Marktgemeinde Velden am Wörther See
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Kundmachung Neuerlassung Teilbebauungsplan Velden-West  

K u n d m a c h u n g

Die Marktgemeinde Velden am Wörther See beabsichtigt gemäß § 24 in Verbindung mit §§ 25 und 26 Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 – K-GplG 1995 – LGBl. Nr. 23/1995, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 88/2005, den Teilbebauungsplan Velden-West laut vorliegendem Verordnungsentwurf neu zu erlassen.

Der Verordnungsentwurf samt der zeichnerischen Darstellungen und der Erläuterungsbericht liegen gemäß § 13 Abs. 1 bis 3 des K-GplG 1995 zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 88/2005, durch vier Wochen, ab dem Tag des Anschlages dieser Kundmachung, im Bauamt des Marktgemeindeamtes Velden am Wörther See während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden, zur öffentlichen Einsicht auf.

Innerhalb der vierwöchigen Kundmachungsfrist ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, berechtigt, bei der Marktgemeinde Velden am Wörther See schriftlich begründete Einwendungen einzubringen.
Die während dieser Frist schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Neuerlassung des Bebauungsplanes in Erwägung zu ziehen.

Der Bürgermeister:
Ferdinand Vouk

Velden online; ©Marktgemeinde Velden am Wörther See 9220 Velden, Seecorso 2
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