klft@bbrz.at
www.asbestbertung.at
Als besonderen Bürgerservice hat das Gemeindeamt für alle Gemeindebürger eine kostenlose Rechtsberatung eingerichtet.
Einmal im Monat steht von 15.00 bis 18.00 Uhr ein Jurist den Veldner Gemeindebürgern Rede und Antwort.
Das Büro befindet sich im 3. Stock, Zimmer Nr. 19. Anmeldungen sind unbedingt erforderlich und werden unter der Telefon-Nr. 04274 2102 DW 32 oder 60 entgegen genommen.
Frau Christa Prießner hat eine Ausbildung zur Sterbe- bzw. Hospizbetreuerin abgeschlossen und bietet nunmehr eine kostenlose Sterbe- bzw. Hospizbetreuung sowie eine Trauerbegleitung nach einem Sterbefall für intessierte BürgerInnen an.
Diese Begleitung wird ehrenamtlich durchgeführt.
Anfragen bitte an: Frau Christa Prießner, Tel. 0676/929 54 96, E-Mail: christa.priessner@yahoo.de
... eine virtuelle Tür,
die Ihnen
den Zugang zu
Informationen der
Aus- und
Weiterbildung
öffnet ...
Unter dem Linkwww.wissenslandkarte.ktn.gv.at
finden Sie das Informationsportal des Landes Kärnten, dass einen vielfältigen Zugang zu Angeboten der Aus- und Weiterbildung liefert, die unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des "Kärntner Bildungsschecks" gefördert werden können.
Mit dem Adressen-Service des Landes Kärnten ist sie schnell gefunden, ausgedruckt oder per email versandt.
Der Kärnten Atlas bietet Ihnen die Ansicht und den Ausdruck von verschieden Plänen. Unter "Karte wählen" gibt es u. a. die Option von Farbluftbildern einzelner Grundstücke.
Öffnungszeiten: Montags 14 - 18 Uhr und Freitags 13 - 20 Uhr
Ort: Im Gemeindeamt im neuen Jugendraum beim Internettreff
Was wird geboten: Dart, Balankatisch, Zeitschriften, Spiele, kostenloses Internet und gratis alkoholfreie Getränke
Wir planen verschiedene Projekte und Aktionen. Du bist herzlich eingeladen mit uns mitzuarbeiten und deine eigenen Ideen einzubringen.
- per Mail an: velden.jugendtreff@speed.at
- telefonisch: 0650 - 77 17 0 13 (Karin Schuppe)
Dein Jugendreferent: Vzbgm. Helmut Steiner
Deine Jugendtreff-Betreuerin: Karin Schuppe
Sicher ankommen. Zu mehreren Nachtzeiten haben Interessierte die Möglichkeit SAMSTAGS, mit Bussen der Kärntner Linien von Villach nach Velden zu fahren. Pro Person und Fahrt ist ein Beitrag von 2,20 beim Busfahrer zu entrichten.